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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Febmar 1549.

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mit denen von Coblenz einen Vertrag, wonach diese (sr>") die Bnchsfässer in diese Schiffe legen undinen"die hinauf bis an den Lanffen führen; dann ladenire" Schiffleute Salz und Kaufmannsgüter darein undfertigen diese den Rhein herunter. Man bitte daher, den Kaufleuten nicht mehr zu bewilligen, den Buchsauf der Achse zu führen, sondern es sollen die von Coblenz denselben, wie vor Altem, in den Schiffenheraufführen. Die VIII Orte (wir") antworten: der Kaufmann habe sich beklagt, seine Herren bedürfendes Buchses sehr dringend, derselbe sei jetzt lange Zeit zu Coblenz gelegen und einiger davon ertrunken undverdorben, daher sei die genannte Bewilligung ertheilt worden, doch jedermann an Herrlichkeiten und Rechtenohne Schaden. Man nehme auch an, das Wasser werde auf lange Zeit nicht mehr so klein, so daß mandie Schiffe wohl hinaufführen könne. II. Ammann Gartenhauser hat dein Nathsboten von Zug 6 Sonneir-kronen für das iir die Kirche geschenkte Fenster gegeben.

im». Das Nheinthal betreffend beschließen die VIII Orte: 1. Die von Nheineck wünschen zur Erziehungihrer Jugend einen Schulmeister, vermögen aber nicht, denselben aus ihrem Gut zu erhalten und bittendaher, ihnen von der Kirche zu Nheineck etwas verabfolgen zu lassen. Da dieses Verlangen ein löbliches ist,so soll der Landvogt den Kirchenpflegern anzeigen, daß sie vom Vermögen der Kirche jährlich 10 Guldendem Schulmeister verabreichen mögen, doch auf Widerruf der Obern. 2. Der Pfarrer und Priester zu Thalbittet um die Bewilligung, seineu leiblichen Kindern das Seine zu vermachen. Da man sein Vermögennicht kennt, so wird der Vogt ermächtigt, daß der genannte Priester vor ihm nach dem Gutdünken desVogtes und je nach Verhältniß seines Vermögens seinen leiblichen Kindern ordnen und vermachen möge, dochunschädlich der Gerechtigkeit der Obern.

St. A. Zürich: Nheinthnlabschdbch. S. 173. Besiegelt vom Lnndvogt zu Baden, Wolfgang Hörster, den 7. März 1549.

UI». Verhandlung zwischen Zürich und Basel in Betreff des Interim; siehe Note.

Im Gesandtenverzeichuiß führt das benütztc Original aus Versehen unter den: Titel Glarus die BaslcrGesandten an und übergeht dann den Namen des Glarner Gesandten. Dagegen erscheint Gilg Tschudi alsGesandter von Glarus in dem zum Abschied vom 1. Juli 1549 in der Note zu Kit» näher beschriebenenGesandtenverzeichuiß. Dasselbe fügt bei Uri neben Niederhofen auf dem Rande Jacob a Pro, des Raths,bei. Bei Schwyz erscheint hier neben Jnderhalden Georg Reding, des Raths.

Zu I. Dieser Theil bildet einen vom Uebrigcn getrennten Abschied und findet sich speciell in denArchiven: St. A. Zürich: Haupturknnden: L. A. Schwyz: Abschiede; K. A. Frciburg: UneingebundeneAbschiede; K. A. Solothurn: Abschiede Band 28. Letzteres enthält die zwiespältige» Urtheilc.der Zuge-setzten in getrennten Ausfertigungen (Copicn). Zuerst folgt das Urtheil der Richter der VII Orte, aber alseinleitende urkundende Personen werden alle vier Richter aufgeführt; dann folgt das Urtheil der Zugesetztender Städte, wobei aber nur diese im Eingange als urkundende Personen benannt werden. Das Schluß-datum für I wird in den bezüglichen Ausfertigungen auf den 23. Februar angegeben.

Zu II. Dieser Abschied findet sich in getrennter Ausfertigung in den Archiven: St. A. Lucern:Allgem. Abschiede 0, k. 26; St. A. Zürich: Abschiede Band 17. t. 329; St. A. Bern: Allgem.eidgenöss. Abschiede bl Iii, S. 35; L. A. Schwyz: Abschiede; K. A. Glarus : Abschiede; K. A. Basel:Abschiede Band 22; K. A. Frciburg: Abschiede Band 15; K. A. Solothurn: Abschiede Band 28; K. A.Schaffhausen: Abschiede; Landcsarchiv Appenzell: Abschiede. Das Anfangsdatum für diesen Theil der Ver-handlungen wird in den bezüglichen Ausfertigungen auf den 25. Februar (Montag nach St. Mathias)angegeben.