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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1549.

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Luceru gütlich bei Brief und Siegel bleiben zu lassen; alle Kundschaften hätten nur vom Hörensagen geredet,mit Ausnahme eines alten Mannes, der an der Kinderstatt sei; die von Lucern (sy") wurden wohl etwasAnderes bezeugen (besetzen") können. Da die March ganz krumm und unrichtig sei, so möge man voll-mächtige Anwälte hinsenden, die eine lautere, richtige March untergehen und errichten. Umgekehrt bitten dieGesandten der sechs Orte den von Lucern, jene bei ihrer langen Gewer und Posseß in den Freien Aemtern,wie solches auch die Kundschaften deutlich angegeben haben, gütlich zu belassen. Das hat mau zu allenTheilen in den Abschied genommen. Antwort aus nächstem Tag. Der Bote von Schivyz eröffnet, es habeder Papst dem Bernardin de la Croce von Lauis das Bisthum Como verliehen. Nun bewerbe sich einAnderer von Mailand beim Kaiser um das gleiche Bisthum, um den Bernardin davon zu verdrängen. Danun letzterer ein in der Landschaft Lauis geboruer Eidgenosse sei und den eidgenössischen Gesandten, wennsie nach Rom kamen, in ihren Anliegen räthlich und behülflich war, so sollte mau ihn billig in dieser Sacheunterstützen. Da das Bisthum Como einige Lehengüter, Zinse und Gülten in Lauis hat, so hat mau demdortigen Landvogt befohlen, daß er einen frommen ehrbaren Mann setze, der des Bisthums Einkünfte zuLauis beziehe und wohl bewahre; auch soll er denen zu Lauis verbieten, Lehen und Güter von jemand zuempfangen, bis die Obern zuverlässigen Bericht habe», wer der rechte Bischof sei. Diesem sollen dann diegenannten Einkünfte und alle Gerechtigkeit verabfolgt werden. Dieses wird, um den Obern zur Genehmigungvorzulegen, in den Abschied genommen. I». Maltarin soll die Eidgenossen beschimpft haben, sie seien stolzeLeute ohne Recht. Die Boten, welche auf die Jahrrechuung zu Lauis und Luggarus gehen, sollen seinerHandlung nachfragen und nach ihrem Befinden zu verfügen Gemalt haben, i. Meister Kaspar von Aa,Fiscal zu Luggarus, erscheint und eröffnet, wie er von Amtswegen alle Bußen einzubringe» schuldig sei. Wenndann aber Einer in 20, 30 oder mehr Kronen mit Recht erkennt worden sei, so unterhandle der Laudvogtmit ihm und nehme viel weniger, als rechtlich erkennt wordeil sei. Ferner sei es der Brauch, daß dieBürgerschaft im Mai dem Landvogt einen Meien stecke und ihn dann bitte, die verfallenen Bußen und Strafennachzulasseil, was dann erfolge. Hiemit aber werde die Belohnung des Fiscals verkürzt; er habe nämlichvon jeder Krone 6 Kreuzer als Lohn. Er wolle gegeil das Nachlassen voll Strafen durch die Landvögte zuGunsten biderber Leute nichts reden; aber von den rechtlich erkennten Bußen wolle er von jeder Krone 6Kreuzer haben. Mail schreibt nun dem Vogt im Sinne des Verlangens des Fiscals. Daneben soll jederBote heimbringen, ob man das Meienstecken und das Nachlassen rechtlich erkannter Bußen nicht abstellen wolle,k. Der päpstliche Gesandte, Hieronymus Frank, Ritter, legt seinen Vortrag schriftlich ei». Jeder Bote erhälthievon eine Abschrift, t. Friedrich Spät, der zeitweilig zu Mellingen gewesen, verantwortet sich in Betreffder über ihn ergangeneu Verunglimpfung: 1. Daß er seinen Namen sollte verläugnet haben. Als er zudem Freiherr» von Sax gekommen und ihm seinen Handel und Anliegeil erzählt habe, habe derselbe ihmgesagt, er solle einen andern Namen annehmen, was er ungern gethan; doch als ein Fremder, dein dieLandsbräuche nicht bekannt gewesen seien, habe er gehorcht. Aber sobald er zu Hauptmann Fröhlichgekommen sei, habe er sich seines rechten Namens bedient, dessen er sich auch nicht zu scheuen habe; er stammevon frommen Eltern ab und habe sich so gehalten, daß er kaiserlicher Commissar, auch oberster Feldhaupt-mann über 24 Fähnlein Landsknechte und 4000 Reiter geweseil, was er mit Brief und Siegel erzeigt. 2.Es heiße, er habe dem Kaiser oder den Knechten eine Bezahlung entführt. Das werde nicht gezeigt werdenkönnen. Als er nebst einem Gehülfen über die erwähnten 24 Fähnlein und 4000 Reiter Oberst gewesenund mit seinem Kriegsvolk an einem Ort, und der Herzog von Braunschweig an einem andern Orte vor