Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
73
Einzelbild herunterladen
 

Mai 1549.

73

(der bisher renitente») Orte die Vereinnng annehmen wollen, mögen diese sich erklären; diejenigen Boten,welche keine Nollmacht haben, sollen die Sache an ihre Obern bringen; denn wenn die Nereinnng gemein-schaftlich beschlosseil würde, würde das die Kraft unserer Mißgünstigen schwächen und uns zn Glück undHeil gereichen. Zur Beförderung der Angelegenheit wollen sie auf Kosten des Kölligs einen fernern Tag,auf den 2. Juni" Nachts zu Solothurn an der Herberg mit vollkommener Gewalt zu erscheinen, ansetzen, inder Hoffnung, die Vereinung auch mit den andern Orteil beschließen und aufrichten zu können. Obwohlnun fünf Orte Gewalt gehabt hätten, die Vereinnng aufzurichten, hat man dennoch für dermal dieses unterlassen undwill den bestimmten Tag und die Entschließung der übrigen Orte erwarten, die man au? angeführten Gründenbittet, sich der Sache nicht zn entziehen. Alls dem nächsten Tag sollen die Boten auch Vollmacht mitbringen,für den nöthigen Fall, in Orte, die der Vercinung nicht beitreten wollen. Boteil zu senden oder ihnen zuschreiben. Obwohl der nächste Tag von den Anwälten des Königs bestimmt worden ist, soll doch jeder BoteGewalt haben, in zufallenden gemeinen Sachen zu handeln; nur in Betreff der „nüwen Ansprecher bleibtes bei dem letzten Abschied. Der Freiherr von Sax bringt an, er habe mehrere Söhne, und verlangt,umn möchte einen derselben in das Kloster Psäfers eintreten lassen; er wollte dann diesen aussteuern, damitdas Gotteshaus wisse, was er für Vermöge» habe, und das Gut der übrigen Kinder dann nnberührtbleibe. «». Anwälte des Grafeil von Greyerz bitten, ihrem Herrn gegenüber dem König in Gemäßheit desAbschieds von Baden zum Recht zu verHelsen, da die (französischen) Anwälte ihn -lach Frankreich weisen'vollen. Mail hat das in den Abschied genommen, damit, wenn er inzwischen nicht befriedigt wird, auf demNächsten Tag jeder Bote Vollmacht bringe, einen Nechtstag zu bestimmen. R». Zn gedenken, was die Botenvon Basel in Betreff der Wacheil, die sich an ihren Grenzen befinden, angezeigt habeil. ,4. WolfgangSchicker, de», zu Baar sein Haus verbrannt ist, begehrt eine Steuer an seinen Bau. ». Die Boten vonBösel eröffnen, ihre Obern haben einen gewissen Schultheiß Wolkensteiii im Gefängnis), weil er sich höchstehrverletzlicher lind schmählicher Worte bedient, und sie vernommen haben, wie er, als er ein Schultheißgewesen sei, im Picardiezng zwei Eidgenossen ohne Urtheil und Recht habe henken lassen. Da hierüber Einigender Eidgenossenschaft Mehreres bekannt sein soll, so seien sie beauftragt, solche Leute, .venu sie solchetreffen sollten, zu verhören, und daneben des Raths der Eidgenossen zu pflegen. Es wird ihnen gerathen,da sie den rechien Vogel in den Händen haben, so mögen sie sich an ihn. selbst und an Andern, die siebekommen mögen, erkundigen und sie nach Verdienen bestrafen. «. Vor den Boten der eilf Orte erscheint derVogt der Erben des Georg aus der Flüe und ersucht wiederholt, ihm bei den Anwälten des Königs behülflichS" sein, daß seine Vögtlinge um ihre Ansprache, die sie mit Recht erlangt und dafür Siegel nnd Brief haben,gütlich bezahlt werden. Da auf dein letzten Tag alle Ansprachen aufgeschoben worden sind bis die VereinungZu Stande gekommen sei, und die Ansprecher angewiesen wurden, ihre Forderungen den Boten, die zurBesieglnng der Vereinung hineinreiten, aufzutragen, um sie dem König vorzulegen, so läßt man es hierbeiverbleiben, t. Da der Graf von Greyerz aus einigen Ursachen in die Vereinung aufgenommen zu werdenwünscht, so wird das in den Abschied genommen. Alis dem letzten Tage sei Hauptmann ThomaSpiegclberg Gesandter von'Schaffhansen gewesen und habe seine Instruction verlesen lassen. Obwohl erdann dabei gesessen sei und zugehört habe, so habe er sich doch in keinen Artikel vertieft und nichts zur^Sachr gerathen; zuhören habe man jedermann lasten. Man wolle ihn daher für entschuldigt halten.

Verhandlung fiir Ermöglichung der Neiseinsuhr von Mailand nach Lauis, siehe Note.

^'» Verhandlung von sechs Orten in Betreff vermeintlicher Umnhen im Wallis; siehe Note.

10