Juni 1549.
95
1548) eine willfährige, freundliche Antwort gegeben, und dagegen an die VII Orte die Frage gerichtet, obdieselben der Stadt Basel, wenn diese, von wem immer und aus welchen Ursachen immer es wäre, anLand und Leuten, Freiheiten und löblichem Herkommen vergewaltigt und beschädigt würde, Schutz undSchirm gewähren wollen. Hierüber sei von den VII Orten noch kein Bescheid erfolgt. Wenn man denselbenerhalten haben werde und anderseits sehe, wie die Orte, welche bis jetzt der Vercinung noch nicht beigetretenstnd, sich benehmen, so werde man sich serner über die Sache berathen und sich so erzeigen, daß man sehenwerde, daß die Stadt Basel ungern zu Trennung in der Eidgenossenschaft Anlaß gebe. II. Vor Bürger-meister, kleinen und großen Rüthen der Stadt Schaffhausen bringen Niklaus Wirz, Ammaun von Obwalden,und Urs Suri, des Raths zu Solothurn, im Namen der gleichen sechs Orte, deren Boten „jetzt" zu Solo-thurn bei einander sind, dasselbe Begehren vor. Nach Bezeugung freundlichen Dankes wird ihnen geant-wortet -. Die von Schaffhansen haben sich früher erboten, wenn gemeine Eidgenossen, mit allfälliger Ausnahmevon etwa einem oder zwei Orten, die Vereinung eingehen, sich nicht zu sondern, mit dem Vorbehalt, daß dieArtikel der Vereinung um etwas gemildert werden. Da nun aber mehr als ein oder zwei Orte den Beitrittverweigert haben, und in kurzer Zeit, nämlich um St. Johann Baptist (24. Juni) ein Tag zu Baden seinwird, und die von Schaffhausen jetzt mit wichtigen, ihre Stadt betreffenden Geschäften beladen sind, so wollensw sich inzwischen bedenken und auf dem genannten Tag eine Antwort geben, über die man sich nicht zu beklagenhaben werde. Wenn aber auch die von Schaffhausen die Vcreinung eingehen sollten, seien sie doch voneinigen Artikeln, welche die genannten Boten wohl verstanden haben, „größlich beschwert .
Die Basler Quelle entbält nur Ziff. I. Die Verhandlung zu Basel unterzeichnet H. Rphiuer, Stadt-schreiber zu Basel; die Schaffhauser Marsilius Bertz. Stadtschreiber zu Schaffhauscu.
Zu I 2. Ein Coucept oder eine Copie der betreffenden Antwort von Basel im dortigen Kantons-archiv: Abschiede Band 22 trägt, offenbar in Folge des Vcrschiebens der Absendnng, das hineincorrigirteDatum vom 2. Januar 1549, während dem sie, gemäß ihrer Wiedergabe in Band IV, 1 .1, Seite W7Zunserer Abschiede ursprünglich auf 22. November 1548 datirt war. Der Schluß der benannten Wieder-gabe ist gcniäß nnserm hier benutzten Original im Sinne unserer Tertstelle zu ergänzen. Dieselbe Antwort,ebenfalls mit den. Datum vom 2. Januar 1549. im K. A. Frcibnrg: Missiven Lnccrn.
4«.
Wern. 1549) 12. und 13. Juni.
Ttan.sarchi» B-r»! Rathsbuch N°. -°7 >md Z°S. zweite Abtheil.. C. 2!>l »nd »0°.
I- (12. Juni). 1. Vor dem Rath zu Bern erscheint ein Bote von Genf, verrichtet den gewöhnlichenund legt Credenz und Instruction vor. Diese enthaltet eine Erläuterung der letzten Vorträge derer vonGenf, dahin gehend, daß sie eine „Verwandtnuß und Bündniß" mit gemeinen Eidgenossen begehren. Wirddie Burger gewiesen. 2. Der Graf von Greyerz erscheint und dankt für alle ihm erwiesenen Gutthatenund wünscht, es möchten wegen des Spans zwischen ihm und den Seinigen von Oesch und Nötschmond aufFreitag der Schultheiß und der Venner Tilger wieder nach Greyerz abgeordnet werden, wodann er sichgegenüber seinen Gegnern entschließen werde. Der Rath antwortet, er sei geneigt, dem Grafen nach Möglich-st zu dienen. Schultheiß Nägeli und Venner Tilgcr können Geschäfte wegen den benannten Tag nicht