AM 1549.
19.
Areiliurg. 1549, 20. März.
jkantvuSarchiv Arciburg: Rathsbuch No. 66.
Vor dem Rath zu Freiburg erscheiueil die französischeil Anwälte und eröffnen: 1. Sie seien im Begriffe,sich nach Solothurn zu verfügen und nehmen daher von denen von Freiburg Urlaub, unter Erbietung, jenenalle ihnen möglichen Dienste zu erweisen; sie seien auch der Hoffnung, die von Freiburg werden dem Abschlußder Vereinung nicht hinderlich sein, sondern ihn fördern, da sie schon früher „den andern den weg erzeigthaben". 2. Sie bitteil die von Freiburg, behülslich zu sein, daß dem Schärtlin, als einem Diener desKönigs, in der Eidgenossenschaft Geleit und Aufenthalt gegeben werde. Der Rath erwiedert: 1. Er verdankeden Anwälten ihr Erbieten und werde in seinem geneigten Willen verharren. 2. In Betreff des Schärtlinwerde er die Boten beauftragen, mit den andern Eidgenossen zu verhandeln. „Darneben soll man inen wasmin Herreil sinethalb müssend ....". Ferner wird beschlossen, die Anwälte anzugehen, daß sie sich nachdieser Tagsatzung anher verfügen und für („uf") den Abschluß der Vereiuuug den Tag hier halten, wie siesich gegen Einige haben merken lassen.
20.
H'fäsers. 1549, 2. April.
Staatsarchiv Llicer»! Actenband N°. 86, S. VI. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Band 17, s. 661. Laodesarchiv Schwyz: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Marx Escher. Glarus. Vogt Tschudi. (Andere nicht bekannt.)
Die Boten wissen, wer, von wem und wie derselbe zu einem Abt von Psäfers erwählt worden, undwas zwischen ihm und dein jetzigen Decan wegen der Decanei und anderer Dinge geredet wordeil ist. I».Die Gotteshansleute bringen unter mancherlei andern Anliegeil vor, in dein Gerichtszwang zu Nagatz seivor einiger Zeit der Gebrauch der Appellation aufgekommen und nun seither geübt worden; das aber seiihnen, namentlich dein armen gemeinen Manne, zu schwer. Von Alters her sei die Sache so geübt wordeil:Wenn ein Gotteshausmauu sich über das Urtheil einer Mehrheit des Gerichts beschwert habe und das mindereUrtheil wenigstens drei Hände gehabt habe, so habe man mit 5 Schillingen Tröstung das mindere Urtheil andeil Abt von Psäfers ziehen können; welchem Urtheil dann dieser Folge gegeben habe, bei dem sei es geblieben;sie bitten, sie hierbei bleiben zn lassen, v. Der Bote von Glarus, Vogt Tschudi, zieht au, die von Glarusglauben sich berechtigt, von den eigenen Leuten, welche von Werdenberg ins Sarganserland gezogen sindoder noch ziehen, den Leibfall und andere Eigeumannspflichten zu fordern. Ebenso glaubeil sie, daß derLandvogt ihnen in Betreff des Wildbannes unter dem Trübbach keinen Eingriff thun solle. Hiebet berufensich die Boten von Glarus auf weitere Kundschaften und es berichten auch einige Laudvögle, wie namentlichVogt Jauch und andere, wenn sie an dem benannten Orte gejagt haben, ob sie dann etwas gefangen habenoder nicht, habe ihnen niemand etwas eingewendet, außer Ammanu Bussi, als er zu Werdenberg Laudvogtwar, der habe in Betreff des Wildbannes etwas gesprochen, Jauch wisse aber nicht, ob es im Scherz oder