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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Jmn 154!».

und überhaupt aller Fürsten nnd Herren in Betreff hülflicher Bündnisse zn iniissigen und die Angehörigendaheini zu behalten. Was aber den ewigen Frieden mit Frankreich anbelange, bei dem wolle man bleibenund dem König Alles, was jener fordere, erstatten, und wenn in demselben etwas zu verbessern wäre, sohabe man sich dessen nie geweigert. Nicht minder wolle man getreulich halten, was die Erbeinung mit deinHans Oesterreich und Burgund erfordere, und so gegen jedermann freundlich leben, was man auch vonanderer Seite erwarte. Man werde deßwegen denen von Zürich nicht vorwerfen, sie wollen sich von denübrigen Orten söudcrn. Solche Bündnisse seien jeweilen dem freien Willen eines jede» Orts überlassenworden, und wenn nicht alle Orte beigetreten seien, so habe man das nicht als eine Trennung angesehen,sondern habe stets auf die gemeiueidgenössischen ewigen Bünde, die man, nebst dem Landfrieden, mit Dar-gebung alles Vermögens ehrlich halten wolle, gesehen. Da nun die Zeitläufe gefährlich seien und solcheVereinungen der von den Altvordern hergebrachten Freiheit und dem gemeinen Vaterlande leicht schädlichsein möchten, nnd man nicht finde, daß es von Nutzen sei, sich solcher Art einem Herrn zu eignen und unterwürfigzu machen, was man redlich meine, so mahne und bitte man freundlich die übrigen Orte, die Angelegenheitreiflich zu betrachten, sich in die Vereinung nicht einzulassen, sondern sich aller Fürsten und Herren zu müssigen,und sich auf Gott und die ewigen Bünde zu verlassen und mit jedermann freundlich und nachbarlich zu leben,was Alles den Vordem Ehre und Glück gebracht habe. Da die Jahrrechnung zu Baden nahe sei, auf deralle übrigen Sachen behandelt werden sollen, so finde man unnöthig, auf diesen Tag Gesandte abzuordnen.Man möge dieses nicht ungut ausnehmen! wo die von Zürich gemeiner Eidgenossenschaft Wohlstand fördernund ihr Dienste beweisen können, da seien sie stets hiefür bereit. sc. A. Zürich: Act-» Fr-mir-i-h.

2. 1549, 1. Juni. Klein und großer Rath der Stadt Basel an die zu Solothurn versammelte»Boten der Eidgenossen. Von den Gesandten von Basel, welche auf dem letzten Tage zu Solothurn waren,habe man vernommen, was dort in Betreff der französischen Vereinung verhandelt worden sei. Ebenso seiensie in der Folge durch ein freundliches Schreiben derer von Lucern und durch eine persönliche Botschaftderer von Solothurn eingeladen worden, sich in dieser Angelegenheit nicht zu sondern. Ihnen wäre zwaram liebsten, wenn man vereint sich aller Fürsten und Herreil müssigen und freie Eidgenossen bleiben würde.Nichtsdestoweniger seien die von Basel auf Tagen stets erbötig gewesen und seien es noch, wenn gemeineEidgenossen mit Frankreich auf gute, ehrbare, leidliche Mittel eine Vereinung annehmen, mit ihnen dieselbeeinzugehen. Da nun aber sich einige Orte gesondert haben, und einige Artikel in der neuen Vereinung denenvon Basel beschwerlich und nicht annehmbar seien, so haben sie sich entschlossen, dieser neuen Vereinung nichtbeizutreten. Sie bitten, ihnen dieses und daß sie den gegenwärtigen Tag unbesucht lassen, nicht zu verarge».Sie wollen nichtsdestoweniger die Tractate des ewigen Friedens getreulich halten und dein König vo»Frankreich Liebes und Dienstliches erweisen und den Eidgenossen stets alle eidgenössische Treue lind Liebcnach Vermögen erzeigen. K. A. EHaMus-n: Ws-hi -d-, bei di-s-m Ws-hi-d.

3. 1549, 7. Juni (Freitag vor Pfingsten). Die Boten der auf dem Tag anwesenden Orte, ohneBern und Appenzell, an Landammann und Rath zu Appenzell. Sie wissen, wie nach langer Werbung desKönigs voi? Frankreich um Erneuerung der Vereinung sich vor dieser Tagleistung fünf Orte erklärt habe»,die Artikel, wie dieselben von Ort zu Ort geschickt worden sind, anzunehmen, doch aber nichtfürschießcnnoch zusagen wollten ohne Vorwissen anderer Orte, die früher auch in der Vereinung gewesen sind. Z»diesem Ende haben die fünf Orte ihre Botschaft an die von Appenzell geschickt, sie zu bitten, sich von ihiw»nicht zu söndern. Seither seien auf freundliches Ermahnen der fünf Orte auch die von Zug und Glarusbeigetreten. Die Botschaft von Appenzell aber habe nur Auftrag anzuhören und, wenn die Mehrheit derOrte die Vereinung annehme, solches wieder an ihre Obern zu berichten. Da nun heute sieben Orte (wir")die Vereinung mit Mund und Hand zugesagt, was auch die Sendboten des Königs gethan haben, so bitteman, zu bedenken, wie die Mehrheit der Orte nun hierin einig sei, wie man außer dem König bei ander»Fürsteil nnd Herren wenig gute Frennde habe, wenn sie schon frenndliche Worte geben, was Lob, Ehre n>^