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Januar 1549.
mögen auf Kauzelu erfolgt fem, weil die „strittige" Religion in eiuigeu Artikeln zwiespältig sei, weßhalbihre Prädicanten bei Verkündung des Gotteswortes vielleicht Einiges vorgebracht haben, das dein altenGlauben zuwider sei. Das geschehe geiueinhiu und nicht in der Meinung, die VI l Orte damit zu schmähen.Da dieses den letztern aber widrig sei, so seien sie erbötig, dieses abzustellen, wenn das Gleiche bei denVII Orten, in denen auch Worte von hoher Ertrageuhcit gebraucht werden solle», auch geschehe. Was dievon Schasfhausen im Besonder» betreffe, so haben sie diejenigen, welche im Verdacht gestanden seien, wegendes Constanzcr Handels und wegen des Geldes Einiges geredet zu haben, bei Eiden anfragen und auchKundschaften verhören lassen, aber nichts Gründliches erfahren, sonst hätten sie die Betreffenden nach Verdienenbestrast. Wenn auch etwas der angedeuteten Art möchte geredet worden sein, so schenken sie solchem dochkeinen Glanben, sondern meinen, denen in den VII Orten seien die Wohlfahrt der Eidgenossenschaft und ihreWeiber und Kinder lieber als das schnöde Geld. Sie bitten, man wolle sich mit dieser Antwort begnüge»,sie bei Bünden, Briefen und Siegeln handhaben, nnd danken für alle Liebe und Freundschaft, welche ihreHerren entgelten werden. — Nachdem dann die Boten von Zürich und Schaffhausen ausgestanden, eröffnen dievon Bern im Besondern Folgendes: Nachdem die von Freiburg und Bern wegen des savopischcn Landeshoch verklagt seien, seien letztere veranlaßt, ans die Ursachen der diesfälligen Einnahme aufmerksam zumachen. Es sei wegen der Stadt Geich vorerst zu St. Julien und nachher zu Peterlingen ein Vertraggemacht worden, der auch die von Freiburg („min g. Herren") begreife. Demselben habe der Herzog vonSavoyen nicht nachgelebt, sondern habe über vielfaches Rechtbieten Seitens derer von Genf und derer vonBern die erster» an Leuten nnd Gütern bedrängt und beschädigt und zuletzt die Stadt Genf belagert. Diesesei dadurch veranlaßt worden, von denen von Bern, als Bundes- und Burgrechtsgenofsen, Hülse zu verlangen.Da die frühere Bitte an den Herzog, dein Vertrage nachzukommen und seine Forderungen gegen die vonGenf rechtlich auszutragen, fruchtlos gewesen sei, so seien die von Bern im Falle gewesen, gemäß dein Burg-recht, dem Herzog einen Absagebrief zu senden, von dem sie denen zu Freiburg eine Abschrist mittheilenwollen, wie sie auch andern Orten gethan haben. Sie bitten, die Verträge, Abschiede und allen Handel derBürgerschaft bekannt zu machen, damit jeder einsehe, ans welchen billigen Ursachen sie das Land des Herzogsbesitzen, und dem bösen Argwohn entgegentrete; die von Bern werden dieses vergelten. — Nach angehörtenVorträgen wird von Räth und Bürger beschlossen: 1. Den Gesandten der Städte freundlich zu danken.2. Ihnen anzuzeigen, die von Freibnrg werden die Burgrechte, Bundesbriefe, den Landfrieden und was zumGuten gemeiner Eidgenossenschaft gereichen möge, halten und fördern. 3. Die Frage, ob man sich mit dergegebenen Antwort begnüge, betreffe die VII Orte gemeinsam; man werde sich nun mit den übrigen Ortenberathen nnd dann eine Antwort geben, mit welcher die Städte wohl zufrieden sein werden.
K. A. Freiburg: Nathsbuch No. so.
O. Verhandlung in den innern V Orten.
lieber die hier gepflogenen Verhandlungen können mir nur folgende Acten mittheilen:
1549, 12. Februar. Bern an die V Orte. Die Gesandten von Bern, welche nebst den Boten vonZürich und Schaffhausen vor kurzer Zeit bei den V Orten gewesen seien, haben nicht genug die Zucht,Ehrerbietung, freundliche Gesellschaft und Wohlhaltung rühmen können, die ihnen bewiesen worden sei. Daman wohl einsehe, daß dieses ihnen zu Liebe geschehen sei und hieraus den eidgenössischen Willen der VOrte erkenne, so sage man hiefür hohen Dank nnd sei zu freundlicher Vergeltung bereit. Als der Botevon Bern einen besondern Vortrag in Betreff der an Bern gekommenen savoyischen Lande gethan habe,sei ihm viel Gutes erboten und begehrt worden, den besuchten Orten den Abschied von St. Julien und das