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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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September 1549.

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71.

Wer,!. 1549, 4. und 5. September.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No. 309, S. 205 und 271.

I. (4. September). Vor dem Rothe zu Bern erstatten Boten von Genf den üblichen Gruß, legen ihre Credenz^ad Instruction vor und bewerben sich wiederum in den Bund gemeiner Eidgenossen zu kommen. Der Rathantwortet ihnen-, die Sache habe vor Rüthen und Burger gewaltet und sei ihnen da eine Antwort gegeben"°rdeu; man ersuche die von Genf, es hierbei bleiben zu lassen. II. (5. September). Die Gesandten von^"f ersuchen den Rath zu Bern, man solle ihren gestern gethanen Vortrag vor Rüth und Burger kommenlassen, nm eine endliche Antwort zu erhalten, da der Rath den ihnen zuletzt von Rüth und Burger gegebenenBescheid nicht ändern wollte. Ihr Begehren wird ihnen von? Rathe bewilligt.

Die entsprechende Verhandlung vor Rüth und Burger findet sich im Rathsbuch nicht.

Zu I. Ein kurz angedeutetes Gesuch der Genfer Boten für Rotz Monet ist hier übergangen.

72.

Kersau. 1549, 19. September (Tonstag vor Mathäi).

Staatsarchiv Lxccr»! Allg. Abschiede 0. t. ttl.

Tag der V Orte.

Dieser Tag ist ausgeschrieben worden wegen allerlei Kundschaften, die denen von Uri zugekommen^' Insbesondere hat Einer in? Herzogthum Mailaud ganz im Geheimen sich verlaute.? lassen, wenn ihnw Eidgenosse in Betreff eines Todtschlages, den er auf ihren? Gebiete, als er da seßhaft mar, gethan, liberiren,k unc Summe Geldes geben, ihn? eine jährliche Pension versprechen, mit der e? sich erhalten könne, undbeim König von Frankreich zu einer Hauptmannschaft über Italiener verhelfen, und ihn? für diese Artikel7" Schei,? gebe», auf den er sich verlasse.? könne, so wolle er ihnen einen Anschlag, den die Kaiserlichen,"""ch Don Fernand, der Müsser, Cäsar von Napolis und Andere wider die Eidgenossenschaft haben, entdecke...

Boten ungleiche Instructionen haben, so wird der Schreiber Zumbrunnen mit des Vogts Sohn eilends^rtigt. den Kundschafter noch einen Tag aufzuhalten; inzwischen sollen die Boten der drei Orte diegelegenheit ernstlich an ihre Obern bringen und deren Meinung bis morgen Abends denen von UriX Wenn dann den drei Orten wie Uri und Schwpz gefiele, daß man mit den? Kundschafter in der

der weil diese Sache gemeine Eidgenossen betrifft, markte, so soll alsdann Uri in? Namen

sch/U Orte einen Boten erwählen und mit folgender Instruction absenden: Für den Fall, daß der Kund-j »l ,r I "was Namhaftes anzeigen würde, kann ihn. eine Baarverehrung bis auf 200 Kronen und eine^ Pesig von 100 Kronen zugesichert, auch versprochen werden, daß man s.ch in Betreff der Liberationih... " öligen VII Orten und wegen der Hauptmannschaft beim König anfs Beste verwenden wolle, wofür"" Namen der XII Orte ein Schein gegeben werden kann. Das hat man in bester Meinung verfügt,

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