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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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117
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Juli 1549. 1 17

beklagt und in Abwesenheit der frühern Landvögte. Melchior Gallati von Glarus nnd Lienhard Holzhalbv°n Zürich, sich silbst wichtig rechtfertigen mag, so scheine an. Platze, hierüber Bericht zu geben. 1. Gallatihabe dem Täppel auf Verlangen des Jacob Locher einen Rechtstag angesetzt. Tappel aber Recht dargeschlagcn"»d gesagt, er nehme vor ihm kein Recht an. 2. Tappel soll sein Gelübd übertreten haben, weßhalb(..dardnrch") der Landgrafschaft Thurgan ihr Recht zu ihn. vorbehalten (worden e.) laut Br.ef und S.egel.3. Wie den Gallati so habe er auch den Landvogt Holzhalb verachtet, auch vor -hm mcht zu Recht stehen wollen undbeide bei den Eidgenossen verklagt, weßhalb Gallati vor den Boten erschienen sei nnd sich vertherd.gt der Landvogt(Holzhalb) seine Antwort überschickt habe, wobei sich dann ergab, daß der Tappel sich der Unwahrheit bed.ent habe.Dieser sei daher angehalten worden, an Galla.i die Kosten zu vergüten, und Holzhalb se. angewiesen worden denDüppel, weil er dem Landvogt Recht dargeschlagen hatte, »ach Verdienen zu bestrafen. Als Holzhnlbih>" geboten habe. de». Gallati die Kosten zu begnten. habe er d-es-s Ge ot verachtet, und als Holzhalb ihndurch den Landgerichtsknecht zu Weinfeldcn wiederholt aufforderte, vor -hm zu erscheinen und seine StrafeK' gewärtigen, sei er ausgeblieben. Als dann Holzhalb befohlen, rhn gefangen ihn. zuzuführen und derLandgerichtsknecht dieses thun Wollte, sei Düppel entflohen und habe gesagt das se. erfolgt, well er de».Herrn von Tax einige doppelte Dumte., cntwcrl habe,und etwas, das in der t.lchen zu Wynfeldcngschnben nnd im die gschrift an die thür derselben kilchen gschlagen dem meßprnester und ^acob Locher zuNachteil und den. land riden zuwider. Da aber er. der landvogt. d.ser mernung n.t gwasen und hat derDüppel sich also selbs verargwonet. daß im noch vil ...er der landvogt Holzhalb u. w. uf der MmchnnngZu Baden im 47 jar, dahin der Düppel ein gleit überkommen, erscheint darnf er antwort zu geben m.tsine... veter Pa.z be ert. nnd .vard darn.it abschweif. daß er nrt »wr für ... w. lam." Hierauf habendie Boten den. Landvogt befohlen, wo er ihn in der Landgrafschaft Thurgar. betreten möge soll er ihngefangen nehmen und nach Verdienen bestrafen. Da Tappel landranm.g geworden se. rh.n er.. Gn ...Haft gelegt, ihm znr Haft verkündet worden, er aber nicht erschienen. nwrauf das Landgericht W" Gut zuH°nde» der Eidgenossen erkannt und diesfalls der Landvogt e.ne gew.sse Geldsumme bezogen habe Aufemenr Tag zu Baden, bald vor Weihnacht im genannten ^ahre, habe dann der Tappel e r Geleit und dieErlaubniß erhalten, daß der Landvogt ihn. einen Zeugen gegen Hans Muller verhören solle. D« Land-oghabe das thun wollen, der Düppel aber habe den Zeugen ".cht vor den Landvogt gebracht S. Als Tappelauf einem Tag zu Baden denen von Frauenfeld, wie sie sich beklagen, zugeredet habe» sie .hn vor dasLandgericht geladen, und als drei Gerichte gegen ihnverstanden-- da er ".cht Antwort gegeben und daRecht verachtet hat. habe» sie ihn in die Acht gebracht. Obwohl es nun ».cht ^andgerichtsgebranch undRecht sei. jemand in solchen Sachen zu vergleite... so habe dennoch La.^dvog Holzha b den. Tappel emGeleit gegeben. Dieser aber habe sich desselben nicht bed.ent. sondern auf der letzten ^ahrrcchnung verlangt,baß des Landgerichts Urtheil, welches zwischen ihm und Hans Muller erlassen und rwn den Eidgenossenbestätigt worden sei, aufgehoben Werde. Das sei ».cht erfolgt, wohl aber w.e er Cloos. beuchtet sensei ein gütlicher S ruch ergangen, des Inhalts, daß .»an au das vielfache Nachlai.fen von TappelsFrau von eu.er weiter» Besttafnng desselben absehen und sich »nt lene.n Gr.tha en begnügen wollewelches der Landvogt zu Händen der Eidgenossen vom Vermögen bes Tappet bezogen habe, dagegen oll.alle Erkanntnissc. Abschiede und Briefe, wie sie die von Frauenfeld. .Mw Rr.ßbonrer. ^r Muller"Nd vielleicht Andere gegen den Düppel erlangt haben. ...Kräften bestehen und Tappel soll asVerlaufene gegen niemand ahnden, sondern wenn er noch unenisch.edene Anstände habe solle er dieselben'Mich austragen, andernfalls würde ...an ihn an Leib und Gut bestrafen- "chme er dieses an. so mögeer wieder zu Hm.s nnd Hof kommen und sichern Wandel haben w.e vorher. Als hm solches vorgelesen.v°n ihm aber nicht angenommen worden sei. habe ...an ihn gewiesen sm.e S.cherhe.t zu suchen und zuerwarten, was ihn gemäß früherer Erkanntnisse treffe. Man möge bedenk » daß der Landvogt und dasLandgericht, wenn solche unruhige Leute bei den Eidgenossen Unterstützung fanden, .n.t Rechten und Gebotenwenig schaffen könnten u s w St. A. L,I Mg-M, Ads-H. o r. r°r. Auch beim Zi.rchcr und Schwer Äbschtcd.