Januar 1549,
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Urtheil zu Pcterlingen in Abschrift übersenden zu wallen, um dieselben zu besehen und zu Tagen und sonst,wo es nöthig sei, desto besser mit Antwort begegnen zu können. Der Gesandte von Bern habe dieses zugesagtund oabei eine Copie des von Bern an den Herzog von Savor)en geschickten Absagebriefes übergeben. Mansende nun durch einen Läufer die verlangten Abs Hoisten. Den langen Verzug wolle man damit entschuldigen,das; die betreffenden Schriften eben weitläufig („vil") seien. Man möge dieselben nun betrachten und dievon Bern mit eidgenössischem Gcmüthe bedenken. St. s>. Bern: Deutsch Msswcnbuch ^ S. 8°.
Die Missivc ist mit Strichen durchzogen. Die Gesandtschaft an alle Vit Orte wird wieder erwähntin einer Missive Berns an Glarus vom 11. März 1549, mit welcher Abschriften der erwähnten drei Aetcn-stücke auch an Glarus zugestellt werden. Ibiäom S. 93.
1549, 92. März. Vor dem Rath zu Bern „und den Burger mit der gloggen" (versammelt) berichtenVenner von Weingarten und Anton Tilger, was sie bei den VII Orten verrichtet haben. Zu Lucern,nachdem sie den Vortrag gethan haben, seien die Boten von Zürich und Schaffhausen in Betreff des neu-gewonnene» Landes ausgestanden. (UebrigcnS) haben die von Lucern angezeigt, sie haben über der AntwortGefallen und wollen dieselbe an den mehreren Gewalt bringen, in der Meinung, sie werde auch dementsprechen. In Betreff des neugewonnenen Landes „tragen sy ein wolgfallen darob, sygc irs dunkcns vonnöteu gsin, sigend sy (?) fro, dann durch sy hinfüro des Herzogs poten wol antworten könnind." Dabeihaben sie Copien aller Schriften, Abschiede, Rechtssachen und der Absage begehrt, wodann sie darüber sitzenwollen. Die drei Städte sollen glauben, daß sie Alles halten, was Bünde und Landfricde fordern. ZuUnterwalden seien sie freundlich empfangen und in zwei Wirthshäuser vcrtheilt worden, tvo die Herren ihnenGesellschaft geleistet haben. Obwalden und Nidwalden haben ihnen gleiche Freundschaft erwiesen, freundlicheAntwort gegeben, „in ürtenen vil verdient (?)" und angezeigt, man solle sie auf den Kanzeln nichtschmähen; sie wollen das bei ihren Pfaffen auch abstellen. Dasselbe sei in Schwyz und Zug geschehen.Auch in Solothurn seien die Gesandten mit der Antwort wohl vergnügt gewesen. Auch da habe manerboten, Bünde und Landfriede wie fromme treue Mitbürger zu halten. In Freiburg sei das Gleichegeschehen. Insbesondere sei man mit ihrer Antwort wegen des neugewonnenen Landes vergnügt gewesen;sie wollen die Sache wohl im Auge behalten »nd seien sehr zufrieden mit der Vorsicht derer von Bern;die von Freiburg seien zwei Male ausgezogen, um dem stattzuthun, was sie zugesagt haben; dessen solleman sich.fröhlich getrösten. Zum dritten Male habe der Statthalter gesagt, die von Freiburg werden desneugewonnenen Landes wegen Leib, Ehre und Gut zu denen von Bern setzen. Dabei können die Gesandten«die zucht und er nit gnugsam anzeigen". Der Rath beschließt, in Betreff des neugewonnenen Landes undauch des „gemeinen fürtrags" zu warten, was für weitere Antworten eingehen werden.
St. Sl. Bern: Nnthsbuch No. 307 und 308, zweite Slbtheilunn, S. 10.
4.
Masel. 1540, 21. Januar.
Äantonöarchiv Basel: Steten bischöfliche HandlnnjZ.
„Smnmarischcr vergriff des fürtrags, den des hochwürdigen fürsteu und Herren Herren Philippe»,bischofen zn Basel, gsandten, nämlichen die erwürdigen Herren Johann Vit (?) Schonb, beider recht »doctoren, osficial, Asinms Sigelmann, vogte zn Porntrut und N. (sie) canzler mentags den xr! tag Jennersanno xlix vor einem ersamen rat der statt Basel gethan haben."
Nach Erbietnng freundlichen Grußes, nachbarlichen Wohlwollens und alles Guten Seitens des Bischofseröffnen die Gesandten; Ihrem Herrn habe der Kaiser geschrieben und ihm ernstlich anfgetragen, daß er in