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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Februar 1549.

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7.

SttMS. 1549, 31. Januar (Doustag vor Lichtmeß).

LaiidcSarchi» Schwyz: Abschiede.

Tag der Orte Nri, Schwyz, Nidwalden.

Dieser Tag ist abermals beschrieben worden wegen der Reden, welche Anton Brassy von Livinen zuBellenz und Erstfelden (Orßfeld") verbreitet hat. Man ist deßwegen auch früher zu Tagen versammeltgewesen, hat aber damalskein grnnd der warheit söllicher reden von ime veriteinmen können, da er dnzinalein mal zwei oder drü der worten ganz bestendig"; zuletzt aber, als man ihm von der Marter redete undsagte, man wolle einen Grnnd der Wahrheit haben, so hat erder Dingen" geläugnet und angegeben, essei Alleserstunken und erlogen" und von ihm selbst erdichtet worden. Dieses wurde damals den Boten inden Abschied gegeben, damit ihre Herren berathen, was des Fernern zu thun sei. Hierauf ist das Mehrgeworden, demgemäß (und") man den Nachrichter beschickt hat und gesinnt war, mit der Marter bei ihm zuerfinden, ob er solche Reden erdacht habe, oder ob an denselben etwas Wahres sei, wie er zuerst angegebenhat, oder ob er diesfalls aufgewiesen worden sei oder sich als Ausspäher herumgetrieben habe. Darauf hatman allen Ernst mit ihm gebraucht und ihn ein oder zwei Male aufziehen lassen und zuletzt einen Steinangehängt und das Seil gestreckt und dergleichen gethan, als ob er den Stein auch aufziehen müßte, damitman hiemit die Wahrheit erhalte. Was immer man aber mit ihm vorgenommen hat, so hat man doch vonihm nichts Anderes vernommen, als daß er die Sache erlogen und hiemit denen, welche er angezeigt, undsich selber Unrecht gethan habe; er habe sich bei den III Orten lieb machen wollen; er habe nämlichvor einem oder zwei Jahren gehört, daß man in solchen Sachen dem Peter Martir übel getraut habe;Anderes habe er nicht vernommen. Wohl sei er geständig, vor einem Jahr in Mieten gewesen zu sein undda einen Fähren bestellt zu haben, der ihn nach Bauen führe; und als er dahin gekommen sei, habe er demFähren aufgetragen, am Tage darauf mit dein großen Nauen zu kommen, damit er ihm eine Zahl Kühe,die er gekauft habe, herübernehmen könne. Das sei auch gelogen gewesen, da er Kühe weder gekauft hatte, nochkaufe» wollte; er habe solche Lügen aus Muthwillen (schlechtem mud") gethan, weil er nicht witziger gewesensei; er bitte um Gnade. Da der Handel nun nicht geringfügig ist, und damit Andere sich vor Lügen hüten,wodurch Unschuldige an die Marter kommen und Leib und Leben verlieren möchten, so hat man ihn nichtunbestraft lassen wollen, sondern erkennt, weil er mit der Zunge gefehlt habe, so soll er mit der Zungebüßen; und daher dem Nachrichter befohlen, ihm einen Nagel durch die Zunge zu schlagen, von dem er sichselbst lösen soll; dann soll er die gewöhnliche Urfehde schwören, und solches für jetzt als Strafe haben undachten; würde er Aehnliches aber weiter begehen, so wird mau ihn nach seinem Verdienen bestrafen.

8.

Wern. 1549, 8., 11., 13. Februar.

TtautOarchi» Bern: Rathsbuch No. SO? und 308, erst- Abtheil. S. 177, 188 und soi.

I. (8. Februar.) Nor dem Rathe zu Bern erscheinen Boten von Neuenburg und der Herr von Prangin. Jenebegehren abermals gegen den Statthalter Recht tun ihre Ansprache, verlangen sie zu verhören und dann ein Urtheil