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October 1549.
zertheile, so möge es nicht bestehen, wogegen Einigkeit ein Volk stark mache. IX. Die Boten sollen gedenkender Zucht und Ehre, die ihnen zu Basel, Mühlhausen und Lothringen zu Thcil geworden ist. DatumSamstag vor Galli, den 12. October 1549.
X. Verwendung der Eidgenossen für ein Handelsprivileg der Kaufleute von St. Gallen in Frankreich!siehe Note.
Der Name des Lucerner Gesandten aus dessen Instruction, St. A. Lucern: A.Frankreich, Bünde: dieder Solothurner aus dem dortigen Rathsbuch No. 47, S. 433 vom 17. August (Samstag nach Maria Himmel-fahrt). Man sehe auch den Abschied vom 21. und 22. August 1549. In einer Missive von Solothnrn an Grasund Wüel vom 12. September (Donstag vor Exaltationis Crucis) wird ihren Namen ausdrücklich beigefügt-„setz nf der fart zu königlicher Majestät us Fraukrich." K. A. Solothnrn: Missiveubnch No. 29, S. 343.Die der St. Galler aus dortigem Ralhsbnch 1541 —1553, S. 188 und 199 vom 12. Juli und4. November 1549.
Im Schwyzer und Appenzeller Exemplar fehlen in III. 2 die Antwort des Königs, ferner VIII und lX
Zu III. „Gemeiner Eidgenossen boten instruction by deni konig als die vereinung besiglet, zehandlen, istalso usgricht sampstags vor st. Galle» tag (12. October) 1549." Da diese Instruction nicht nur einen Thestder gegenwärtigen Verhandlung bildet, sondern auch offenbar ein Product gemeinsamer Berathung derbetheiligten Orte ist, so fällt sie in den Kreis unserer Abschiede; da aber beim Abgang von Datum u»dOrt des Erlasses nicht klar ist, ans welchen Tag sie gehört, so scheint es am füglichsten, sie beim Tag ihrerAusrichtung anzufügen. Sie geht dahin: 1. Die Boten sollen den König bittlich angehen, mit dem Grase»von Greyerz und andern Ansprechen! in der Eidgenossenschaft freundlich abzukommen, damit man des Nachlaufens überhoben werde, oder ihnen beförderlich Recht zu halten. 2. Viele Leute in der Eidgenossensch»sthaben sich für Edelleute und Andere aus Savoyen, Unterthanen des Königs, verbürget, und werden »»"zur Bezahlung gedrängt, wodurch sie zu Schaden kommen, weil sie in des Königs Landen nicht zu beförderliche»'und kurzem Recht gelangen mochten. Ebenso mögen die Kaufleute, die auf „Beit" gegeben haben, nicht Z"schnellem Recht gelangen. Man bitte daher den König, dem Tractat des Friedens nachzukommen. 3. D>'Gesandten sollen den König bitten, den eidgenössischen Kaufleuten die weitern fünf Tage nach jeder Messtzu Lyon, Wie andern deutschen Kaufleuten, die nicht in der Vereinung sind, auch frei zu lassen, da sie soüstbeglauben, von den andern Kaufleuten verachtet zu werden. 4. Der König soll angegangen werden, de»Kaufleuten zu bewilligen, in seinen Städten und Landen ihre Gewehre zu tragen und daß sie nicht weh'unter den Porten untersucht werden, gemäß dem Frieden und der Vereinung. Dem Hans Roginet »o»Frciburg sei durch die Portenhüter das Geld abgenommen worden: zwar sei ihm dasselbe auf Bürgsch»stWieder gegeben worden, aber sein Bürge sei immer noch behaftet und es werde daher verlangt, daß diest'Bürge entlastet werde. 5. Dem König möge gefallen, in dem Collegium zu Paris von den, Abt und de'Stadt St. Gallen und von Mtthlhansen je einen Schüler zu „erhalten-'. 6. Die Gesandten sollen den Ki>»'6ersuchen, zu bedenken, daß in seinem Reiche die Zehrung theuer sei und man „vil wandle» muß".
König möge daher aus geneigter Freigebigkeit jedem Gardeknecht jährlich zwei Kleider von seiner Farbe geb'"'7. Der König möge den Eidgenossen („inen") ihre Freiheiten bestätigen wie seine Vorfahren. 8.Gesandten sollen den König auch angehen, zu betrachten den langen Dienst des Wilhelm Malliart (Mailla'w-da er Dolmetsch gewesen „und ryten in der Eidgnoschaft und daß im der tesorier Berthande 60t) fran^sines stats entrag (versprochen habe?)", und ihm dieselben bezahlen und ihm seinen gewöhnlichenbelassen wegen seines Alters. 9. Der König möge auch gedenken der Dienste, welche Franz Mall»"unter dem alten König und auch unter dem jetzigen, namentlich bezüglich der Aufrichtung der Verein»»^'gethan habe. Der verstorbene König habe ihm zur Vergütung derselben ein Priorat in Savoyen, das 1Kronen eintrage, geschenkt; dieses habe er verloren, weil ihm der Papst seine Provision nicht ausgeriä)'