Februar 1549.
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zerbrechen, in so kurzer Zeit gebracht worden seien. Sie sollen ferner wohl betrachten, daß die kleinen Fürstennicht durch Dinge, die den Glauben und die Religion betreffen, Anlaß geben, daß gegen ihre Städte undLänder irgend welche Neuerungen vorgenommen würden; denn in diesem Falle würde dem Papst und demheiligen Colleginm nicht geziemen, ihnen in ihren Nöthen mit dem Kirchenschatz Rath, Gunst und Hülfe zubeweisen, wozu man sonst, wenn die Eidgenossen im Glauben und in der Religion einig seien, stets bereitsei. Da endlich bekannt sei, daß zu dieser Zeit sich einige Fürsten darum beworben haben, mit den Eid-genossen neue Bündnisse abzuschließen, so bitte man sie, hiebei den Papst, das heilige Colleginm und denapostolischen Stuhl für empfohlen zu halten. Man habe zwar kein Mißtrauen, daß da etwas jenen undden Freiheiten der Kirche Widriges vorgenommen werde; es würde aber am Platze sein, wenn sich dieEidgenossen durch die Herrschaften und Lande der betreffenden Fürsten für den Fall, daß die Eidgenossenihre Leute in des Papstes und des apostolischen Stuhles Dienst schicken würden, den freien und sichernDurchpaß vorbehalten würden. Ermahnung für beförderliche Antwort.
St. A. Luccrin Allgem. Abschiede 0 k. ist; das ActenstiiS ist ohne Datum, a toexo die Archivbezeichmma „n>4!>".
Die Unterschriften, lautend auf Frank und Nosin, sind scheinbar von der gleichen (Nosins?) Hand demActcnstück beigefügt. Dasselbe, ohne Datum und Unterschrift im K. A. Basel: Abschiede Band 22, beinnserm Abschied. Ebenfalls im L. A. Schwpz: A. Concil.
Zu II I. 2. Anstatt „in ungnad nit erfunden" hat das Schwpzer Exemplar: „in nngnad kommen,anders werde sich mit der warheit nit erfinden".
Zu II in. Das Schreiben des Consuls und der Commune Cugnasco vom 20. Februar 1549 besagt,das betreffende Weib, Balsarina, habe die Frau und das Vieh des Pedrct del Fasans geschlagen, woraufletzterer sie mit Worten bestrafe» wollte, was die Balsarina mit bösen, ehrverletzlichen Worten eriviederthabe. Hierauf habe del Fasano ihr mit einem Stock zwei Streiche um die Mitte des Leibes versetzt, dochnicht in der Meinung, sie am Leben zu schädigen. Nach dem Tode der Frau habe man auf ihrem Leibeweder Blut, noch Flecken gefunden.
St. A. Zürich, bei diesem Abschied. St. A. Bern: Allgem. cidgen. Abschiede dl dl S. !>5. Ä. A. Basel, bei diesem Abschied. K. A.
Frciburg: Beim Abschied vom 4. September 1S4S. K. A. Solothurin Abschiede Bandes.
Zu II <». Von einem frühem Stadium der Verhandlung berichtet wohl folgende Missive:
1549, 26. Februar. Die Gesandten von Zürich an Zürich. Auf letzten Samstag (23. Februar)seien vor den Boten der (in den Freien Acmtern regierenden) VII Orte Jost Pfendler von Glarus lindder Prior zu Muri erschienen und haben eröffnet, wie dieser Tage der Abt zu Muri gestorben sei. DieConventherren seien nun Willens gewesen, gemäß ihren Freiheiten innerhalb zehn Tagen in Beisein einigerPrälaten ihres Ordens einen netten Abt zu wähle». Da sie aber vernommen haben, daß die Gesandtender VII Orte bei einander seien, so haben sie diesen, als ihren Herren, die Sache anzeigen und weiter»Bescheid erwarten wollen. Da niemand Instruction hatte, sei man räthig geworden, die Herren sollenmit der Wahl eines neuen Prälaten stillestehcn und bis auf weitern Bescheid sei die Hanshallungdem Landvogt zu überlassen, wobei die Conventherren „der kilchen acht zu haben", sich aber sonst mit nichtsAndern, zu behelligen haben. Das haben die Boten der sechs (übrigen) Orte sofort ihren Herren zugeschrieben,um weitere Instruction zu verlangen. Die Boten von Zürich hätten die Angelegenheit zwar lieber anseinen später» Tag verschoben, aber dennoch sei das Mehr geworden, daß man schon jetzt um Vollmachtschreiben wolle, was die Voten von Zürich hiemit auch gethan haben wollen. (Folgen andere Nachrichten).
St. A. Zürich: Acten TagsatzunjP
Zu II i». 2. Die Lucerner Sammlung I. 17 enthält ohne Datum und Ausstellungsort folgendesSchreiben des Ritter Schärtlin von Burtenbach: Er vernehme, der Kaiser habe ihn nicht bloß in die Achterklärt, sondern auch iu die Eidgenossenschaft geschrieben, er, Schärtlin, drohe, die Stände des Reichs inder Eidgenossenschaft niederzuwerfen und zu beschädigen. Hierüber und daß er nichts vornehmen, sonderndas Recht bestehen wolle, hake er schon Bericht gegeben und vor den letzten Tag Geleit und Verhör verlangt;