Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
35
Einzelbild herunterladen
 

Februar 154V,

35

sei» kannte. Dein aber sei nicht so. Denn als die von Constanz in friedlichem Stande gewesen, habe derrömische König sich ihrer gnädig angenommen nnd bei dem Kaiser so viel bewirkt, daß die von Constanzbehufs ihrer Aussöhnung vergleitet wurden; als sie dann aber die Aussöhnungverlengt" nnd dadurch inAcht nnd Aberacht kamen, nnd der Kaiser sie zu gebührendem Gehorsam bringen wollte, habe er, der römischeKönig, diesetödtliche" Handlung zurückgestellt nnd soviel verhandelt, daß sich die von Constanz mit Leibnnd Gut in seine Gnade, Schutz und Schirm begaben, in die er sie auch gnädig aufgenommen habe. Wennvon den Widerwärtigen des Königs Gegentheiliges berichtet werde, so möge man diesem keinen Glaubenschenken. Der König sei entschlossen, die Erbeinung und gute Nachbarschaft zu halten, und habe seinenCommissarien zu Constanz und gemeiner Bürgerschaft befohlen, sich gegen den Eidgenossen und ihren Unter-thanen friedlich und freundlich zu benehmen, was er auch von den Eidgenossen voraussetze. 2. Als derrömische König die Stadt Constanz zu seinen Händen gebracht habe, seien einige Burger daraus gewichenund halten sich in der Eidgenossenschaft in der Nähe auf, wo sie dem König widerwärtige Practik treibenmöchten. Da nun gemäß der Erbeinung kein Theil den Widerwärtigen des andern Aufenthalt gewährendürfe, so sei des Königs gnädiges Begehreil, daß die Eidgenossen die Abgetretenen von Constanz aus ihrem Gebieteverweisen. 3. Der König vernehme, wie die Gesandtschaft eines Potentateil bei den Rathsboten einiger Ortesich verlauten lasse, der König und der Prinz von Piemont habeil gegenüber einigen Orten der Eidgenossen-schaft Forderungen und erwarten, daß man ihnen nicht vor dem Rechten sein werde. Den König befremdedieses sehr, da er gegenwärtig weder gegen einem noch mehreren Orten der Eidgenossenschaft eine Ansprachehabe. Er glaube auch nicht, daß dem betreffenden Gesandten von seinem Herrn solches aufgetragen wordensei, sondern besorge, es fei eine practicirte Sache um zwischen dem König und den Eidgenossen Univillen zuerregen. Man möge daher solchen Reden keinen Glauben schenken, sondern sich Seiteils des Königs allesgnädigen nachbarlichen Willeiis versehen. Das Alles hat man in den Abschied genommen. 4. Auf deinletzteil Tag zu Baden habe der Gesandte im Auftrage des römischen Königs begehrt, daß die von Steinden Kauf um Bibern und Ramsen mit aller Zubehörde dem König zustellen oder ihm diesfalls gemäß derErbeinung zu Recht steheil sollen. Das sei damals in den Abschied genommen worden und er verlange nunEröffnung der Antwort. Hierauf ersuchen die Boten von Zürich und Abgesandte derer von Stein demrömischen König und auch der Regierung von Innsbruck zu schreiben und sie zu bitten, da Ramseil nur einMeierhof mit Holz, Feld, Wunn und Weid sei, ihnen für ihr großes Bedürfnis; dieses zn belassen. Könnedas gütlich nicht geschehen, so wollen sie mit dem König hierüber das Recht gemäß der Erbeinung bestehen.Das gewünschte Schreiben wird bewilligt, v. Die Boten von Basel, Schaffhausen und St. Gallen, fernerAbgeordnete des Bischofs von Chnr, der Aebte von St. Gallen, Krenzlingen, Einsiedeln und Disentis tragenfolgende Beschwerden vor: 1. Basel: Ihm sei vom Administrator der Stift Worms und Johann, Pfalz-grafen am Rhein, ein Mandat zugekommen, wonach die von Basel wegen der Münz auf den 2. Februar zuSpeyer erscheinen sollten. 2. Der Abt zn Krenzlingen hat drei Citationen für dreierlei Forderungen vordas Kammergericht zu Speyer erhalten. 3. Die von Schaffhausen nnd St. Gallen, der Bischof von Chnr,die Aebte von St. Gallen, Einsiedeln nnd Disentis sind mit Citationen vom Bischof von Constanz und HerzogUlrich voll Würtemberg wegen der Anlagen aus den 3. Februar auf den schwäbischen Kreistag zu Ulmgeladen morden. Während verflossenen Jahren sei den Obern der Gesandten von den Eidgenossen verbotenworden, solche Kreis- oder Reichstage zu besuchen und sich der Anlagen wegeil zu beladen oder solche zugeben; da sie aber fortwährend in dieser Weise beunruhigt werden, so bitten sie, ihnen zu rathen, wie sie sich