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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Januar 1549.

über die angegebenen Redeneigentlich erduret und erfaren und uns zum dickern mal fürgehalten", hat erein oder zwei Male die betreffenden Worte bestätigt, zuletzt aber, als er gesehen hat, daß er diese Worte mitder Marter am Folterseil erhärten (verzechen") oder läugnen müsse, hat er sich ergeben und bekennt, daßer diese Worte in seinem eigenen Kopf erdacht und ihn diesfalls niemand aufgewiesen habe; er habe sichhiedurch bei den III Orten lieb machen wollen, und bitte um Gnade. Da die Boten der Handel zu schwerbedünkt und sie (wir") nicht missen,woran wir recht hettin, ob wir zu vil oder zu wenig daran hancktin",so haben sie den Gegenstand in den Abschied genommen. Jedes Ort soll seinen Nathschlag denen von Unter-walden zuschreiben, damit sie in der Sache handeln können: bis auf den diesfälligen Bescheid der Orte sollensie den genannten Anton gefangen halten. Dem Landweibel ist beinebens befohlen worden, allen Fleiß undErnst anzuwenden, ob er bei dem Gefangenen erfahren könnte, ob er nicht von solchen Reden unterwiesenund ihm dieselben gelehrt worden seien von Leuten, die dem Peter Martir Feind seien. I». Die Boten vonUri eröffnen, bei ihnen sei ein Kaufmann, Namens Jacob Noweleßa, erschienen und habe angezeigt, es seiihm befohlen worden, 110 Saum Hausrath oder Anderes dem jungen König in Flandern zuzuführen ; erbitte, ihn frei und ohne alle Entgeldniß fahren zu lassen; hiefür habe er auch eine Empfehlung von DonFernand. Man nimmt das in den Abschied; jedes Ort soll seine Meinung denen von Uri zuschreiben.«.Sind andenk, was jedes ort von wegen der alp Saffrailla kosten gehebt, unfern lieben Eidgnossen vonUri zschriben."

Ein späterer Archivar übersetzt das urkundliche Datum auf dem Abschied, offenbar irrig, auf 29. Juni(St. Peter und Paul)! siehe Abschied vom 3t. Januar 15,19.

k.

Zürich. 1549, 28. Januar.

Staatsarchiv Zürich: Jnstructionsbuch 15441554 s. 190.

Vor Burgermeister und Rath zu Zürich erscheint Rudolf von Schauenstein, Hauptmann auf Fürsten-burg, im Namen des Bischofs Lucius von Chur und des Abts von Disentis, und eröffnet: Es seiendie beiden Genannten durch den Bischof zu Constanz und Herzog Ulrich von Würtemberg in Betreff derNeichsanlage auf einen Kreistag, nämlich den 3. Februar, nach Ulm berufen worden. Da kein gemeinereidgenössischer Tag in Aussicht stehe, so lassen die Betreffenden die von Zürich um Hülfe und Rath ansuchen.Der Rath giebt dem Abgeordneten folgenden Bescheid: Vor kurzen Tagen sei eine gleiche Anforderung andie von St. Gallen gelangt. Hierüber haben die Boten der Eidgenossen von zehn Orten, die in Zofingenversammelt waren, beschlossen: In Betracht dessen, was früher diesfalls zu Tagen erkennt und vom Kaiserhierüber geantwortet wurde, sollen die von St. Gallen diesen Kreistag nicht besuchen, sondern erwarten wasihrer und Anderer wegen auf dem nächsten Tag des Weitern verhandelt werde. Da nun wegen dieser und andererAngelegenheiten auf den 24. Februar ein gemeiner eidgenössischer Tag nach Baden angesetzt sei, so glaubeman, der Bischof von Chur und der Abt zu Disentis sollten, wie die von St. Gallen, dermalen daheim bleibenund auf dem genannten Tage ihre Beschwerde vorlegen und da fernem Bescheid erwarten. Doch sollen diebeiden Prälaten ihr Ausbleiben gegenüber dem Bischof von Constanz entschuldigen, damit gegen sie nichtweiter fürgefahren werde.