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herein gelaufen, mittlerweile aber iu Folge heißer und dürrer Jahre „verschwyne" das Wasser wegen derEntfernung, ans der es herkomme, so daß man Mangel daran habe. Sie bekämen »nie aber an andernOrten und mit geringer» Kosten einen Brunnen, weßhalb sie der Meinung seien, den frühern Brunnenabgehen zu lassen, weil sie als arme Leute denselben nicht weiter zu unterhalten vermögen. Das wolle aberder Erzli ihnen verwehren, vermeinend, er könne sie zufolge gewissen Briefen zwingen, diesen Brunnen fernerbeizubehalten, was, wenn sie es thuu müßten, manchen Bürger von Haus und Hof brächte, da sie sonstjährlich eine große Steuer geben müssen, Uberhin gebe der erste Vertragsbrief in einem Artikel heiter zu,wenn die von Kaiserstuhl den fraglichen Brunnen nicht mehr haben wollen, sollen sie von demselben auchkeinen Zins mehr zu geben schuldig sein. Sie bitten daher, den Erzli zu vermögen, voll diesem Brunnenabzustehen und die diesfalls habenden Briefe von Händen zu geben. Erhard Erzli entgegnet, der erste Spruch-brief um diesen Brunnen gebe ihm zu, zu seinem Haus für eine Röhre Wasser zu haben und zu leiten.Bald nachdem dann der Brunnen in die Stadt Kaiserstuhl geleitet worden, hätten die von Kaiserstuhl ausNeid denselben abgehen lassen. Deßwegen habe er zuerst vor denen zu Zürich, in deren Gebiet der Brunnenentspringe (sich beklagt) und dann von den Rathsboten der Eidgenossen mit drei besiegelten Urtheilbriesen,die er vorlegt, erlangt, daß die von Kaiserstuhl diesen Brunnen erhalten sollen. Bei heißeil und dürrenJahren, in denen in der Stadt Mangel an Wasser sei, erbiete er sich, dannzumal alles Wasser in die Stadtgehen zu lassen. Endlich berichteil der alte Landvogt zu Baden, Wolfgang Herster von Zug, und der Land-schreiber zu Baden, sie seien auf Verlangen derer von Kaiserstuhl zu dem Ursprung dieses Brunnens geritten;man möge denselben von Kaiserstuhl aus, so schnell man reite, in einer Stunde nicht erreichen; es sei einearme Gemeinde, die nicht vermöge aus eigenen Kräften die uöthigen Dünkel zu beschaffen, in heißen Jahrenverschweine ohnehin das Wasser, daß es niemand zu Nutzeil komme, deßhalb sei es der Gemeinde Kaiserstuhlunmöglich, diesen Brunnen zu erhalteil. Da die Boten nicht Gemalt haben, ohne Vorwissen ihrer Obernjemand von seinen Briefen zu drängen, so wird die Sache heimgebracht, um auf dem nächsten Tag züentscheiden. Ab dem letzteil Tag zu Baden ist die Angelegenheit des alten Leutpriesters zu Bremgarten,Konrad Schund, der sich vom Priesterthum entfernt, eilt Weib genommen und sich grober und unchristlicherWorte bedient haben soll, in den Abschied genommen worden. Es haben nun die von Bremgarten wegender Strafe sein Vermögen und auch dasjenige seiner Frau und Kinder, wiewohl diese unschuldig sind, mitBeschlag belegt, und ist dasselbe noch in Haft. Es bittet daher Konrad Schund durch seinen Anmalt dringend,man wolle ihm das, was er gegen uns gethau, wiewohl ihm unbekannt sei, daß er ein ungebührliches Wortgebraucht hätte, in Gnaden verzeihen, und bei denen zu Bremgarten verschaffen, daß sie ihm sein und derSeinigen Vermögen verabfolgen lassen; könne das nicht sein, so wolle er sich der gnädigen Strafe der eid-genössischen Boteil luiterziehen. Da die Instructionen ungleich laute», so wird die Sache heimgebracht, nMsie auf dem nächsten Tag zu erledigen. «. Da keine dringenden Geschäfte vorhanden sind, so hat mankeilten Tag angesetzt; wenn aber einem Ort etwas zustieße, so mag das einen solchen bestimmen und diese»deil andern anzeigen, tttt. Jacob Löw, Leutpriester zu Tallwyl, früher Conventherr zu Wettingen, istunlängst gestorben. Es glaubt daher der Abt zu Wettiugen, dem Jos („Josen") Müller, der auch Leut-priester zu Tallwpl gewesen ist, das Leibding, das er ihm bisher wegen des gedachten Jacob Löw gegebenhat, von nun an entziehen zu können. Die Eidgenossen ziehen in Betracht das Alter des Jos Müller, de»Umstand, daß der Abt von Wettingen jenen, wenn er auf der Pfarre von Tallivpl gebliebeil wäre, aberdieselbe wegen Alter und Krankheit nicht mehr hätte versehen können, sonst hätte erhalten müssen, und endlich