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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Mai 1549.

»6.

Aofingen. 154!), 27.—29. Mai (Montag, Dienstag und Mittwoch nach llrbani).

Staatsarchiv Lncern: Acten Bern, Territorium.

Tag zwischen Bern und Lncern betreffend Knutwyl.

Gesandte-. Bern. Hans Rudolf von Erlach; Crispin Fischer, beide des Raths; sammt dem Bogtzu Aarburg, Vincenz Pfister, und dem Schaffner zu Zofingen, Vincenz Dachselhofer. Lucern. HeinrichFleckenstein, alt-Schultheiß; Wendel Sonnenberg, Pannerherr, beide des Raths, sammt dem Vogt zu Wykon(Jost Krepsinger), auch des Raths, und alt- und neu-Schultheiß zu Willisan, lllrich Heinserlin und Wolf-gang Wirtz.

t». Es wird der ebenfalls zu Zofingen zwischen Botschaften beider Städte erfolgte Abschied voi»lg. April 1548 von Artikel zu Artikel verlesen und darüber Folgendes verhandelt: 1. Den ersten Artikel,betreffend den Eid des Ammanns, der Vier und der übrigen Gerichtssässen (zu Knntmyl) läßt man bei derletztjührigen Fassung. 2. lieber den zweiten Artikel, daß die Freien zu Knutwyl auch an das Gericht gesetztwerden sollen, bemerken die Boten von Bern, sie lassen es bei den gethanen Vorschlägen gänzlich verbleiben,und setzen denen von Lucern anHeim, denjenigen anzunehmen, der ihnen gefällig sei. Die Boten von Lucernerörtern, wenn die Freien nicht auch an das Gericht gesetzt werden dürfen, würde das ihren Oberen einenNachtheil, den Freien eine Beschwerde und Ungemach zwischen den Freien und Eigenen mit sich bringen, undverlangen von den Boten von Bern, da sie Mittelspersonen seien und ihre Obern denen von Luceru zuge-schrieben haben, sie wollen ihre Boten mit Vollmacht, die Sache an ein Ende zu bringen abfertigen, so sollen sieetwas geschicktere Mittel suchen; die Boten von Lucern wollen auch zu Allem helfen, was Freundschaft undNutzen befördern könne. Die Boten von Bern wollen nicht wecker gehen als ihre Instruction kantet, bemerke»aber, wenn die Boten von Lucern etwas verbessern wollen, so wollen sie es heimbringein Nach einerBcrathung unter sich eröffnen die Boten von Lucern: Im ersten Abschied vom Mai (15)47 sei beredet undletztes Jahr wieder „fürgehalten" worden, der Ammann sammt den Vieren sollen das Gericht besetzen, ivie vonAlters her, und wenn man eineil tanglichen Freien darin setze, so wolleil die von Bern es geschehen lasse».Nun glauben sie als Mittelspersonen, da die von Bern das Wörtlein: uiiverbunden fallen lassen wollen,„also, und soll hierin kein gfert brucht werden". 3. In Betreff des Friedbruchs, den Hans Mag an deinFranzosen begangen hat, ist jeder Theil bei seiner letztjährigcn Meinung gebliebeil und wird daher die Sachewieder heimgebracht. 4. Wegen des Einzugs und der Käufe der Freien geht die Instruction der Boten vo»Bern dahin, daß man es gänzlich bei der letztjährigen Antwort bleiben lasse und keine Neuerung gestatte;wenn aber die von Lucern dessen nicht zufrieden seien, so sollen die Boten die Sache wieder heimbringen; letzterefügen bei, sie hätten keine weitern Aufträge. Die Boten von Lucern erwiedern, die von Bern haben ihre»Obern zugeschrieben, sie wollen Boten mit gänzlicher Vollmacht abordnen, die von Lncern sollen das Gleichethun, damit unnütze Kosten und Arbeit erspart werden und jedermann zur Ruhe komme. Die Boten vo»Lucern seien nnn mit solcher Vollmacht versehen wordeil, freundlich zu handeln und friedliche Mittel zu suche»-Dasselbe habeil sie van den Voten von Bern erwartet; da diese aber weder in diesem, noch in andernArtikeln zu verniitteln Gewalt haben, so wollen auch sie bei der frühern Antwort bleiben und die Angelegenheit an ih^