Mai 1540,
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Uern. 154!), 6. iu,d 7. Äiai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No, so? und SOS, zweite Abtheiluno, S. l?s.
I (L. Mai). Vor de„l Rath zu Bern erscheinen Boten des Bischofs von Basel, nebst „dein ineicr vonMünster"(thal?) und Boten von Solothurn und eröffnen: 1. Es sei bekannt, wie die von Munster dieReligion derer von Bern angenommen und init denen von Bern und Boten von solothurn einen Vertrageingegangen haben, in welchem bestimmt worden sei, der Propst solle die Sacristei beschlossen halten. Dessenungeachtet sei die Sacristei jüngst gewaltsam geöffnet und Einiges zerstört worden. Auf eine diesfälligeAnfrage in Münster sei geantwortet worden, sie haben es nicht gcthan und wünschten, es wäre unterblieben.Dann sei durch die Näthe (?) angezeigt worden, es seien drei Prädicanten dabei gewesen (mehrere undeutlicheWorte), die haben aber nicht Hand angelegt, Eurt von Malrey (?) habe es gethan. Blair begehre nun,daß bei dem Vertrag verblieben werde, in der Meinung, die von Bern werden ab der Sache kein Gefallenhaben, sondern ein nachbarliches Einsehen thuir, damit Propst und Capitel fürder solcher Dinge überhobenbleiben. Dabei wisse man, wie eine Declaration und offener öandsriede zu Augsburg durch den .lkaisererrichtet worden sei; das sei auch „irenr gnädigen Herrn" zugesendet worden, mit dem Befehl, denselben zubefolgen. Die von' Bern mögen nicht glauben, daß sie aus Haß „der religio»" Strafe fordern; sieverlangen Genugthuung gemäß dein Vertrag. 2. Die Mörschwyler haben zum dritten Male gemehret, beider Religion vom Propst und Capitel zu bleiben; dagegen haben Vier die Religion derer von Bernangenommen; da nnn nicht billig sei, daß der mehrere Theil dem mindern folge, „sige ein mißverstand indem, daß die vier fürgwendt. sigen vom ganzen flecken gsandt" (?) Der Rath antwortet- Der Frevel seiihm leid; er wolle bei dem Vertrag verbleiben und Morgen denselben verhören. II. (7. Mai). Nach Verhörvon Abschied und Vertrag wird den Boten des Bischofs und von Solothurn geantwortet: I. Wenn jemanddem Vertrag entgegen gehandelt habe, so sei das denen von Bern in Treuen leid, sie seien gesinnt, gänzlichbei demselben zu bleiben; Propst und Bischof aber mögen auch dabei bleiben. Dabei sei aber billig,diejenige», welche sie verklagt haben, zu verhören; man wolle sie berufen und vernehmen und dem nachDelsberg reitenden Boten auftragen, den Frevel zu besichtigen, wobei jene aber auch ihre Votschaft habenMögen. Die von Berit seien ganz einverstanden, daß sie je nachdem sie gefehlt haben, dein Vertrag gemäß^straft werden. 2. In Betreff der Mörschwyler wollen die von Bern sich halten wie der Bischof frühergeschrieben habe; „des schrybens ein copy zuschikcn by irem potcn und darzu vermanen, mit dem prädicantHans Rud (?) reden, sy gerüwiget lasse".
Dieser Sache wegen trat später, am 19. Mai. eine Abordnung derer von Münster vor dm Rath zuBern. Die bezügliche Aufzeichnung im Berner Rathsbuch No. 307 und 308. zweite Abthl. S. 230ist aber so mangelhaft, daß wir den hier folgenden Auszug in Bezug auf volle Richtigkeit nur unter Vor-behalt geben:
Vor dem Rath zu Bern erscheinen die von Münster, um sich zu verantworten wegen des Vertrags."Müssen sy nüt daruinb, sygc (oder syg es?) beschcchen etlicher reden halb, daß sy irc schuh Kletzen sollend,warum (?) sy müssind »sei» laud, ob . .. kommen würde man meß halten, darüber dry druf gwcttct, sygeschwächt, also mit Worten an sy tastet; und diewyl der meier, so dein evangelio anhcngig (g)syn und