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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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September 1549.

weil die Dringlichkeit der Sache nicht erlaubte einen gemeinen Tag zu beschreiben. Ferner soll dem Boteilvon Uri, der hineingeschickt wird, in die Instruction gegeben werden, bei den Vögten ennet dem Gebirg undAndern Rath zu suchen, und es sollen ihm dieselben berathen und deholfen sein. I». Den Venedigern undeinigen ihrer Amtleute hat man geschrieben, sie mögen die Unsrigen ennet dem Gebirg Büchsen, Halbartenund Spießeisen kaufen und wegführen lassen. «. Aus den Anzeig des Schreibers Zumbrunnen, daß daennet dem Gebirg keine Spieße haben und dort keine bekommen können, hat man ihnen bewilligt, in unser»Gebieten solche zu kaufen und hineinzuführen. «I. Derselbe Schreiber eröffnet, der Erzpriester, der als de??an Vogt Merz begangenen Mordes verdächtig gefangen gehalten werde, begehre auf Tröstung hin entlasse»zu werden. Die Boten erkennen, wenn er für 1000 Kronen gute Bürgschaft gebe, möge ihn der Vogt bisauf weitern Bescheid der Eidgenossen aus dem Gefängniß entlassen, e. Auf das Schreiben dererBremgarten betreffend ihre» alten Leutpriester und die ihm auferlegte Strafe, haben die Boten diese Angelegeuheüin den Abschied genommen, in der Meinung, innert acht Tagen denen von Lucern den Entschluß ihrerObern mitzutheilen. Würde der in dieser Zeit nicht erfolgen, so sollen die von Lucern ermächtigt sein, diefragliche Buße denen von Bremgarten zu belassen oder sie im Namen der V Orte von ihnen zu beziehe»-L. Da die Umstände zweifelhaft sind und schnell einfallende Verhältnisse die Beschreibung eines gemeine»Tages verunmöglichen können, so sollen die Boten ihre Obern veranlassen, auf dem nächsten Tage, der se»'wird, zu beratheu, ob man nicht besondere Personen bezeichnen wolle, die bei schnellen Vorfällen im Geheime»zu handeln ermächtigt sein sollen.

Der Ort der Versammlung ist im Texttitel, wohl aus Versehen, durchgestrichen. Die Luceri»»Instructionen für und über diesen Tag, St. A. Lucern: Allgem. Abschde. 0 I. 143 bezeichnen Gersau mOrt der Conferenz.

Zu 1. Unterm 20. September (Freitag vor Mathäi) wird der Abschied von Schultheiß und R»^zu Lucern inhaltlich, mit Weglassung von Art. v, einem nicht genannten Orte mitgetheilt. Wir entnehmtdieser Mittheilung zur Ergänzung Folgendes: 1. Der Tag ist von Uri veranlaßt worden. 2. Vor de»Gesandten berichtet über die Angelegenheit Schreiber Zumbrunnen, der diesfalls vom Landvogt (zu L»»^herausgeschickt worden sei. 3. Der Anschlag der Kaiserlichen solle auf de» sechsten Tag vollendet werd»»-dero uf hüt der 5 ist". 4. Der Schreiber legt auch einige Artikel vor, die in Abschrift beigelegt werde»Die Mittheilung bemerkt dann, Lucern habe an Uri geschrieben, da die Sache die XII Orte berühre, b'wolle es sich ohne Wessen und Willen der sieben übrigen nicht einlassen; wenn aber Uri durch seinenim Geheim oder sonst auf gutes Vertrauen von dem Kundschafter etwas erfahre, so möge es gut sein. ^die XII Orte gemeinsam betheiligt seien, so habe Lucern dieses dem betreffende» Ort (üch") nicht berg^'wollen,also üwer und unser Etdgnossen von Fryburg und Solothurn ouch berichten, die übrigen ort wdes alles bericht". Uri habe man aufgetragen, den Landvögten zu empfehlen, gutes Aufsehen zuund Alles zu berichten. Der Kunvschafter soll ein Diener des von Müß sein, von Don Fernand moiuü5 Kronen beziehen und ennet Gebirgs auf eidgenössischem Gebiet siebenzehn Todtschläge begangen habe»als Mörder verrufen worden sein, weßhalb man der Sache um so Weniger Gewicht beilege; manauch an einen solchen Angriff des Kaisers nicht; doch möge Vorsicht am Platze sein.

K. A. Freiburg: Missiven Uber eidgenössische Angelegenheiten. K. A. Solothurn: Lucerner Schreiben- ^

Eine sachbezügliche Mittheilung erfolgte von Lucern unterm 20. September auch an Zürich, "der Einladung, dasselbe gegenüber Glarus, Basel und Schaffhausen zu thun. Mit Antworten vom "25. und 28. September lehnten alle diese Orte ein näheres Eintrete» auf die Angelegenheit ab.

St. A. Lucer»: Acten Lauis und uneingcbundenc Abschiede. St. A. Zürich: Acten Lucer»'

Im gleichen Sinne schreibt unterm 23. September Bern an Lucern. St. A. Lucern: A. Lauis-