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October 1549.
sie keine Kausmannsschaft treiben sollen; hierunter möchte auch der Wein begriffen sein; der aber sei ihnen z»kaufen und zu verkaufen allzeit frei und offen gestanden. 3. Da alle drei Schiffineister verbunden seien, Schade»,der durch ihre Schuld veranlaßt worden ist, gemeinschaftlich abzutragen, so sollte jedem eine gewisse Tröstungoder Bürgschaft auferlegt werde», damit im vorkommenden Falle nicht einer für den andern bezahlen nustst-sondern jeder gleiche Last zu tragen habe. 4. Die Belohnung der Recker sei unter Umständen viel zu gering-ste begehren, daß zwei Batzen auf eine Ledi geschlagen werden; doch nicht in der Meinung, daß dieser Loh»stetsfort bezogen werde, sondern nur dann, wenn die Kosten und die Nolhdurft es erheischen. Hierüber st»nun nicht alle Boten instruirt. Beinebens ist man berichtet, daß noch andere Leute in Betreff dieses F»hr^mancherlei vorzubringen haben. Da nun die Botschaften von Schwyz und Glarus auf dem nächstenSt. Autonstag (17. Jauuar) anderer Geschäfte wegen in Utznach sein werden, so will man die genannte»Artikel heimbringen, damit auf dem angezeigten Tag ein endlicher Bescheid gegeben und auch in Betreff andererMängel und Gebrechen verhandelt werde. «R. Die Boten erhalten Abschriften eines Schreibens von Haul'^mann, Burgermeister und Rath zu Coustanz wegen des Zolls. Jedes Ort soll diesfalls für den nächst^Tag seine Voten instruiren.
«. Verhandlung zwischen Zürich und dem Gesandten von Schwyz betreffend die Klosterrechnungen b»Thurgau; siehe Note.
Die Namen der Zürcher Verordneten aus ihrer Instruction vom 9. October 1549. St. A. Zünch'Acte» Wädcnswyl.
Zu I>. 1. Das Schreiben von Jost Abyberg, Landvogt zu Sargans, ist vom 9. Octob^(St. Dionysiustag) datirt und enthält unter Anderm folgendes Einzelne: Die von Maienfcld lassen sich inerte-ste wollen nur über zwei Theile des Rheines brücken, als ans dem Ihrigen, für welches ihnen bei de>»frühern Vorgang nichts abgeschlagen worden sei. Der Vogt von Sargans habe beim Landvogt zu B»um Rath gefragt und auf dessen Rath an den Landvogt zu Maienfeld geschrieben. Dieser habe geantivorer habe keine Gewalt, das Unternehmen, welches von gemeinen drei Bünden erlaubt worden sei, abzustel» 'Darauf habe er zu Händen der drei Bünde nach Chur geschrieben, es möge bis auf weitern BescheidVII Orte die Sache eingestellt werden. Diese haben erwiedert, sie wollen sich bei den beiden andern Bünverwenden, daß dem Begehren entsprochen werde. Es scheine nun aber, daß nicht viel gethan worden ldenn die Zurüstnng dauere fort. Der Vogt wende sich daher um Rath an die drei Orte.
St. A. ZUrich: Acte« Graubimde»'
2. Das Schreiben der drei Orte an die III Bünde ist vom 15. October datirt und hebt unter Andehervor, wie durch die beabsichtigte Brückenanlage der Rhein ans die Seite gegen Ragatz gedrängt ^Der Schluß geht dahin, man möge die von Maienfeld mit dein Fürfahren stillstellen, es sei denn der SPvorher gütlich oder rechtlich ausgetragen. Die Missive bemerkt, die Boten der drei Orte seien andererwegen jetzt zu Zürich versammelt. Es siegelt Zürich. St. A. Zürich: A. Graubünd-"'
Zu <1. 1549, 24. September. Niklaus, Freiherr zu Bollwyler, Rath und Hauptmann des rinnst bKönigs, und Bürgermeister und Rath zu Constanz, an Zürich. Mit Schreiben vom 25. Juli 1549 1 ,man in Betreff der Zollerhöhung Mittheilung der Antwort des römischen Königs verheißen. Ohne 3'»^,anderer Geschäfte wegen sei diese noch nicht eingelangt. Damit diese Zögerung nicht verübelt werde,man vorab folgende Aufklärung geben. Jedermann sei bekannt, wie die von Constanz durch Verderb»Krieg und Anderes großen Schaden gelitten haben. Ilm sich einiger Maßen zu erholen, habe der K»ihren Zoll, der im Verhältniß zu ander» sehr gering war, etwas erhöht. Die Eidgenossen werde» ^hierüber um so weniger beschweren, als Einige der Ihrigen vor Kurzem ihre Zölle auch gesteigert haben. ^Zoll von Constanz sei gering und nicht so, wie die Sache vorgegeben worden sei. Man bitte,nachbarliches Mitleiden zu haben und die von Constanz bei diesem Zolle bleiben zu lassen.
K. A. Freibmg: Missivcn Zürich. — K. A. Schasshausen: Corresponde»»««'