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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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61
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April 1549. ^

i. ^ , z üm man den Tag des Obmanns ans die Jahrrcchnung verschoben,

der Koma einen Taa anberaumt hat, so yar man ^ i

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.. . .. ^ 8-5 Grasen von Greyerz an dem Koiug von Frank

Verwendung sür Gabriel Marcellin in Aerress ;eii.ec ^ ... ...

«. Verhandlnng betreffend die Anforderung des Grafen von Grepcrz an dem König von Frankreich;

siehe Note.

Verhandlung betreffend Jacob von Mcmdenyco; siehe Note.

St. Gallen beantragt (bezüglich der Vereinung?) Artikel für eine günstige Stellung der eidgenössischen

p«t

Kauflcute in Frankreich; siehe Note.

(Besondere Verhandlung zwischen Basel und Solothur n). Ungeachtet der unterm 15. Juli 1539

Wischen Basel und Solothurn getroffenen Abrede, betreffend die eigenen Leute, ..uamlich die in der che

versehen und die jungen Personen, so noch nit versehen", wenn sie von einer Herrschaft in die andere ziehen

wollen, wie sie mit dem Abzug und der Ungenossame zu halten seien, hat sich doch Mißverständniß zugetragen

wegen der jungen Personen, die sich aus einer der benannten Städte in die andere hinüber verehelicht haben

und dahin gezogen sind, indem man ihnen ungleiche Ungenossame aufgelegt hat. Damit solches verhütet

werde und keiner wegen der Ungenossame „vereiniget" sei, sondern freien Zug habe, zu ziehen hinter welche

Stadt es sei, so haben sich beide Städte dahin vereinigt; Wenn eine junge Person, welche eigen ist, sich

v-rehelicht und von einer Stadt oder Landschaft in die andere zieht, soll sie ihrer Obrigkeit, von welcher sie

h"'wegzieht, so oft dieses geschieht, zu rechter Ungenossame 25 Pfund, Basler Währung, geben. Ist die

betreffende Person arm so hat jede Stadt Gewalt, nach den Verhältnissen der betreffenden Person die

Uugenossa.ne zu mindern und nachzulassen; immerhin aber soll niemand über die 25 Pfund belastet werden.

J'n Übrigen läßt mau es in Betreff der eigenen Leute bei dem genannten Abschied verbleiben.

K. A. Bal.'li Mschi-d- Band -s. in dg»,.der-.' AuSs->ti»u»g. aber mit d°r »nSdrücklichcn B-m.-rk.mg, die Verhandlung sei zu Sola.hnrnvorgegangen.

Die Name» der Gesandten vo» Bern aus dortigem Rathsbuch No. 307 und 308. zweite Abthcil.S. 47 vom 28 März m.d aus ihrer Instruction. St. A. Bern Jnstructwnsbuch 11 k. 403 vorso vom29. März- von Lncern' ans ihrer Instruction. St. A. Lucern: A. Frankreich. Bünde-, von Basel ans ihrerInstruction K A Basel- Abschiede Band 22, und a torxo des Abschieds; von Frciburg aus ihrerInstruction vom 30 März. K. A. Frciburg: Jnstructionsbuch No. 5. k. 96 ; von Solothurn aus dortige».Rathsbuch No 47 S 179 vom 26. März (Dienstag nach Mariä Verkündigung). Ihre Aufgabe wirddahin vertheilt'- die drei erste» sollen sitzen ..nd Boten sein, der alte Stadtschreiber „die frag haben". D.eNamen derer von Schaffhausen aus der Note zu q; von Stadt St. Gallen aus dortige». Rathsbuch 1541

bis 1S53. S. 180 und 181 vom 18. und 22. März und 15. April.

I». Glarner Exemplar fehlt I»; in i die Erwähnung der besonder.. Pensionen; es heißt »ur. derTrcsoricr werde dann mit den Boten hcrausreite»; im Basier und Schaffhauser Exemplar fehlen I», I; ....

Appenzeller I; iu aus dem Baslcr.

Zu ». 1 1549 27 März. Bürgermeister, klein und großer Rath der Stadt Zürich an die zu Solothurnversammelten Bote» gemeiner Eidgenossen. Durch die Boten, die auf dem letzten Tag zu Bade» waren,und durch den bezügliche» Abschied sei man berichtet morde», wie ein Tag nach Solothurn in Betreff derVereinung mit de.» König von Frankreich angesetzt Worden sei. Da Zürich, das in der jetzigen Vcrcinungnicht begriffen sei. auf früher» Tagleistungen i» Betreff dieses Gegenstandes mit seinen Antworten nie