Februar 1540.
Beim Zürcher Abschied fehlen von 8 die Ziff. 2—5; ferner fehlen — vv; vielleicht verlöre»; imBerner t, o, p, z>, z»»., vv; im Schwyzer e«; im Glarner z^—vv; im Basler i», k, », z»,V — », »:», lt<I; im Freiburger t, o, p, x, »>I>; vv ist in der Freiburger Sammlung beimAbschied vom 4. September 1549 eingeheftet; beim Solothurner fehlen t, o, p, >v, x; beim Schaff-hauser i», 1, o, 1», V — iii», vv; beim Appenzeller i», <1, t—i, in, V — ev; lf aus dem Zürcher,aus dem Schwyzer, Iii» aus dem Glarner, ii aus dem Basler, KK aus dem Schaffhauser, U ausdem Appenzeller Exemplar.
Zu II z». Der Text von dem Beschlüsse an, daß man nach St. Gallen schreiben wolle, ist, wie es derInhalt andeutet, das Product eines spätern Stadiums der Verhandlung. Der Verfasser des Abschiedes hatdiesen Theil auf einem besonder» Blatt dem Abschiede beigelegt und mit einem Verweisuugszeichen auf eingleiches auf dieser Beilage, die sich denn auch in der Satzbildung dem übrigen Texte anschließt, hingewiesen.
Zu II I>». 1. Eine Copie der Übergabsurkunde der Stadt Constanz an das Haus Oesterreich vom26. Januar 1549 im St. A. Zürich: A. Constanz und Tschudische Documentensammlung, Band X. Eben-daselbst der Eid, den Constanz an Niklaus von Bollwyler zu Händen Königs Ferdinand zu leisten hat.
Zu II v. Als Gesandter für St. Gallen war anwesend: Jacob Kromin, Steuermeister; StadtarchivSt. Gallen: Nathsbuch 1541—1553 S. 179 und 180, vom 19. Februar und 5. März 1549.
Zu II Ic. Der betreffende Vortrag besteht wahrscheinlich in Folgendem:
Hieronymus Frank und Albrecht Rosin an die XIII Orte der Eidgenossenschaft, jetzt durch ihre Bolenzu Baden zu Tagen versammelt. Sie werden sich erinnern, wie schon vor ungefähr acht Jahren PapstPaul III., das heilige Collegium zu Rom und insbesondere ihre guten Freunde und Gönner, die Cardinälcvon Verulau und Farnese, durch viele apostolische Breven, Ermahnungen und Bitten sie angegangen haben,sich unter einander und mit Andern zu vereinbaren, „von wegen was den glouben oder religio» betreffentwere", und daß sie ein allgemeines christliches Concil, „eelichen und rechtgeschafflichen durch den heiligenGeist zusammen beruft, versamlet und angefangen worden in der statt zu Trient", besuchen möchten, damitder Seelen Heil gefördert und die vortreffliche Nation bei allen Fürsten und Herren wieder jenes Ansehenerlange, das sie vor Zeiten mit Lob und Ehre erworben habe; das würde nicht bloß der Eidgenossenschaft,sondern auch andern, namentlich dem Kirchenstaat, als dessen Freiheiten Beschirmer die Eidgenossen gelten,ersprießlich sein. Obwohl nun, wie bemerkt, seit so vielen Jahren bei gemeinen Tagsatzungen und besondernRöthen durch die päpstlichen Gesandten eine gemeinsame Vereinbarung und Verwilligung in ein allgemeinesConcil angestrebt wurde, habe man doch nie eine cndschaftliche schriftliche Autwort erhalten, daß die Eidgenossenihre Prälaten, Doctoren, Prädicanten oder Gewaltshaber, die da bei dem allgemeinen Concil „bywäsentlichbystand thetind", im Namen ihrer Nation abschicken wollen, damit sie anzeigen möchten, welche Mißbräuchcallfällig in ihren Landen mit Bezug auf Glauben und Religion aufgekommen seien. Nun seien es wiederaufs Neue der Papst, das heilige Collegium und insbesondere auch die Gönner und Väter der Eidgenossen,die Cardinäle Verulan und Farnese, welche die Eidgenossen bitten, sich zu vereinbaren, um mit den übrigenFürsten und Potentaten der Christenheit zu bestätigen und anzunehmen „als vil oder zum wenigsten das,so da ist bestätet und beschlossen, ouch das, so sich wyter wird bestätcn und beschließen von wegen des gloubensund der religio» in einem allgemeinen künftigen eelichen und rechtschaffenlichen, vom heiligen Geist zusammenberufenen versammloten Concilio", und daß sie jetzt verordnen und erwählen ihre Prälaten, Doctoren undPrädicanten oder Gewalthaber, um dieselben zur Zeit im Namen der gesammten Nation der Eidgenossen abzu-senden zu der Reformation und dem genannten Concil, so da wird gehalten, fortgesetzt und vollendet werdenzu Trient oder an einem andern von dem Papst, dem Kaiser und den übrigen Fürsten und Potentaten derChristenheit erwühlten Orte. Die Eidgenosse» mögen bedenken, wohin die Fürsten und Städte hoher deutscherund anderer Lande durch den Willen Gottes, ihr Vorhabe» bezüglich den Glauben und die Religion zu