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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Mai 1549.

der Ausschuß den Gesandte», er habe zwar am Samstag (4. Mai) die Sache au seine Obern, den gesessenenRath, zu bringen genommen; aber zur Beförderung der Sache habe der Ausschuß, unter Vorbehalt derGenehmigung seiner Herren, sich entschlossen, dem Abt für seine Ansprache jährlich 100 Gulden, BernerWährung, anzubieten, mit den Bedingungen, daß diese Pension zu welcher Zeit es denen von Bern beliebe,mit 2000 Gulden abgelöst werden könne. Daneben möge der Administrator jene 855 Gulden SolothurnerWährung, die Abt Jodocus selig von den acht verkauften Zehnten von den Herren von Solothurn gelösthabe, behalten, immer in der Meinung, daß wenn der Vorschlag nicht angenommen werde, denen von Bernnichts vergeben sein solle. Da auch der genannte Abt Jodocus die betreffenden Zehnten ohne Wissen undhinterrücks derer von Bern, seiner Kastvögte und Landesherren, aus ihrem Zins der Kastvogtei verkaufthabe, so soll ihr diesfälliges Recht „jetz als dann und dann als jetz" nach Landesbrauch und ihrem Willenzu üben vorbehalten sein. Die Gesandten von St. Peter wenden hiergegen Vieles ein, wogegen die Verordnetenderer von Bern ihnen vorführen, wie an den Nutzungen, Einkommen und dem Opfer und andern GefällenVieles abgegangen sei, wie man Vieles an Pfarrhäusern und Kirchen zu Buchsee, Seeberg und Huttwylverbaut habe; das tägliche Almosen und die Wegziehung vieler Gaben und Stiftungen, welche Biederleutean die Kirche verordnet haben (nehmen vieles in Anspruch?); es mögen daher die Gesandten anzeigen, wassie für einen Vorschlag thun wollen; dann wollen die Verordneten als Mittler und nicht als „Sächer" den-selben gern an ihre Obern bringen und ihr Bestes dabei thun. Die Gesandten, nach gehabtem Verdank,antworten, sie können keinen Antrag machen, und zeigen die Gründe hiefür an, weisen auf dasgeringe Anbieten hin und daß dasselbe ihres Erachtens ihrem Herrn nicht genehm sein werde. Sie bitten,die Sache sofort an den Rath zu bringen, damit noch Vormittags ihnen ein endlicher Bescheid gegeben werde,wobei man sich eines Bessern bedenken möge; mit gleichen Protestationen, wie die Abgeordneten von Berngethan haben. Auf dieses haben die letztern die Sache vor Schultheiß und Rath gebracht und diese habenbeschlossen: Wegen Freundschaft, Liebe und guter Nachbarschaft und um ihrem Airerbieten und den erwähntenSchreiben zu genügen, wollen sie dem Administrator die 100 Gulden jährlicher Pension unter den genanntenBedingungen ausrichten, seien aber nicht gesinnt, weiter zu gehen, und behalten hierbei die Meinung ihresgrößen Rathes vor, glauben aber, er werde ihren Antrag nicht abschlagen. Die Gesandten nehmen das an, ihremHerrn zu überbringen und verlangen hierüber einen schriftlichen Abschied. Der genannte Ausschuß hattediesfalls keine Vollmacht, sondern mußte das an den Rath („min g. Herren") bringen, welche diesen Abschiedihnen zuzustellen bewilligt haben, mit dem freundlichen Begehren an den Administrator, hierüber eine schriftlicheAntwort zu erlassen. Weiter ist den genannten Gesandten vorgehalten worden, sie werden sich gut erinnern,welche Briefe man ihnen vorgelesen habe. Den Abschied unterzeichnet Peter Echro, Stadtschreiber zu Bern.

2».

Wern. 1549, 2. Mai.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No, so? und sos, zweite Abtheilung S, is?.

Vor dem Rath zu Bern und den Burgern, „mit der gloggen versammt", tragen die von Neuenburgvor, sie bitten, sie in der gegenwärtig waltenden Vereinung gegenüber dem König oder seinen Boten zubedenkeil lind zwar in Betreff von Jahrgeld und Zoll für ihre Kaufleute. Es wird ihnen geantwortet, dieSache sei noch nicht so weit gekommen; wenn es so weit komme, daß die von Bern in der Sache handeln,so wollen sie derer von Neuenburg gedenken.