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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1549.

„fürgeschoßen" sci, sondern stets seine Gesandten nur beauftragt habe airzuhören und zu hinterbringen, wasangetragen werde, so sci mau auch jetzt entschlossen, bei diesen früher gegebenen Antworten stehen zu bleibe».Es sei wohl zu ermessen, daß auf diesem Tage nichts Endliches beschlossen, sondern Alles wieder an dievollkommenen Gewälte und Gemeinden gebracht werden müsse. Da man sich ferner vor vielen Jahren mitdenen in der Stadt und auf der Landschaft Wider solche Vereinnngen verbunden habe, so sei man nichlgewillt, sich hinter jenen durch einzulassen. Man habe aber bisher nicht nöthig erachtet, die Sache in ange-gebener Richtung weiter gelangen zu lassen, sondern wolle zuerst erwarten, wie die übrigen Orte sich mitden Anwälten des Königs vergleichen. Wenn das erfolgt sei und man weiters angefragt werde, so wolleman sich weiters bedenken und antworten wie man es angemessen finde. Da auf diesem Tag mit Aus-nahme der Vereinung nur dringende Geschäfte verhandelt werden können, solche aber denen von Zürich nichtan die Hand gekommen seien, so finden sie nicht für nöthig, eine Botschaft abzuordnen; mau möge das nichtungut aufnehmen, es walte ja nicht die Absicht, bei andern Geschäften sich von den Eidgenossen zu söndern.— Laut dem letzten Abschied zu Baden wollen die Boten des Königs auf diesem Tage anzeigen, wannund wo das Friedgeld erlegt werde; in Betreff dieser Angelegenheit gebe man den Boten der übrigen OrteVollmacht, diesfalls auch für Zürich zu verhandeln. — Da endlich am genannten Tag zu Baden bestimmtwurde, daß auf diesem Tage entschieden werden soll, ob auf dem von Bürgermeister von Watt anzusetzendenRcchtstage nur die vier Zugesetzten oder auch die Anwälte der Parteien zu erscheineil haben, so gefalle Zürich,daß auch die letzter» sich einsinden, und Wenn die Güte nochmals nicht stattfinden könnte, das Urtheil erwartensollen. Bitte um Mittheilung der Verhandlung.

St. A. Lucer»- Allg. Abschiede o k. oa. — L. A. Schwyz: Abschiede. — K. A. Basel! Abschiede Band SS. — a. A. Freiburg: MissivenZürich. — Zl. A. Schasshause»: Bei diesem Abschied.

2. 1549, 1t). April. (Mittwoch vor Palmtag) Die Rathöboten von Lnccrn, Uri, Untcrwaldcn,Zug, Glarus, Frcibnrg, Solothurn, Schaffhauscn und Appenzell an Zürich. Sein Ausbleiben zu Solothnrnhabe man bedauert und sende gemäß seinem Begehren Bericht über die Verhandlungen. Auf Ansuchen desKönigs von Frankreich und aus eigenem Antrieb bitte man die von Zürich, die gegenwärtige Lage zubedenken. Wenn auch die von Bern, Schwyz und Basel sich nicht eingelassen haben, so hoffe man doch, siewerden sich auf dem nächsten Tage zu Solothurn mit den übrigen Orten „erlütercn." Man möge betrachten,wenn die ganze Eidgenossenschaft mit dem König, außer dem sie bei andern Fürsten und Herren wenige„und gar noch" keine Freunde habe, die Vereinung eingehe, welches Lob und welcher Nutzen ihr hierauserfolge und wie dagegen ihren Mißgönnern Schrecken erwachse und ihr Trotz gemindert werde, und hicdurchdas Vaterland und die hergebrachten Freiheiten um so besser erhalten werden mögen. Die von Zürich mögendaher auf den nächsten Tag zu Solothurn ihren bevollmächtigten Gesandten abordnen, um Vereitlung undBündniß errichten zu helfen. St.A. Zürich: A -n» L»«r».

Zu I». Im Berncr Exemplar ist nicht ganz gleichzeitig aber von derselben Hand beigefügt: Ebensohat man ihnen eine Abschrift der gestellten Artikel der Vereinung zugeschickt, damit sie sich diesfalls besserzu verhalten wissen.

Zu v. 1. Als Boten, die nur zum Anhören und Heimbringen instrnirt worden sind, bezeichnet dasZürcher Exemplar die von Bern, Basel und Schaffhausen.

2. Das Zürcher Exemplar des Abschiedes enthält als Beilage den Entwurf der neuen Vereinnng.Mit Weglassung der Eingangs- und Schlußformel stimmt derselbe genau überein mit dem unterm 7. Juni1549 definitiv angenommenen Instrument (Beilage 1); einzig im Artikel, der von der Wahl der Haupt-lcute durch de» König handelt, wird im Entwurf beigefügt: „es wäre dann fach, daß jedes oberkeit bednchtc,daß er nit eerlich, tongenlich noch gschikt darzu wäre." Derselbe Entwurf findet sich in der Basler Samm-lung beim Abschied vom K. Juni; ebendaselbst der zum Abschied vom 24. September 1548, A init-getheilte Entwurf.