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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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October 1549.

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^ ^ 0" 'N, Rern Wegen anderer Geschäfte seien dieser Tage Gesandte

Zu e. 1549, 27, October. Zürich a> ^ - der Ammann von Schwyz denen von Zürichneben

von Schwyz und Glarus m Zürich gewesen. Dc ) . R;^es auf die Klosterrechnungen

andern Reden" angezeigt, wie die von Bern die von ) )Z ^ ^

"» Thnrgau schriftlich angesucht, sie aber ge<mw ) ^ ihrer Seite an Bern sei unnöthig,

reiten. Die von Zürich seien nun der Ansicht, eine Schwyz beim Abschied verbleiben wolle,

sonst wäre dieselbe nicht über den Herbst verzögert wor r dawider zu reden gedenken, so müsse

so könne Zürich von sich aus nichts ändern. Sosern r ^ ^ Freiburg: MW»-» Zürich,^as zu Tage» in gemeiner Versainnilung geschehen.

7».

Ireiömg. 1549, 25. und 28. October.

Ka»w»sarcl>iv Fr-iburg- Rathsbuch No. S7.

. (25. October). Vor den. Nathe zu Freiburg eröffnet der Herr von Monlrichier im Namen des/"fen von Greyerz: I. Letzterer bitte nochmals um einen Aufschub in Betreff der verfallenen Zinse; er"we allen Fleiß an, das Geld zu bekommen, habe aber dasselbe ohne große» Schaden nicht aufbringenDabei bemerkt der Gesandte aus sich selbst, ohne Auftrag des Grafen, die Zahlung der genannten^ s°' einzig durch jh,. zurückgestellt worden, weil er geglaubt habe, daß das Geld nicht zum Nutzen,> ""d zur Ehre des Grafen und derer von Freiburg gefunden und aufgebrochen (werden könne),

^uch iu Betreff der für die Austragung einiger Späne angesetzten Tagsatzung bitte er um Aufschub,r ^r Graf heimgekommen und seiner großen Geschäfte entlade.: sei und die von Freiburg ihn berufen, werde°e» bestimmten Tag unfehlbar besuchen. Die Sache wird an die Burger gewiesen. II. (28. October,'°"'s und Judä). Montrichier wiederholt vor Rüth und Burger seinen Vortrag. Diese beschließen:Aeld (»im") freundlich schreiben, denen von Freiburg sei nicht bekannt gewesen, daß er das

°""t Schaden hätte aufbringen müssen; er solle sich aber persönlich anherverfügen und die letzte Quittungdann werde man mit ihm abrechnen und verhandeln, daß er zufrieden sein werde.

Weitere Vorstände vor de», Rath zu Freibnrg zu Betreibung seiner Angelegenheiten hatte der GrafGreyerz. theils persönlich theils durch Vertretung, am 18.. 21. und 22. November. (Iwäsm).

79.

Lttcern. 1549, 29. October (Dienstag nach Simon und Inda).

2t«a.«arch.v vuc.r..- Allgem. Abschiede ° ,.,44. Landow S-Nw», - Abschiebe.

Tag der V Orte

^ Der Bischof zu Constam bat die ganze Priesterschaft seines Bisthums aus Sonntag nach Oth.nar

-November m.suräck nach Markdorf beschieden. Auf dieses hat die

oemver) zu einem Concilium, Synode oder Gespracy nacy ^c," i , ^ '

^keit von Lucern ihre diesfällige Citation ihrer Obrigkeit eröffnet. Da nun Zeit und Ort sehr ungelegen