April 1549.
59
Eidgenossenschaft, sondern der ganzen Christenheit zum Guten gereichen. Die nun folgende Eröffnung derInstructionen zeigt Ungleichheit derselben; einige Boten sind nur zum Anhören und Heimbringen beauftragt;Schwyz erklärt, mit keinem Fürsten und Herrn eine hülfliche Vercinnng eingehen zu wollen. Anwälteanderer Orte sind geneigt, mit den französischen Gesandten Artikel für eine Vereinung auf Hintersichbringenaufzusetzen. Da die Mehrheit der Boten sich hiefür ausspricht, so werden in Anwesenheit Aller die Artikelder Vereinnng gestellt und jedem Gesandte» eine Abschrift mitgetheilt, dieselbe heimzubringen. «I. Es erscheintNiklans Sträler und eröffnet, er sei ans der Stadt Bern nach Solothnrn gezogen, habe nun aber zu Berneinige Rechtshändel zu beseitigen, wofür ihm ein Geleit gegeben worden sei. Dasselbe sei ihm aber wiederaufgekündct worden. Obwohl die von Solothnrn sich wiederholt für ihn um Geleit und Recht beworbenhaben, sei nur soviel erwirkt worden, daß ihm gestattet wurde, seine Sachen durch einen Anwalt ausführeniu lassen. Als er nun den alten Blösch vermochte, dieses zu übernehmen, wolle man ihm denselben wegen"»iger vorgeblicher Ursachen nicht gestatten. Obwohl er sich Mühe gegeben, andere Anwälte zu erhalten,könne er niemand finden, als einen aus Freiburg; aber auch der wolle die Sache nur übernehmen, wennihm das von seiner Obrigkeit geboten werde; der Handel sei eben „irrig" und könne ohne seine, Strälers,Anwesenheit von niemand ausgeführt werden. Er bitte dringend, die von Bern zu vermögen, ihm Geleitöu geben und ihm ihr Stadtrecht wie Andern angedeihen zu lassen. Obwohl die Ursache des Abschlagesaugezeigt worden, wie die Boten wissen, hat man doch auf das dringende Ansuchen Strälers die Boten vonBern gebeten, ihre Obern anzugehen, daß sie mit Rücksicht auf die Verwendung unser Aller dem SträlerGeleit geben und ihr Stadtrccht wollen angedeihen lassen, damit er sich nicht über Rechtslosigkeit zu beklagenhabe. Dem Sträler selbst wird ernstlich angezeigt, wenn ihm entsprochen werde, solle er sich mit Worten undBerken geleitlich halten. Falls die von Bern dem gestellten Ansuchen willfahren, mögen sie dieses denenuo» Solothnrn zuschreiben. Beincbens hat man den Gegenstand in den Abschied genommen, um für denTall, daß dem Sträler nicht entsprochen würde, auf dem nächsten Tag zu berathen, wie ihm zum Recht»'ächte geholfen werden, v. Die Boten von Wallis nebst ihren Mithaften, Bartholomä Mezelten und^odcr Kalbermatter, erscheinen in Betreff einer Airsprache von 10,000 Franken, welche die Kinder desGeorg auf der Flüh sel. an Herzog Maximilian zu Mailand hatten und nun gemäß einem erlangten Urtheilan dem König von Frankreich fordern. Sie eröffnen dabei: als sie diese Forderung bei den Gesandten desKönigs geltend gemacht haben, sei ihnen geantwortet worden, die Ansprache sei falsch, „das Blaue" seifälschlich ausgefüllt worden, wofür die Herren eine» Schein gegebe» und sich erboten habe», ihre Behauptung»achzuweisen. Da die Kläger nun glauben, daß die Ihrigen, welche die Airsprache „gesucht", keine Fälschungbegangen, sondern ihre Airsprache aufrechr und mit gutem Titel erlangt haben, anderseits von den Herrenlhrein Anerbieten nicht nachgekommen worden sei, so hoffen sie, es werde wegen der ihnen angethanen Ehr-»erletznng Genugthuung geleistet oder nachträglich der angebotene Beweis erbracht werden, und rufen diesfallsbie Eidgenossen um Recht air und daß sie ihnen verhelfen, damit sie um ihre Forderung bezahlt werden.Als man dieses den Gesandten des Königs vorgehalten, antworten diese, sie hätten die Ansprache als falschbezeichnet, weil der König vermittelst seiner Instruction es so befohlen habe; damit aber sei nicht gesagt,b»ß die Kläger es gethan haben. Da indessen der heutige Tag für die Aufrichtung der neuen Vereinung»"gesetzt worden sei, so bitten sie, die Behandlung dieser Ansprache bis nach Vollendung der Berathnnglenes Geschäfts zu verschieben, was auch bezüglich der andern Ansprachen beobachtet werden möchte. FürAbschluß der Vereinung werden vielleicht Boten nach Frankreich reiten; wenn diese dann bei diesem Anlasse