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October 1549.
Sargans regierenden Arte) haben ihren Boten ausgetragen, mit dein König in Betreff der Pension desAbts von Pfäfers zu reden, was geschehen ist. Der König antwortete, er glaube, nichts schuldig zu sein»und fige vor langen jähren cassirt"; ohnehin gebühre den Geistlichen nicht, Pensionen zu nehmen.lV- Es erscheinen vor den Gesandten die Anwälte des Königs, nämlich die Herren von Mesnaige undMorelet, und eröffnen aus königlichem Befehl: Da den Obern der Eidgenossen gefallen habe, für die Bestätigung^er Vereinung ihre Gesandten zum König zu senden und denselben in Freundschaft zu besuchen, so crtheile^er König aus besonderer Freigebigkeit den Boten von allen Orten eine Verehrung, nämlich beide Botenvon Ob- und Nidwalden für Ein Ort berechnet, die beiden Boten von Wallis ebenso, da es diesen früherZu Freiburg gesagt worden sei, die Grauen Bünde werden für drei Orte geachtet „und glichlich verert, dieboten von den Zugewandten auch glichlich verert"; doch soll jeder Bote „von Orten' von seiner Verehrungseinen Dienern 30 Kronen geben. Hierüber haben sich die Boten von Unterwalden und Wallis, namentlichöftere, höchlich beschwert, da sie zu allen Tagen, insbesondere zu Solothurn bei Aufrichtung der VeremungMit zweifacher Botschaft erschienen seien, weßhalb sie auch jetzt nicht anders behandelt werden sollen, undverlangten daher den Rath der Gesandten der übrigen Orte. Diese crwiedern, sie seien abgeordnet wordenW die Besiegelung, und da dieselbe nun vollzogen sei, so sei ihr Auftrag erfüllt; die Verehrungen und Gabenstehen am freien Willen des Königs; ihnen gebühre daher nicht, etwas zu fordern; doch wollen sie jenenüberlassen, zu heischen, und was sie erlangen, niöge man ihnen wohl gönnen. V. Es erscheinen „us denpünten Anthoni Docobelis (Poccobello?) von Lowis anwält, hauptman Brunner und Massel), von Ories (?),Authoni Artzen (?) (alias Arger) von Pfeid", Hauptmann (Basel und Schaffhausen: Olhmar) Spiegelberg°v" Schaffhausen, deßgleichen Schifflin und seine Mithaften von Schwyz wegen der zehn Tage, und Andere mehr,U"d beklagen sich, wie sie in Betreff ihrer Ansprache., gmlich nicht bezahlt worden seien und verlangen, daß ihnen einRechtstag auf die March angesetzt werde. Nachdem die Gesandten dieses dein König eröffnet und ihn bittlichUM Ablichtung dieser Forderungen angesucht hatten, ließ er ihnen antworten, der Mehrtheil der Ansprechers^ vertragen und bezahlt; die übrigen haben gar keinen Grund, etwas zu fordern; einige Ansprachen seien°°,r fünfzig Jahren aufgelaufen, inzwischen sei ein Rechtstag gehalten worden, über denselben haben dieR'chter sechs Wochen gewartet, was allenthalben verkündet worden sei. Einige seien aus dem Feld ohne^ Königs Urlaub hinweggezogen, Andere können gar keinen Schein erzeigen; der Komg begehre, daß mandmnalen keinen Rechtstag ansetze, sondern die Sache wiederum an die Obern bringe; er hoffe, wenn d.eseForderungen nochmals gründlich untersuchen, so werde., sie finden, daß die Ansprecher ohne Grundtischen, und sie abweisen. VI. Der König erinnert auch in Betreff des Hauptmann Schärtl.n w.e der^"chstabe der Vereinung vermöge, daß des Königs Volk und Tiener bei den Eidgenossen freien WandelHuben sollen; da nun Schärtlin auch sein Diener sei, so möge man ihn in der Eidgenossenschaft wohnen und'»uudel.. lassen, andernfalls müßte der König den genannten Artikel zu rechtlicher Läuterung kommen lassen.^ Ungeachtet die Boten de... König für die Verehrungen und Gaben und die Zucht, Ehre und Gutthaten,7 ihnen in seinen Städten und Landen erwiesen worden, von ihrer Herren und Obern wegen Dank gesagtHub-", wird dennoch verabschiedet, solches den Obern zu vermelden und zu begehren, daß auch diese den7'wält... des Königs die Sache zum höchsten verdanken. VIII. Der König bittet mit freundlichen Wortenb'e Gesandten, an ihre Obern zu bringen, nachdem nun diese Freundschaft und Vereinung wieder erneuert!?°rd°n sei, worüber er besondere Freude empfangen habe und hoffe, sie werde zum Vortheil der ganzen^istenheit gereichen, mögen die Eidgenossen miteinander im Frieden leben, denn wenn ein Reich sich selbst