Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
94
Einzelbild herunterladen
 

94

Juni 1549.

7. 1549, 15, Juni (Samstag vor Trinitatis). Die acht in der Vereinung begriffenen Orte a»Biel, Rotweil und Mühlhansen. Sie werden sich erinnern, wie ihnen von einer Tagleistung zu Bade»aus wegen der Vereinung mit dem König von Frankreich geschrieben worden sei und sie sich vorbehalte»haben, dieselbe anzunehmen oder nicht. Später haben sie weder durch Botschaften, noch Missiven geantwortet.Es haben nun die acht Orte die Vereinung, von der man eine Copie übersende (angenommen). Wenn sieihnen gefalle, so mögen sie auf nächster Jahrrechnung diesfällige Antwort geben, damit man sich zu verhalten wisse.

K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 2!), S. 299.

8. 1549, 15. Juni (Samstag vor Trinitatis). Die in der Vereinung stehenden acht Orte an Chnr.Analoge Mittheilung wie an Biel, Notweil und Mühlhausen, vermehrt mit dem Bericht, wie die Besieglungvon Ort zu Ort erfolge und die nach Frankreich abzuordnenden Gesandten auf 1. August in Solothur»

K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 29, S. 302.

Zwischen die unter Ziffer 13 und Ziffer 48 angeführten Schreiben fallen die von Solothur»aus (siehe oben l») angeordneten Verhandlungen vom 11. Juni 1549; man sehe hienach den Abschied vo»diesem Datum.

Zu k. Nach Anführung der Antwort der französischen Gesandten fährt das Berner Exemplar so fort!Da man bedacht hat, was die betreffenden Abschiede von Baden und Solothurn zugeben und daß insbesondereder Grafnit mer dann des bemondischen Zugs halb das Recht uf den Märchen nit mag erhalten" ; dazudem nicht Anwälte von der gesammten Eidgenossenschaft anwesend sind, durch die ein Rechtstag bestimmtwerden könnte, und da, wenn auch ein solcher bestimmt würde, derselbe doch vor der Heimkunft der Bote»,die der Besieglung wegen sich nach Frankreich begeben, nicht gehalten würde, so scheint es den Gesandtengut und ist ihr Rath, zumal der König früher und auch jetzt seine Anwälte sich in Betreff des Grase»vieles Guten erboten haben, u. s. w. (inhaltlich wie bei den übrigen Exemplaren).

39.

Wltsel und SHaMtlllseit. 1549, 11. Jnni (Dienstag nach Pfingsten).

Staatsarchiv viiccr»! A. Franlrclch, Bimdc. vandrSarchiv Schwyz: Abschiede. KantvnSarchIv Basel! Abschiede Baad S2.it'antoiiSarchiv Zrciburg: Nneingebundene Abschiede. KantoiiSarcl,!» Solothur»! Abschiede Band 2S. Laudcsarchiv Appenzell: Abschiede.

1. Vor dem klein und großen Nathe der Stadt Basel, die man nennt die Sechs, erscheinen HallsHug, alt-Schnltheiß zu Lncern, und Ulrich Nix, des Raths zu Freiburg, im Namen der sechs Orte Lucer»,Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn, und stellen in freundlichem Vortrage das Begehre»,es wolle die Stadt Basel mit densieben" Orten, welche dem König von Frankreich die Vereinung zugesagthaben, dieselbe ebenfalls eingehen. Klein und große Räthe der Stadt Basel verdanken den sechs Orten ihrfreundliches Erbieten zum besten und erwiedern beinebeus Folgendes: 1. Obwohl sie den sechs Orten ger>üentsprechen würden, seien sie dennoch in Folge jener Gründe, die sie früher zu Tagen und in ihrem letzte»Schreiben erörtert haben, nicht im Falle, der Vereinung beizutreten und bleiben daher bei ihrer letzte»Antwort, die sie aus den Tag zu Solothurn geschickt haben, und wollen insbesondere auch zusehen, wie sichdie übrigen Orte, welche der Vereinung auch noch nicht beigetreten sind, verhalten. 2. Auf das Ansuchtder VII Orte (obiger mit Schweiz) iu Betreff eines gemeinen freien christlichen Concils und des Nechtgebe»sund Rechtnehmens haben klein und große Näthe der Stadt Basel ungefähr um Allerheiligen Tag (1. November