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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1549.

für die betreffende Forderung nicht befriedigt werden, müsse man geschehen lassen, was der Tractat desFriedens vorschreibe. Man hat nun die Kläger gebeten, Geduld zu haben, bis die nun in Verhandlungschwebende Vereinung aufgerichtet werde; da hoffe man, der König werde sich mit ihnen, wie mit andernAnsprechen: verabfinden. Würde dieses nicht erfolgen, so würde man weiters nachdenken, wie die Sache zuEnde gebracht werden könne. L. Nachdem die Artikel für die Vereinung entworfen waren und die Gesandtenvon Frankreich ebenfalls ihre Gegcnartikel eingelegt lind aber einige Aendernngen vorgenommen hatte», hatman in Abwesenheit der Boten von Bern, Schwyz und Basel, die beauftragt waren, an keiner Berathungtheilzunehmcn, die Artikel, wie man glaubte, daß sie beiden Theilen genehm seien, festgestellt, doch aufHeimbringen und Gefallen der Obern. Wie schon gemeldet, hat man den abwesenden und ausgestandenenOrten Abschriften zugestellt, mit der freundlichen Bitte, die Sache treulich an ihre Obern bringeil zu wollen,damit sie bedenken, welcher Vortheil hieraus entstehe, da die Eidgenossenschaft sonst wenig Freunde habe,wenn diese einmüthig und einhellig wäre. Auch die Gesandten des Kölligs erscheinen wieder und eröffneil,sie haben die gestellten Artikel verstanden und danken zum höchsten für den geneigten Willen, den mangegen den König habe. Da sie, wie die eidgenössischen Boten, nicht für einen endlichen Beschluß bevollmächtigtseien, so wollen sie die Artikel dem König übersendeil. Die eidgenössischen Boten mögen die Sache getreulichall ihre Obern bringen, besonders die von Bern, Schwyz und Basel; Zürich, dein man das Verhandelteüberschicken soll, soll gebeten werdeil, sich nicht zu söndern. Sie setzen neuerdings einen Tag ans ihre Kostennach Solothurn an, auf den 8. Mai Nachts an der Herberg zu sein, auf dem auch die von Zürich erscheinenmögen, um mit den andern Eidgenossen mit Vollmacht endschließlich zu handeln; auch sie erwarten vomKönig vollmächtige Gewalt. K. Die königlichen Anwälte eröffnen, obwohl dieser Tag für Behandlung derVereinung angesetzt worden, seien doch viele Ansprecher erschienen, einige ganz unziemlich, mit Forderungen,derer seit 17 oder 18 Jahren nicht mehr gedacht worden sei. Sie bitten, jede Obrigkeit wolle die Anspracheneines jeden vor sich nehmeil und die unziemlichen abweisen; diejenigen aber, welche guten Grund habeil, durchdie Boten, die man vielleicht für Abschluß der Vereinung an den Köllig sende, diesem vorlegen lassen.Inzwischen möge man die Ansprecher aufschieben; es sei zu hoffen, daß sie befriedigt werden; wenn nicht,könne immerhin gemäß dein Frieden vorgegangen werden. Es wird erkennt, weil der Ansprecher eben vieleund die Forderungen einiger dunkel seien, so sollen sie bis nach Aufrichtung der Vereinung warteil undinzwischen ihre Ansprachen vor ihre Obern bringen und darum erkennen lassen; man glaube, daß gemäß demErbieten der königlichen Gesandten die als rechtmäßig erfundeilen Forderungen berichtigt werdeil. Das wirdin den Abschied genommen, damit jede Obrigkeit sich darnach zu halten wisse. I». Den Gesandten desKönigs wird angezeigt, daß sie an den ihnen übergebenen Artikeln nichts solleil ändern, noch weiters arguiren,man glaube, sie seien für den König annehmbar gestellt. Würden Aenderungen vorgenommen, so sei zubesorgen, daß diese bei den Obern und besonders bei den Orten, in denen die Gemeinden verhandeln, nichtzu erhalten wären, sondern nur Widerwillen erwecken möchten. > Die Anwälte des Königs zeigen an, dasGeld für die Pensionen liege zu Lyon bereit; wenn man Boteil dahin schickeil wolle, so werden sie für diegeineinen Pensionen bezahlt; das Geld für die besondern Pensionen werde der Tresorier „mit" den Botenherausfertigen. Erkennt: alle Boten sollen auf den Maitag (1. Mai) zu Lyon erscheinen und das Geld inEmpfang nehmen. Ii. Die Gesandten des Königs erwähnen, ivie der letztere gegenüber dem König vonEngland bisher glücklich gewesen sei. I. Doetor Joachim von Watt hat als Obmann in dem Proceß derX Orte betreffend die Neisstrasen einen Tag auf Judikate (12. Mai) nach Baden angesetzt. Da aber nnch