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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1540.

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Langnau betont hauptsächlich den langen Besch, Brittnan behauptet unter Andern,, der streitige Platz befindesich auf dein Gebiete derer von Bern, Im Anschluß au die Erörterung von Haus Lüscher erzählt der Vogtvon Aarburg die Entstehung des Streites und eine bezügliche, resultatlos verlaufene Verhandlung zwischenihn, und dein Schultheißen Heinserliu von Willisau. Bei dieser letztern habe sich ergeben, daß die vonLangnau nicht nur Weidgang und Holzhau, sondern auch Grund und Boden behaupten, wodurch bei demStreit auch die Laudmarch in Berührung kam. Nach den Parteivorträgen treten die Boten von Lucern der inoinein bezuglichen Schreiben derer von Bern und in dem Vortrage derer von Bnttnau enthaltenen Meinung, daß derstreitige Platz zum Gebiete von Bern gehöre, entgegen und ersuchen die Boten von Bern, von dieser Behauptungabzugehen, dagegen wollen sie gerne zwischen den beiden Gemeinden vermitteln helfen. Die Boten von Bernlehnen diesfalls ihre Vollmacht ab und verweisen auf einen Marchbrief, dem folgend man die Märchenuntersuchen wolle. Da die streitenden Geineinden kein gemeinsames Trattrecht haben, die Sache also einzigvv" der Landmarch abHange, diese aber beide Städte betreffe, so sollen beinebens die von Langnau bis zurErörterung des Landmarcheustreites stillestehcn. Gegen letzteres weigern sich die von Langnau. Die Botenvon Bern führen weiter aus, es seien bis zur Vollendung des Streites über die Landmarch beide Gemeindenst'lle zu stellen, weil vom Entscheid jener der Gerichtsstand für den Streit unter den beiden Gemeindenbedingt sei. Die Boten von Lucern entgegne», der Landmarchenstrcit gehe die beiden Dörfer nichts an;

sehr vielen Orten erstrecke sich Feld und Holz (einer Gemeinde) tiber die Landmarch herüber. DieGesandten reiten dann nach St. Urban und verfolgen von dort aus an Hand des erwähnten Marchbriefs dieLandmarch bis auf den streitigen Platz und darüber hinaus, so lange der Tag es erlaubte, haben aber überdieselbe nichts Beschlüßliches vereinbart, sondern wollen den Handel an ihre Obern bringen. Am 20. Maikommen die Boten wieder in Zofingen zusammen. Es ersuchen hier die von Bern die von Lucern. die GemeindeLangnau anzuweisen, auf dem Ihrigen zu bleiben, da der im Streit befindliche Platz auf dem Gebiete vonBern liege. Die von Lucern widersprechen diesem und bemerken, sie seien übrigens nur da. um die ParteienSU vermitteln, den Landmarchenstreit wolle man den Obern überlassen. Darauf treten die Wortführer derstreitigen Parteien, Schultheiß Heinserliu und der Vogt von Aarburg, wieder vor und wiederholen vor denGesandten ihre Forderung und deren Begründung. Die Gesandten selbst ergehe» sich wiederholt in ihrenWidersprüche,,. Nach dem Abtreten der Parteianwälte suchen die Gesandten Nüttel, die Gemeinden, unbeschadetdem Landmarchenstreite, zu vereinbaren. Die Boten von Bern schlagen diesfalls drei Auswege vor: Essollen bis zum Entscheid des Landmarchenstreites beide Theile den streitigen Platz in Holz und Feldbenützen; oder man soll beiden für diese Zeit den Holzhau verbieten; oder man soll mit beiden reden, sichbis zum Austrag der Sache gütlich zu vertragen. Die Boten von Lucern wollen keinen dieser Vorschlägeannehmen; die von Langnau als Besitzersollen nicht in verpfändetes Recht geführt werden, sondern im Posseßverbleiben, bis sie rechtlich davon gewiesen werden; inzwischen sollen die von Brittnan stillestehen. Da beidetheile auf ihren Meinungen beharren, so fällt die Sache in den Abschied.

Zu». 1 Der einen: Theile dieses Abschiedes zum Grunde liegende Abschied vom 1k. April 1548 kam derRedaction leider erst nach dem Drucke von Band IV. Abtheilnng 1 ü zn Gesteht und muß daher hier alsNote nachgetragen werden.

Zofingcn, 1548, 16. April (Montag). An der Hand des Abschiedes von Zofingen vom 23. Mai 1547wird Folgendes verhandelt: 1. I» Betreff des Eides des vom Schaffner der Stift zu Zofingen gesetztenAmmanns zu Knutwyl, und des Eides der Vier und der übrigen Gerichtssäßen vereinigt man sich