30
Februar 1S40.
werde», man habe noch die gleiche Gesinnung wie früher, und bitte daher, die Arbeit und Menge (?) derHerren und Burger zu bedenken und sich um etwas weiter zu erläutern. Wenn das geschehe, „mit heil",sonst sollen die Burger wieder versammelt werden.
Die gleiche Quelle enthaltet Verhandlungen des Rathes oder von Rath und Burger vom 7., 8., 9.,11. Februar über denselben Gegenstand. Es ergiebt sich aus denselben, daß Verhandlungen zwischenAbgeordneten von Freiburg und den französischen Gesandten, wahrscheinlich in Solothurn, stattgefunden haben.Der Hauptsache »ach, wie es scheint, haben sich dieselben um eine Gabe in den „Stattsäckel" gedreht. Dasie aber in unserer Quelle immerhin etwas verkürzt, nur durch Berichte u. s. w. auftreten, so glauben wir,deren Wiedergabe hier übergehen zu können.
10.
Areilmrg. 1540, 18. Februar.
KatttvnSarchiv Freibnrg: Nathsbuch No. 66.
Vor Rüth und Burger zu Freiburg eröffnet der Graf von Greyerz nach Verdankung aller bisherigenGutthaten: 1. Er bitte die Herren seine Beschützer zu sein und den Zugesetzten, Herrn Nix, anzuhalten, seinUrtheil zu geben, oder ihm (sonsten) zum Recht zu verhelfen. 2. Mau möge ihm die Artikel der neuenVereinung anzeigen, damit er sich darüber berathen und ihnen auckp mittheilen könne, was ihn gut oderbeschwerlich bedüuke; sonst bitte er, ihn nicht darin begreifen zu wollen. 3. Im Namen des Herrn vonRolle dankt er für alle diesem hier und zu Baden erwiesene Hülfe. 4. Da zwischen ihm und denen vonFreiburg in Betreff aller spenigen Angelegenheiten ein freundlicher Tag bestimmt worden sei, so bitte er,hiebet zu bleiben und die Commissarien, welche die Bruderschaft von St. Theodul angegriffen haben, stillzu-stellen. 5. Ungeachtet er den angenommenen Tag auf seine AnHerkunft bestimmt habe, so könne er jetzt demdoch nicht nachkommen, weil er zu Baden erscheinen müsse; er bitte daher, einstweilen noch stillezustehen.6. Die von Freiburg haben ihm als Antwort geschrieben, sie wollen nicht wegen fremder Leute ihre Stadtund Landschaft versetzen. Obwohl er sich nicht als einen Fremden betrachte, „so welle er sich des erlüterthaben, daß man ime nit nacher verwrffen solle, daß er sin person und gut nit Hab wellen minen Herrenvorab gönnen"; wenn er nun etwas Anderes zu thun oder anzunehmen gedrungen werde, so wolleman ihm dieses nicht übel halten. Es wird ihm geantwortet: l. Man habe in Betreff seiner die Botenbeauftragt, für ihn das Beste zu thun. 2. Betreffend die Vereinung habe man mit dem König noch nichtcapitulirt. 3. Anbelangend den Herrn von Nolle soll eine Danksagung geschehen, mit der Bitte, „sy" wollenihm giinstig sein und helfen nach ihrem Vermögen. 4. In Betreff der Betagung derer von la Part Dei (Part-Dieu)und St. Theodul wolle man die Angelegenheit der erstem verschieben; aber anbelangend die von St. Theodul,„diewyl es einmal usgemacht ist", so lasse man es dabei bleiben; der Graf möge dieses nicht übel nehmen.„Doch so ist alles ufgeschoben bis uf montag nach Quasimodo" (29. April); das soll den Commissariengeschrieben werden.
11.
Uhlmch und Oaster. 1540, vor 21. Februar.
Verhandlungen zwischen Schwyz und Glarus.
Es steht uns folgende Missive zu Gebot: