98
Juni 1549.
gnädige Herr aus freiem Willen einein etwas verordnen. Wenn dann über kurz oder lang einer wiederins Kloster begehrte, er sei gesund oder krank, der soll nicht mehr aufgenommen werden, allster wenn derAbt aus Gnaden mit ihm übereinkäme. 3. Der gnädige Herr hat auch zugesagt, die Gotteshausleute vo»St. Johann bei ihrem alten Herkommen, Bräuchen und Gerechtigkeiten bleiben zu lassen. — Alis diese Ver-abredung hat Jaeob Steiger, Conventherr des Gotteshauses, für sich und seine Mitbrüder eine Bedenkzeit vo»vier Wochen genommen, die ihm vom Abt bewilligt worden ist. Nach Verfluß derselben sollen sie allegemeinsam oder jeder insbesondere sich erklären, ob sie „söllichs" annehmen wolleil oder nicht. Diejenige»,welche es annehmen wollen, haben Zeit bis nächste Weihnacht; würden nach Verfluß derselben einer oder mehrerein das Gotteshalls begehreil, sie seien gesund oder krank, die sollen nicht mehr eingelassen werden, vorbehalte»die Gnade des Abts. Die Boten wissen auch ihren Obern zu berichten, wie der Abt ihnen angezeigt hat,daß er diese Berathschlagnng dem Bischof zu Constanz eröffnen wolle, und was er ferner mit dem Hubmeisterin Betreff der Ansprache des abgesetzten Abtes Zoller verhandeln werde. Die Boten haben auch Abschrift«»,ans bellen sich zeigt, was durch den liederlicheil Hallshalt der Aebte an Zinsen, Renten, Gülten und Eüsiverkauft, abgelöst worden lind verloren gegangen ist.
Die beim Abschied liegenden Rechnungsauszüge, ungefähr 25, Seiten Kleinfolio füllend, bilden dre>Abcheilungen. 1. Ein weitläufiges Verzeichnist von Aktivposten, Zinsen an Getreide und Geld, auch Zehnte»und Dergleichen, mit einem kürzern Verzeichnist vo» Passivzinsen. 2. Ein Verzeichnist betitelt: „Hernachvolgt was das gotzhus St. Johann noch für zins, rent und gült verstanden hat, welches us den rechnnngc»,so die vergangen tag beschechcn sind, uszogen worden, usgeschlosten das Amt in der Clus, so Hans Mayerverficht." Dieses Verzeichnist schließt init: Summa Summarum alles Zinseinnehmens thue ungefähr702 Gl. 7 Batzen 1 D. Hieran schließt sich ein Verzeichnist der alljährlichen Beschwerden und Passiv-zinsen des Gotteshauses. Diese werden reassummirt auf 526 Gl. 13 Batzen; thue Hauptgut 10,537 tsil5 Batzen; dieses vom Einnehmen abgezogen bleiben vor 175 Gl. 8 S. (?) 1 D. Dann folgt ein Ver-zeichnist was man den Amtleuten schuldig bleibt; Summa 372 Gl. 11 Batzen 1 D.; und endlich ein Ver-zeichnist „sonderbar schulden", welche mit den Schulden an die Amtleute eine Summe von 219814 Batzen ertragen. 3. Das Verzeichnis) des Veräußerten ohne Berechnung oder Schätzung aller einzelne»Posten, daher auch ohne Reassnmmation. Von Aebten werden hier genannt: Abt Johannes, Abt H»»^(scheinen nicht die gleichen zu sein), Abt Hans Zollcr, Abt Hans Steiger, Abt Bruno, Abt Jacob Keller'Das Verhältnis; von Ziff. 1 und 2 zu einander ist nicht ganz ersichtlich.
43.
Areivurg und Wern. 1549, 2k. Jmn.
KaiitouSaichi» ^reiburg: Rathsbuch No. o». Staatsarchiv Bce»: Rathsbuch No. nos, E. >7.
I. Vor dem Rathe zu Fr ei bürg erscheinen Boten von Saanen und danken demselben für dieund Arbeit betreffend die Sendung seiner Botschaft und die zwischen ihnen und ihrem Herrn erwirkte Ve^mittlnng; sie werden dieses zu vergelten wissen. Dabei eröffnen sie: Ungeachtet des durch die Bot^'beider Städte mit dem Grafen getroffenen Anlasses habe derselbe Einen gepfändet und ihm auf MorgenGreyerz zu erscheinen Tag angesetzt. Sie bitten, ihnen wie früher Hülfe und Rath angedeihen zu lässigDabei erklären sie, wie dem Grasen Abschriften ihrer Freiheiten zugestellt worden seien, und wie, bevor ^