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Februar 1549.
von Zürich, dieser Brief sei um St. Martiustag iu ihrem Gebiet niedergelegt uud dem Vogt am Lausfettzugekommen, der ihn der Obrigkeit übermittelt habe. Diese sei hiezu stille gewesen, um desto eher denVerfasser zu entdecken. — Ein anderer Brief, gerichtet an die Metzgerzunft zu Schaffhauseu, d. d. Donstagvor unser Frauen Tag, besagt: Es sei eine Sach vorhanden, die der Eidgenossenschaft schwer fallen werde;alle seien verrathen und von der Obrigkeit auf den Fleischbank verkauft, denn der Kaiser bringe mit GeldAlles zu Stande; die Verner seien auch schon mit Geld „bestrichen": den Eidgenossen ergehe es wie denReichsstädten, sie kommen um ihre Freiheit und um Land und Leute. Der Briefsteller beschreibt sich als„ein Metzger gen Schaffhusen". — Nach Belesung dieses Briefes eröffnen die Boten von Schaffhausen desWeiter», der erwähnte Bartli Keller habe diesen Brief an eure Staude gehängt und zu seinem Knecht, dermit ihm Reif gehauen, gesagt: sieh, was fliegt da für ein Vogel? und als der Knecht geantwortet, es seiein Brief, habe jener die Überschrift gelesen und dem Zunftmeister der Metzger berichtet, wie ein an die Metzgerzunftgerichteter Brief, der Vieles enthalte, daaußen hange. Dadurch habe er sich so argwöhnig gemacht, daß manim Geheimere Handschriften von ihm zu erhalten suchte, worauf man ihn ins Verhör gezogen habe. Da habeer sich als Verfasser des letzten Briefes bekannt, aber anfänglich nicht als Verfasser desjenigen, der nachZürich gekommen; doch zuletzt habe er die Urheberschaft desselben auch zugestanden. Das habe man denenvon Zürich, Bern und dem Landvogt im Thurgau geschrieben und auf Dienstag nach Mathis (26. Februar)einen rechtlichen Tag angesetzt. Wegen Kürze der Zeit habe man unterlassen, diesen den V Orten anzuzeigen.Es habe aber dann ihr Großweibel im Namen der V Orte, des Landvogts im Thurgau uud Schultheißund Rath von Schaffhausen gegen Bartli Keller als über einen aufrührerischen Menschen geklagt; dieserhabe dann auch jedermann entschlagen und erklärt, von den Betreffenden nur Gutes zu wissen; die Schmach-briefe habe er aus Muthwillen, wegen großer Armut und „Widermut" geschrieben. Keller sei dann iuAnbetracht seines verrätherischen Schreibens mit dein Schwert gerichtet, hernach sein Leichnahm in vierStücke getheilt und an den vier Reichsstraßen aufgehängt worden. Das haben die von Schaffhausen inguter eidgenössischer Meinung mittheilen wollen, damit die Boten ihre Obern berichten können, was in dieserSache verlaufen sei. 11. Die Boten von Zürich mögen gedenken, wie die Gesandten von Schwyz undGlarus einige alte Landrechtsbriefe der Grafen von Werdenberg und Sonuenberg fordern, die ihnen gehören.KK. Auf den Anzug des Gesandten von Schwyz antworten die Boten von Zürich, es sei ein alter Brauch,demgemäß ihre Fkscher zu Lachen und in den Höfen fischen mögen; wenn man aber einen Bann darübersetze, so müssen ihre Fischer denselben halten. I»1». Der Gesandte von Glarus fordert wiederholt Antwortin Betreff der Fälle ihrer Eigenleute, die aus ihrer Herrschaft iu die Grafschaft Sargaus ziehen, iu derMeinung, daß man diese denen von Glarus gütlich überlassen sollte. Da die Boten der übrigen Ortediesfalls keinen heitern Befehl gehabt, so haben sie nochmals dem Landvogt von Sargans geschrieben, ersolle sich bei den Aeltesten erkundigen, ob es von Alters her so gebraucht worden sei, und auf den nächsten Tagschriftlich berichten, 11. Die Boten von Basel („ir") mögen der freundlichen Bitte gemeiner Eidgenossengedenken, die Ehefrau des Bat Göldli in Betreff des Abzuges gnädig und günstig zu halten. Ii.lt.» DieBoten von Schaffhausen eröffnen: ihren Obern sei ab diesem Tag (!) von den Gesandten der VIII Orte einSchreiben zugekommen, daß die VIII Orte („wir") einem Kaufmann von Würtemberg einige Fässer „Buchs" vonCoblenz („Cobollz") auf der Achse nach Schaffhausen liefern. Das sei aber denen von Zürich und Andernam Zoll uud Geleit uachtheilig. Auch kaufen die Schiffleute derer von Schaffhausen („ire") den Schiffleutenderer von Bern und Freiburg die Schiffe, welche diese auf den Zurzacher Markt bringen, ab, uud haben