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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juli 1549,

werden, was fromme» Eidgenossen einander zu leisten obliege. Indessen soll doch jeder Bote die Sache wiederan seine Obern bringen, damit, wenn weitere Antwort begehrt würde, man zu begegnen wüßte. >». DieGesandten von Basel, Schaffhansen, Appenzell und St. Gallen tragen vor, wie Hauptmann, Bürgermeisterund Rath der Stadt Constanz den Zoll für die KnnfmannSgüter, die nach und von Constanz aus und in dieEidgenossenschaft gehen, gesteigert haben, für einige Waaren mehr als um die Hälfte. Als die Kanflenteder genannten Orte sich dessen weigerten und Bürgschaft und Tröstung anerboten, sei das ohne Erfolggewesen und habe der neue Zoll bezahlt werden müssen. Da nun solches den genannten Orten und gemeinerEidgenossenschaft beschwerlich ist, so hat man dem Freiherrn von Bollwyler, als Hauptmann, und an Bürger-meister und Rath zu Constanz geschrieben und sie freundlich gebeten, diese Neuerung abzustellen und unswie von Alters her bleiben zn lassen. Statthalter, Bürgermeister und Rath zu Constanz antworten, derHauptmann sei nicht anwesend, sobald er ankomme, wolle man ihm das Schreiben der Eidgenossen mittheilettund diesen beförderliche Antwort zugehen lassen. Da sich dieselbe bisher verzogen hat, so hat man ihnenwieder geschrieben und sie ersucht, ihre Antwort »»verzögert nach Zürich zu senden. Beinebens soll jederBote die Sache heimbringen, damit, wenn die zu Constanz nicht entsprechen sollten, man Vollmacht undAuftrag habe, weiter zu verhandeln. «K. Vor den Boten erscheint Christoph, der Bischof zu Constanz, erbietetseinen Gruß und eröffnet: I.Es sei bisher mitBezug auf die Weihung der Priester etwas Mangel vorhanden gewesen!das sei daher gekommen, weil der Bischofvon vile des geltS" seine Consirmation von: Papst nicht erlangenmochte. In letzter Zeit sei nun dieselbe angelangt; ebenso habe der Kaiser die Regalien und Freiheiten desBischofs bestätigt; daher könne er nun die Priesterweihen und Alles, was ihm als Bischof zustehe, unbehindertverrichten. 2. Wenn man frage, warum der Bischof nicht in der Stadt Constanz, in seineriugelibtenkirche", seinen Sitz nehme, so habe er zu erwiedern, daß ihm dieses zur besondern Freude gereichen würde;aber der römische König habe den Bischof und das Domcapitel nur unter Bedingungen, die ihnen beschwerlichfallen, und die der Bischof auch gegen Gott nicht verantworten könnte, aufnehmen wollen; man möge daherden Bischof, wenn er diesfalls bei den Obern betadelt würde, verantworten; er selbst sei beinebens zu alle»Diensten gerne bereit. Dieses Erbieten wird ihm verdankt mit dem Versprechen, es in den Abschied zunehmen, i'. Jeder Bote weiß, was dieser Bischof mit den VII Orten insbesondere geredet hat. D^Botschafter des Königs von Frankreich eröffnen vor gemeinen Nathsboten der Eidgenossen: nachdem achtOrte die Vereiuung eingegangen seien und für alle Potentaten und Commune» nichts ersprießlicher als dieEinigkeit sei, so bitten sie nochmals im Namen des Königs ganz ernstlich, daß auch die übrigen fünf Orteder Vereinung beitreten möchten, t. Dieselben Boten bringen an, da der König Franz sel. den Sebastia»Schärtlin zu seinem Diener angenommen habe, mögen ihn die Eidgenossen gemäß des Friedens und derVereinung in ihren Gebieten wohnen und wandeln lassen. Die Instructionen hierüber lauten verschiede»!einige Orte meinen, man sollte ihm, um ein Verhör zu bestehen, Geleit geben, andere möchten ihn aus derEidgenossenschaft verweisen, wobei insbesondere die Boten von Lucern und Uuterwalden Habermals) ihreInstruction verlesen lassen, dahin gehend, wenn Basel dem Schärtlin Aufenthalt gebe und ihm deßwegelletwas zustoße, so werden sich ihre Obern hiemit nicht beladen. Der Bote von Basel bemerkt, als sei»^Herren den Handel in Berathung gezogen, habe der König an sie geschrieben oder seine Bolschaft gesenktund gebeten, den Schärtlin als seineil Diener dulden zu wollen. Man beschließt nun, jeder Bote soll dießMeinungen nochmals an seine Herren bringen, um auf dem nächsten Tag zu erkennen. «. Abt und St»^St. Gallen sind an die Eidgenossen gelangt, sie möchten eine gelegene Malstalt ansetzen nnd die genannt