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Mm 1549.
Ursachen etwas nachzulassen. Da letztes Jahr beschlossen worden ist, niemand etwas nachzulassen, so hatman es hierbei bleiben lassen; wenn er ineint, daß ihm an dem Malefizschreiber-Amt etwas Eintrags geschehe,so mag er das auf der Jahrrcchnung vorbringen; doch soll seine Gegenpart auch dabei sein und gehörtwerden, I Dem Vogt zu Luggarus wird geschrieben, er solle denjenigen, der an Peter Roman einenTodtschlag begangen hat, im Gefängniß behalten; und obwohl der Vogt „inen" vergönnt hat, vor uns zuappclliren, „und aber nit der bruch ist", hat man sie wieder hineingewiesen bis auf nächste Jahrrechnung,deren Entscheid man erwarten soll. It.. Die Botschaft von Schwyz berichtet, wie der Vogt zu Lauis ihnengeschrieben habe, es seien zu Lauis Einige, die wahrend vielen Jahren keine „christliche ordnung" gethanhaben. Einige entschuldigen sich, sie haben das unterlassen, weil sie ihren Feinden, die an den IhrigenTodtschläge verübt haben, nicht verzeihen können. Es sei aber zu befürchten, daß es bei etlichen in Folgefalscher Lehre und aus verkehrtem Gemüt geschehen sei. Da der Vogt diesfalls ein Mandat ausgehen ließ,so hat man ihm geschrieben, er solle demselben stattthun und von den Ungehorsamen die Bußen beziehen.Ans der Jahrrechnnng soll jeder Gesandte Gewalt haben, hierin (des Weitern) zu erkennen. I. Anwältederer im Wallis eröffnen, sie haben in Folge des letzten Abschiedes die Artikel der neugestellten Vereinungan ihre Herren gebracht; dieselben seien auch an die Gemeinden gekommen, man habe sich aber nicht vollständigvereinbaren können; doch walte keine üble Meinung; man bitte, für den Fall, daß die Eidgenossen die Artikelannehmen, die im Wallis nicht auszuschließen; es sei zu hoffen, daß mau sich von der Eidgenossenschaftnicht söndere; die Gesandten glauben auch, daß ihre Herren und die Landlente auf dem nächsten Tag durcheine bevollmächtigte Botschaft erscheinen werden, i»». Dieser Tag ist wieder von den Anwälten des Königsvon Frankreich in Betreff der Vereinung angesetzt worden. Die Instructionen werden eröffnet und ungleich befunden.Zürich hat geschrieben, wie die beifolgende Copie zeigt. Desgleichen Uri. Lucern erklärt sich wie früher, eswolle die zuletzt aufgesetzten Artikel mit andern Eidgenossen oder dein mehreren Theil derselben mit dem Königaufrichten. Solcher Art hat jeder Bote seine Instruction mitgetheilt. Obwohl man dieselben eben ungleichbefunden, hat man doch angefangen zu verhandeln, ob man sich über die gestellten Artikel vergleichen könne.Lucern, Schwyz, Unterwalden Ob- und Nidwalden, Freiburg und Solothurn wollen dieselben unverändertannehmen; Zürich und Uri sind, wie bemerkt, nicht erschienen; Bern und Glarus wollen der Vereinung nichtbeitreten; Zug, Basel. Schaffhausen und Appenzell haben mündlich und schriftlich einige Beschwerden angebracht,über die man sich nicht vereinbaren konnte. Hierauf sind die französischen Gesandten erschienen, denen mandiese Ungleichheit der Instructionen eröffnet hat. Sie verdanken den geneigten Willen, womit der (Tag)besucht worden sei, und sprechen die Hoffnung aus, daß die Vereinung von allen Orten geschlossen werde.Dann machen sie bemerkbar, was sie an dem Entwürfe auszusetzen haben, und ersuchen das Betreffende inihrem Sinne zu ändern, namentlich daß zu Hauptleuten fromme Ehrenleute gewählt werden sollen, wie dasdie alte Vereinung vorschreibe. Es wird nun von beiden Theilen vieles über die Sache geredet; namentlichaber sind es die fünf Orte, welche den Entwurf vom letzten Tage angenommen haben, die da erklären, keinenandern Auftrag zu haben, als hiebet zu verharren; einzig zu Ehren und Gefallen des Königs wolle manden Artikel, die Hauptlente nach seinem Gefallen zu nehmen, bleiben lassen, wie ihn die alte Vereinungenthalte, doch daß er ehrenhafte und fromme Leute hiezn verordne, und wurde das Wort: „es wer danfach, daß jedes obcrkeit bedachte, daß er nit eerlich were", weggelassen. Die königlichen Anwälte erklärenhierauf, da sie den geneigten Willen sehen, so wollen sie in Gottes Namen für den König die beredtenArtikel annehmen, und bitten, die Eidgenossen wollen sämnulich sich zu Gleichem entschließen; wenn einige