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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juli 1549,

Zu »».. Zu einiger Erläuterung des etwas dunklen Verhältnisses vergleiche man den Abschied vom8. Juni 1535, in in.

Zu !>»>. Der letzte Rechnungsposten im Zürcher Exemplar scheint vom Stadtschreibcr von Zürichnachgetragen worden zu sein.

Der Freiburger Abschied besagt einzig: Jedem der X Orte habe der Landvogt im Thurgau wegen derhohen Gerichte daselbst gegeben 6t! (!) Gulden und tO'/e D, Davon seien ausgegeben worden 13 Kronenund '/z Gulden dem Landschreiber zu Baden, als den: gemeinen Schreiber, und 8 Kronen und ^/s Guldendem Burgermeister von Watt, als Obmann. Ebenso im Solothurner Abschied.

Von diesem Artikel oder dahin gehörend hat das Appenzeller Exemplar nur Folgendes:Item usgän1 guldin eim von Zug, was verbruunen; nie ^2 guldin dem Kläwy von Einsidlen an ein schilt; item vomvogt im Rinthal ist jedem ort worden lv guldin." Die Schrift differirt vom übrigen Abschiedtext.

Im ehemals eidgenössisch-badischen, jetzt Kantvnsarchiv Aargau liegt ein mittlerer Folioband mit deindurchgestrichenen Außentilel - Catholischer Orten Abscheide cko anno 1541 ml 1590, ll'om. 1. Dieser Bandführt in chronologischer Folge die im angegebene» Zeitraum erfolgten badischen Abschiede auf; bringt abervon jedem außer dem Titel und dem Datum nur das Verzeichniß der Gesandten und bei den JahrrechnungenSpecificationen über gewisse Rechnungsposten. Es erscheinen auch diese als Theile der zwischen den Ortenund einzelnen Vögten verpflogenen Verrechnung und gehören schon deßwegen den eidgenössischen Abschiedenzu, geben aber auch nebenbei einen Blick auf gewisse Richtungen des damaligen eidgenössischen Staatshaus-haltes. Wir lassen sie daher als Note zu den Jahrrechnungen folgen. Für unfern Abschied finden wirFolgendes verzeichnet:

1.Gerechnet mit Josten Pfendler von Glarus, landvogt in den fryen Ämtern, von derselben sinervogty wegen, und was sin inuemmeu in einer summa" 1422 Pfund 15 Schilling, sein Ausgeben 78öPfund 14 Schilling, Rest 637 Pfund I Schilling. Es trifft auf jedes Ort 8t) Pfund. Das Übrige istihm als Verehrung geschenkt worden. Die ausstehenden Bußen und Frevel soll er fleißig einziehen und aufnächster Jahrrechnung verrechnen. Wenn den Untervögten in Betreff einer Verehrung etwas angelegen ist,so wollen die Boten diesfalls ihre Hand offen behalten haben, 2, Verrechnet mit Heinrich Zehnder, des Raths ZNZug, als Landvogt im Rheinthal. Einnahmen: 737 Gulden 11 Schilling 3 Denar. Ausgaben: 448 Gl>Und so jedes stuck um ein guldin gerechnet und angeschlagen", bleibt der Vogt schuldig 449 GuldeU14 Schilling, trifft auf jedes Ort 56 Gulden 3 Schilling. 3. Rechnung mit Niklaus Cloos, des Rathszu Lucern, als Landvogt im Thurgau, Einnahmen wegen der hohen Gerichte: 1485 Gulden 5 Schilling6 Denar. Ausgaben: 824 Gulden 11 Schilling 4 Denar. Nest: 660 Gulden 9 Schilling 2 Denar.Trifft auf jedes der X Orte 66 Gulden. Seine Einnahmen von den nieder» Gerichten: 270 Gulde»9 Schilling 6 Denar; die Ausgaben: 392 Gulden 7 Schilling 2 Denar; der Vogt hat daher zu fordern121 Gulden 13 Schilling, Hiera» leistet jedes Ort 17 Gulden 6 Schilling. 4. Rechnung mit WolfgangHerster von Zug als Landvogt zu Baden, Einnahmen: 1452 Pfund 3 Schilling. Ausgaben: 980 Pfund18 Schilling 9 Haller. Rest: 471 Pfund 4 Schilling 3 Haller. Der Vogt soll jedem Ort 50 Pfundgeben; das Übrige hat man ihm nachgelassen. 5. Die Vertheilung aus den Geleitsbüchsen von Lunkhofe»,Brenigarten, Coblenz, Klingnau, Zurzach, Mellingen und Vilmergen wie im Abschiedtext, mit dem Unterschied-daß hier jeweilen beigefügt wird:Dem Gleiter (oder Gleitsmann) geben" bei Lunkhofe», Coblenz, Klingasje 2 Pfund, bei Bremgartcn 6 Pfund, bei Zurzach 1 Pfund, bei Mellingen 10 Pfund, bei VilmergeiUdenen von Sololhurn 40/2 Pfund, dem Gleitsmann 1 Pfund 16 Schilling. 6. Stadhof und Hinterhoswie im Texr. 7, Neisstrafcn ebenso. 8. AuS der Geleitsbüchse zu Baden: 12 Pfund einem von CoblenZwegen eines Findelkinds; 12 Pfund dem Schärrer (?) von Klingnau für ein Knäblein, das er vier Jah^lang erzogen und dann versprochen hat, dasselbe für die Folge ohne Kosten der Eidgenossen zu erziehen!