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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Februar 154V.

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Prnngin: Er wolle gerne sehen, wie die von Neuenbürg ihre Behauptung erweisen. Der Rath erkennt: Dadas Burgrecht vorschreibe, daß der Rath zu Bern die Anstände der Parteien in der Freundlichkeit oderrechtlich belege, so mögen sie gütlich verhandeln lassen. Das wollen anfänglich die von Neuenburg nichtthun; dann aber, mit Rücksicht auf das Burgrecht geben sie zu, daß mit wissenhafter Thädigung ein Versuchgemacht werden möge. Hierin willigt auch der vou Prangin, obwohl er keine Gewalt habe, aber umdem Burgrecht nicht zuwider zu sein und mit Vorbehalt seines Herrn. Neuenburg: Wenn der vonPrangin behaupte, keine Vollmacht zu haben, so wollen sie das erzeigen; sie verlangen einfach Antwortmit Ja oder Nein, ob er in der Freundlichkeit wolle verhandeln lassen, obwohl sie lieber das Recht hätten,aber dem Burgrecht wollen sie nicht widerstreben. Nachdem der Rath das Burgrechtin weltsch" verhört hatund dasselbe von der Freundlichkeit nichts besagt, so beschließt er, es solle der aufgerichtete Brief und dieMinute derer von Neuenburg vollständig verlesen werden, was geschieht. Hierauf erkennt der Rath desWeilern, die vou Neuenburg hereiuzuberufeu und ihnen zu eröffnen, mau finde aus deu Briefen das, wassie vorgegeben haben, nicht; Alles sei mit wissenhaster Thädigung gemacht worden ; wenn der Rath urtheilenmüsse, so werden sie nichts gewinnen. Der Rath sei daher der Meinung, den Herrn von Prangin umeinen Aufschub anzugehen; inzwischen mögen sie sich vergleichen und den von Pinquillon erwarten und denHandelinen abkommen lassen". Die von Neuenburg erklären sich hiemit zufrieden und danken dem Nathezum höchsten.

Zu II. Gleichen Tags walte» vor dein Rath zu Bern Rechtsverhandlnngen zwischen dein von Prangin unddem Schultheißen von Wattenwyl. Da der Streit, wie es scheint, gegen Wattenwyl als Privatperson waltet,so verfolgen wir denselben nicht weiter.

9.

Areiöurg. 1549, 14. Februar.

Kantonsarchiv Freiburg: RathSbuch No. 66.

Nachdem vor Rüth und Burger zu Freiburg eröffnet worden ist, was (anbelangend die Vereinung mitFrankreich) seit der letzten Antwort gethan worden sei, wird beschlosseil, die französischen Boten (sy") vor-zuberufen. Diese erscheinen und der Herr von Mesnaige eröffnet : 1. Er habe Befehl, die von Freibnrg oftzu besuchen und ihnen in möglichen Dingen zu dienen und gefällig zu sein. 2. Er erwähnt, was ihm zuBade» und anderswo von den Boten von Freiburg und kürzlich von den Obern daselbst gefordert wordensei. Sie (die französischen Boten) haben hierauf die Hälfte hievon angeboten, obwohl sie diesfalls keinenbesondern Auftrag haben, aber in der Hoffnung, der König werde solches in Anbetracht der wahrhaftenVereinung und Freundschaft bewilligen. Hierauf haben sie noch keine Antwort erhalten. Da sie aber gewilltseien, hellte zu verreiten, so haben sie hieran erinnern wollen. Hiebe! wollen sie aber auf folgende Umständeaufmerksam machen: Die vou Freiburg bekommen 5000 Fr. mehr, als andere Orte; unter guten Freundensolle man sich überhin der Billigkeit bedienen; die von Freiburg sollten sich mit dem begnügen, was sie beiErrichtung der Vereinung im Jahre 1521 gefordert habeil. Er bitte um eine freundliche Antwort, um siedem König mittheileu zu können. Rüth und Burger beschließen: Da die Gesandten (sp") nicht mehr als6000 Frankeil geben wollen, so soll nochmals mit ihnen in aller Freundschaft geredet lind ihnen vorgestellt