Mai 1549.
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Peter Chambrier, als Anwälte des Gubcrnators, die Befreiung der Kläger habe nur den Sinn, daß sie sichmit ihren Nachbarn verehelichen mögen; dabei aber seien sie alle Auflagen, Tagwen und Fuhren wie vorherschuldig, gemäß dem Manual; sie begehren daher, daß man die von St. Blasien und ihre Mithaften zumGehorsam weise, und daß sie des Rechten vor den Städten gewärtig sein sollen. Dieser Handel wird biszum nächsten gemeineidgenössischen Tage verschoben, ans welchem dann beide Parteien Klage und Antwmtvortragen mögen. Dem Guberuator wird geschrieben, daß er sie inzwischen ruhig lasse. Auf der Jahi-rechnung soll jeder Bote Befehl haben, weiter in der Sache zu handeln, damit sie bei ihrer Freiheit bleibenmögen. I». Der Secretär des Kaisers, Angelus Nitius, bewirbt sich vermittelst einer Missive um eineAntwort in Betreff der Capitel wegen des feilen Kaufs in Mailand. Da man die gestellten Artikel ihmubergeben hat und vom Kaiser noch keine Antwort eingelangt ist, man ohnehin nicht gemeinsam versammelt'st, so hat man die Sache auf den nächsten Tag verschoben, gewärtigcnd, ob inzwischen eine Antwort einkomme.
Da Einer zu Cuguasco iu Luggarus au einer Frau einen Todtschlag verübt hat, so soll der Bogtdas Urtheil darüber geben. Dabei hat man den Gegenstand in den Abschied genommen, zu beratheu, obman den Boten, die auf die Jahrrechnung gehen, diesfalls Aufträge geben wolle, «g. Albrecht Rosin,Anwalt des Papstes, bringt im Auftrage von Hieronymus Frank, Sendboten des Papstes, vor, die Botschaftdes letztern an den Kaiser sei wieder zurückgekehrt; auch sei eine Gesandtschast des Kaisers „daselbs" angelangt,in der Meinung, wegen des Concils und in Betreff von Plesenz etwas zu verhandeln. Wie er aber vonEhrenleuten aus Rom vernehme, seien die vom Kaiser vorgeschlagenen Mittel so unziemlich, daß ihreAnnahme beschwerlich falle. Daher halte Frank für gut, wenn die Eidgenossen die von dem „christenlichsten"König angetragene Vereinung wohl betrachten; denn wenn diese zu Stande komme, werde sie nicht nurgemeiner Eidgenossenschast, sondern der ganzen Christenheit zum Nutzen gereichen und unfern Feinden Schreckenbereiten. Erhard Burger, für sich und seine Mithaften, begehrt ihnen in Betreff einer Ansprache gegendm König von Frankreich zur Bezahlung oder zun, Recht zu verhelfen. Die Angelegenheit wird auf dennächsten Tag verschoben, auf dem jeder Bote Vollmacht haben solle, damit ihm in einer oder anderer Weisegeholfen werde, t. Es erscheint eine Botschaft derer von Lauis, Luggarus, Mendris und Bellenz underöffnet: i. Sie haben vernommen, des Kaisers Statthalter zu Mailand begehre mit den Obern in Betreffdes feilen Kaufs zu capituliren. Sie bitten, ihrer nicht zu vergessen und ihre, jedem Ort nutgetheiltcnArtikel dein Vertrag einzuverleiben. 2. Die Vögte legen ihnen für Frevel große Bußen auf; wenn ihnendann hieran etwas geschenkt werde, so wollen die Fiscalen doch von der ganzen Summe (auch von deingeschenkten Theil) drei Doppel-Vierer auf jede Krone beziehen. Sie bitten, diesfalls keine Neuerung einzuführen,sondern denn Frühern zu verbleiben. Beschluß: zu 1. Ihr Anbringen wird iu den Abschied genommen;jeder Bote soll bevollmächtigt werden, in Betreff der Artikel zu verhandeln; zu 2. In Betreff der Belohnungder Fisealen hat man sie wieder hineingewiescn; sie sollen auf der Jahrrechnuug mit gemeinen Boten derEidgenossen verhandeln. Kann man sie nicht vereinbaren, so soll man sie wieder zu gemeinen Tagenherausweisen. Die betreffende Belohnung soll aber bestehen bis auf die Jahrrechnuug, wie früher zuBaden verabschiedet wurde. K-. Der Landvogt zu Lauis hat seinen Obern zu Schwyz geschrieben, derenBotschaft nun hievon Anzeige macht, daß die Drostungen schlecht gehalten und wenn Friede geboten werde,nichts darum gegeben werde. Das soll man heimbringen, um den Boten, die hineingeschickt werden, GenialtKl geben, ein Einsehen zu thun, damit sich die Gehorsamen des Friedens möchten „getrosten". «». DerZoster von Lauis begehrt, ihm an den 1250 Kronen, die er für den Zoll versprochen hat, aus allerlei angegebenen