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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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October 1549.

sind, namentlich auch mit Bezug aus die Pest, und man nicht weiß, was eigentlich daselbst verhandelt werde»soll, anderseits die V Orte wie früher gesinnt sind, Alles zu thun, was zur Förderung des wahren alte»ungezwciselten christlichen Glaubens dienen mag, (wird beschlossen, den Bischof zu ersuchen), er möchte dieV Orte berichten, was auf dem benannten Tage verhandelt werden soll, wodann ihm mit gebührender Antwortbegegnet werde. Auf dieses bemerkt Ammann Beroldiuger gemäß Instruction, seine Obern wollen ihttPriester nicht hindern, dem betreffenden Mandate stattzuthun, und wollen daher in dem bezüglichen Schreibe»nicht genannt sein. Die Boten der vier übrigen Orte bitten ihn einmüthig, die Gründe des genannte»Beschlusses seinen Herren zu eröffnen, zu erwarten, ob sie sich demselben nicht auch anschließen wollen. Stimme»sie zu, so sollen sie dieses denen von Lucern berichten; andernfalls wird das betreffende Schreiben gleichwohlim Namen der vier Orte erlassen, ß». Johann Angelus Ritius erscheint vor den Boten, nimmt Urlaubund erbietet seine Freundschaft und Dienste. Es wird ihm dieses verdankt und das Bedauern in Betreffder Krankheit seines Sohnes und seiner Gemahlin ausgedrückt. Dabei wird er auch ersucht, bei dem GubernatAvon Mailand dahin zu wirken, daß die sirengen unnachbarlichen Verbote aufgehoben und feiler Kauf gewähltwerde und er sich werkthätig als guter Nachbar erzeigen wolle, zumal man Fleisch, Holz, Kohle u»dAnderes nach dorthin verabfolgen lasse. Auch in diesem Punkt hat sich Ammann Beroldiuger gesondert u"dfür seine Herren nichts anzeigen lassen wollen. Es ist in Folge dessen die genannte Antwort im NaiM"der Mehrheit der Boten erfolgt. In Betreff des Schulmeisters zu Luggarus und Aller derer ennet dc>»Gebirg, die des neuen Glaubens sind, wird beschlossen, Freiburg und Solothurn anzufragen, ob sie auch, >»»'die V Orte, der Meinung seien, die Anhänger des neuen Glaubens zu bestrafen; ihre Meinung sollen ^denen von Lucern zuschreiben, damit diese im Namen der VII Orte dem Landvogt zu Luggarus ernstlichanbefehlen, die Neugläubigen zu bestrafen; solcher Art mögen die VII Orte, was immer hernach auf geineiM»Tagen diesfalls verhandelt würde, die Mehrheit habe». «I. In Betreff des Hauses Wävenswpl haben d»'Boten ungleiche Instruction. Man schreibt nun denen von Zürich, da laut Bericht derer von Schwpz d»von Zürich benanntes Haus nebst Zubehörde zu kaufen wünschen, dieses aber den alten, durch den nc»^Landfrieden bestätigten Verträgen zuwider sei, so verlangen die vier Orte wiederholt, daß man den K»^stillstelle, den Verträgen nachlebe und hierüber Antwort gebe. Diese wird man jedem Ort mittheilen.Vor den Boten erscheinen Schultheiß Fleckenstein und Schultheiß von Meggen und eröffnen, im jüngl^Abschied zu Baden sei ein Artikel enthalten, der ihren Sohn und Vetter, Hauptmann Niklaus Fleckens^betreffe,so aber änderst ergangen spge, wau der landvogt um das deu cid gnon, ouch im, dem landvolchghörig bezalt worden, ob jüngster tag zu Baden gehalten worden", wie jeder Bot weiter zu sagen we^t. Herr Ammann Dietrich wird gebeten, seine Herren zu Schwpz anzugehen, daß zwischen dem Gottesha»'-Engelberg und denen von Küßnacht gütliche Mittel an die Hand genommen werden, damit das Recht vermied^bleibe. K.Her nmmann sind ouch indenk des briefs, so üwern Heren vor langest überschickt, so in »u^''Heren canzlp ghört."

Im Schwyzer Exemplar fehlt von 18 der letzte Satz; A aus dem Schwyzer.

Zu 18. Die Lucernersammlung 0 k. 168 enthält auch einen schriftlichen Abschied von Ritius a» ^V Orte, d. d. Lucern 29. October 1549. Außer dem im Abschiedtext Enthaltenen bemerkt er hier, ^lasse als Stellvertreter den Ascauio Marso zurück. Den übrigen Orten werde er brieflichen Bericht

Ein analoges Schreiben an Frciburg vom 22. October 1549 im dortigen K. A.: Missivendeutsche Angelegenheiten.