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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
49
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Februar 1549. 49

S-Iq-, di- bchch-» m°ch..m «. -. A>,!h.l.m,« m,d «9«--d.-

andern Tbeils bleibt unverändert. Ebenso Art. 8- Fre.e Benutznng der Guter, auch der lunftig zu. < . . . , , . andern Tbeils. Der freien Benützung wird beigefugt und

erwerbenden, eines leden ... den Landen des anocrn ^ t?imsr> Art 9 -

gleichgestellt das Abführen der betreffende.. Prodncte aus e.ne.n Geb.et ... das ä dere Ebenso A . ^wt ^r5^Ä"Entwn.7-)t^? d^ Gchrndwn von z'.välf

«. September 1549. K. A. Solothurn: Abschiede Band SS.

Der mailändische Gesandte beantragt ^ ^ Herzogthn.ns^M^ her durch

behalt der Theurung aufgenon.n.en werden. Wer Kor» von a .tzerya.v oe. ^

.tzteres fuhren will foü den kais^iche..^^^^^^^^^^^^^^^^^

vm An-rdm.ngm W-..M aw

nicht der Bezug einer Gabella oder ^ als die i» diesen Capiteln

genau erläutert werde», welche ^eshetten b sta gt ^ 1 ^ diejenigen,

enthaltenen gemeint sc... sollten. D.e Zollst e.hr.t ^ gehöre». Es sollen nnr Ochsen,

welche einzelnen Personen und mcht der ^ ist. und nicht fremdes Vieh

Pferde und anderes Vieh, das ... en an e s Lande der Eidgenosse» oder deren

Zollfrei sein. Art. 4. Es sollen ^ Art. « Bei Streitigkeiten

Zugewandten gezogen s.nd ^,ss n Obrigkeit zu besuchen, mit Vorbehalt der in diesem

unw Privaten hat der Mge. ^ 'Klange» und auf Kosten des

Artikel ausgenommenen Falle Arü -. D ^ Pnncipalen, »och als

verlangenden Theils ausgeliefert werdu. - ' >,as K>cr'oatln.m Mailand unternehmen oder irgendwie

Besoldete irgend eines Fürsten etwas F-mW ^ ^hn^Mm ^ ^id-

begünsügen! Zuwiderhandelnde sollen m.nach ch ) ^ ^ nichts verfügt werde», das diesen

«eno en und Zugewandten m.t ^ ^ Traeta.e zwischen den

Cap.tcl» zuwider wäre. 0>" Gcgenthe.l M Oesterreich, Burgund,

^ll Orten und ihre» Zugewandten und ^ Stadt und Grafschaft Asti, die Grasschaft

das Herzogthu». Mailand d.e Gemeinde od k ^^^»»g begriffenen Land- und die Erbcinung selbst

Burgund, das Erzherzogthum - ,^e hiebei die Zustimmung des Kaisers und des Statt-

uorbehalten werden. Uebr.gens behalte ^ Gesm.dt^hwde^^ ^

Halters von Mailand vor. Baden den >>- Ma z ^ ^ ^ Ms-hi-d- b. n>. s. ?s. - Land-sarch.v Schwyz:

. A. Ziirich: Abschied- Band 17, k. S5S, Origmai. . - -»bichied - K. A. Ficiburg: beim Abschied vom 4. September 1549.Abschiede. - K. A. Basel: Abschiede Band SS, be> d.-s-m .>°i i

St.

K. Sl. Solothurn: Abschiede Band SS.

>l v. Dieser Artikel ist im ^ wcltlichln" Schaffner oder An.tmann

^e^^ wird'hie/...chts gesagt. Auch das Zürcher und Schwyzer Exemplar

-».halten diesen Artikel mit anderer Nedaetion und an anderer Stelle.

Antwort Basels und deren Wiedergabe in Band IV. 1 ä.Zu U z^. Bezüglich der hier e.va) ^ ^ ^ I 2 gegebene Note nachzusehen,

Seite 1073 unserer Abschiede ist d.e bc.m Abschied von. in. 0>"

und hiernach die citirtc Wiedergabe zu ergänze».

z,, n ..... Im Sv'Mw' 9. iw°h> «- s-m- mch. »-N.M.1 ^