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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1549.

diesfalls zu verhalte» habe». Mau hat uuu das Schreibe», welches der Kaiser dieser Reichs- uud Kreistagewegen im Jahre (15)47 au die Eidgenossen gerichtet hat, besehe» uud hierauf die Botschafter des Kaisersuud des römische» Königs, Angelus Nitius und Haus Melchior Heggeuzer zu Wasserstelzen, vorberufeu uuddie betreffende» Beschwerden ihnen eröffnet. Es wird hierauf namentlich vom letzter» Folgeudes erwicdert:1. Als er vernommen habe, daß den beiden Prälaten zu Kreuzlingeu und St. Johann durch einen Kainmer-boteu Mandate zugestellt worden seien, habe er, als er zu Speyer gewesen, den Fiscal selbst auf das Schreibendes Kaisers aufmerksam gemacht, wodauu der Fiscal versprochen habe, gegen jene beiden Prälaten stillzustehen;er habe nicht gewußt, daß dieselben in der Eidgenossenschaft gesessen seien, bis der Kammerbote, der ihnen dieCitation überbracht, ihm solches gemeldet habe. Da nun der Kaiserinne" gegen allen Ständen der Eid-genossenschaft stillezustehen geboten habe, so wolle er es billig thunund wie vorgemelt uf des cammerbotenund sinen vereren bericht gegen gedachten prelaten stillston, dann es der kais. Mst. Meinung sige, deshalbunsere Herren sich dises irthnms nit so hoch beschwären sollen". 2. Die Beschreibnng einiger Orte undPrälaten der Eidgenossenschaft ans Kreistage sei nicht von den kaiserlichen Kanzleien, sonder» von denjenigender Kreisfürsten ausgegangen und daher dem Kaiser nicht beizumessen. Angelns Nitius wolle aber demKaiser schreiben, daß dieser bei den Kreisfürsten am Rhein und den schwäbischen das gerügte Borgehenabschaffe. Man hat sie nun freundlich gebeten, dieses zu thun, damit die betreffenden Orte und Prälatenkünftig nicht mehr mit Citationeu beunruhigt werden. Daneben wird neuerdings erkennt, daß diese Orte undPrälaten das Kammergericht und die Kreis- und Reichstage nicht besuchen, sondern erwarten sollen, was derKaiser mit den Kreisfürsten diesfalls verhandle. Ä. Der Landvogt im Mainthal, Joachim Dürler von Uri,hat geschrieben, es seien zwei Todtschläger, Jacob de la Mota von Gerdorf (Gordevio?) und Mynou vonMeyendorf, beide aus dem Mainthal, von seinem Amtsvorfahrer, Jacob Kumber von Zürich, aus der Herr-schaftverbauditet" worden. Nun haben sie sich mit der Freundschaft der Entleibten vertragen und vondieser auch Friedbriefe erhalten, die der Vogt herausgeschickt habe. Da sie nicht vermögen, behufs Erwirkungihrer Liberation von Ort zu Ort zu kehren, und sie abgesehen von dem Todtschlage sonst fromme Biederleuteseien, so haben sie ihn um Gottesmillen gebeten, solches den Obern zu schreiben und um ihre Liberation sichzu verwenden, was der Vogt wirklich thue. Da man ohne Instruction ist, so wird in den Abschied genommen,ob man sie hier liberiren oder die Sache auf die Jahrrechuung von Luggarus schlagen wolle, v. In Betreffder auf dem letzten Tage zu Zofingeu gestellten Forderung für die zu Mondovi beschädigten Knechte eröffnetder kaiserliche Gesandte, Angelus Ritius, der Statthalter von Mailand verlange, daß die Eidgenossen dieSache stillen möchten. Das Vorgefallene sei wider Willen und zu großein Leidwesen des Marguis von Guastierfolgt; dieser habe damals die Seilügen gezwungen, Alles, was sie den eidgenössischen Knechten genommenhatten und noch zu finden war, jenen zurückzustellen; auch habe er ihnen eine goldene Kette und eine SummeGeldes, wie das früher von ihm und Panizonus gemeldet worden sei, gegeben. Hierauf erwiedert der Gesandtevon Uri, die Leute von dort anerkennen nicht, daß sie für den wider alles Kriegsrecht, Brief und Siegelihnen zugefügten Schaden zufrieden gestellt worden seien; was man ihnen gegeben habe, haben sie nehmenmüssen. Sie verlangen daher miederholt zu wissen, ob die Obern ihnen beholfeu sein wollen. Auch derGesandte von Schwyz bittet, den Angehörigen seines Orts das Beste zu thun. Da die Instructionen ungleichsind, so hat man ans Verlangen des Gesandten von Uri die Sache wieder in den Abschied genommen, umaus nächstem Tage endliche Antwort zu geben, ob man ihnen berathen sein ivolle. k. In Betreff des Spallszwischen den sechs Orten und Lucern in den Freien Aeuitern bittet Schultheiß Bircher dringend, die van