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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1549.

Boten bemerkt worden sei, weil der Tresch und auch zwei von den Frauen von Uri seien, so sollten sie sich vereinbarenund dann der Handel wieder vor die Eidgenossen kommen, so habe man sie vereinbart, damit der Gottesdienstgefördert und auch das Weltliche versehen werde. Es haben nämlich die Freunde der zwei (Urner) Frauenbewilligt, wenn die drei Frauendar" (nach Münsterlingen?) kommen, so wollen diese das Geistliche versehenund Tresch soll das Weltliche regieren, zugleich aber auch die Frauen in aller Verwaltung unterrichten.Nach zwei Jahren wollen dann die Frauen gegen genügsame Bürgschaft die Verwaltung auch übernehmen.Die von Uri bitten nun, die drei Frauen dahin kommen zu lassen und die Schuler als die Oberste zubestellen und auch den Tresch gemäß ihrer Abrede bleiben zu lassen. Fällt in den Abschied; Antwort aufnächstem Tag. Hv. Die von Bremgarten haben ihren gewesenen Pfarrer wegen nnchristlicher Reden undweil er ein Eheweib genominen um eine Suinme Gelds zu Händen ihrer Pfarrkirche bestraft. Die V Ortemeinen nun, weil sie in dem Landfrieden vorbehalten haben, daß die von Bremgarten ihrer Religion seinsollen, so gehöre diese Strafe ihnen. Dem widersprechen die Gesandten von Zürich, Bern und Glarus,dann als sy in dem landsfriden vorbehalten, sigent sy domalen gstraft worden". Wollen die V Orte diefragliche Buße denen von Bremgarten nicht lassen, so soll den genannten drei Orten ihr betreffender Theildavon auch werden. Da nun die von Bremgarten den genannten Pfaffen nicht in ihren Seckel, sondern zuHänden der Kirche, die sehr arm ist, gestraft haben, so null man heimbringen, ob man es hiebet wolleverbleiben lassen oder nicht, x. Es erscheinen Anwälte derer von den kleinen Bädern zu Baden und stellenvor, bei dem in den verschienenen Jahren stattgehabten großen Brand seien ihnen alle ihre Freiheiten,Briefe und Siegel verloren gegangen. Unter denselben haben sich nun einige Freiheiten befunden, daß siezu der Stadt Badengerichtszwingig" seien, auch wegen Fällen und anderer Sachen, wie das im Urbar zuBaden geschrieben stehe; sie bitten daher, ihnen diese Briefe erneuern zu wolleu. Nachdem man das Urbarzu Baden geprüft undetlich" Artikel darin gefunden, so hat man den Landschreiber zu Baden beauftragt,das vorgetragene (ir") Begehren in eine Copie zu verfassen und auf dem nächsten Tag den Nathsbotenvorzulesen; ist dieses jenen gefällig, so sollen dann hierum Brief und Siegel gefertigt werden. DieGesandten von Basel eröffnen, nachdem die VII Orte ihre Botschaft bei ihnen gehabt, haben die von Baseleine freundliche Antwort erlassen, in der Meinung, daß man mit derselben befriedigt sein werde. Ungeachtetaber, daß damals eine Antwort verlangt worden sei, sei bisher keine eingelangt; sie seien daher beauftragt,sie jetzt zu fordern. Die Gesandten der VII Orte bitten, über diesen: langen Verzug keinen Verdruß zuhabe»; man habe sich deßwegen noch nicht darüber berathen können, weil die Länder ihre Landsgemcindennoch nicht halten konnten; sobald das geschehen sei, werde man, wie die Gesandten annehmen, mit guterfreundlicher Antwort begegnen. Schultheiß Bircher von Lucern erinnert an die Antwort, welche die vierStädte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen auf den Anzug der VII Orte (unseren Herren und obern")gegeben haben, und frägt an, ob man sich hiemit begnügen lassen oder weiter mit ihnen reden wolle. BeimMangel an Instruction soll das jeder Bote heimbringen. Die Anzeige, ein Apotheker zu Luggarus

habe geredet, er könne ebensogut Meß halten, als diejenigen, welche dieBlatten" (Tonsur) haben; daßzwei dabei gewesen seien, von denen aber einer (nicht?) Kundschaft geben wolle (letzter Satz in: Originaletwas unklar), soll jeder Bote (der XII, VII, V Orte?) heimbringen, um auf nächstem Tag darüber zuberathen. ?»H». Zu gedenken, wie Rudolf Stähli, Wirth zun: Hirschen in Bremgarten, jedes Ort um seinEhrenmappen und Fenster gebeten hat. vv. Die Landvögte von Lauis, Luggarus, Mendris und Vellen;schreiben: t. Der Herr von Musso kaufe einige au die Landschaft Lauis angrenzende Dörfer und sei ein