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Januar 1549.
und nehmen seien die von Bern vielleicht in einem andern Verhältniß als die drei andern Städte, nämlichmit Bezug auf das neugewonnene Land. Es seien bezüglich desselben einige Botschafter bei ihnen gewesenund haben dasselbe zurückgefordert und dabei angezeigt, sie werden vor alle Orte kehren. Sie begehren nundenen von Solothurn zu eröffnen, was sie zur Einnahme des benannten Landes bestimmt habe und verlangenauch dcßwegen vor Rüth und Burger. 3. Der Rath beschließt, auf Morgen Näth und Bnrger zu besammeln.II. (2t). Januar.) 1. Vor Näth und Burger tragen die genannten Boten vor, die VII Orte haben durcheine Botschaft vor ihnen eröffnet, sie haben in Betracht gezogen, wie die Stände des NUchs wegenUneinigkeit in Verwirrung gebracht worden seien, und wie einige Fürsten der Wohlfahrt der Eidgenossennicht günstig seien. Es wäre daher gut, wenn diese sich vereinbaren und erläutern würden, wenn ein gemeineschristliches Concil ans Gott dein heiligen (Geist?) versammelt würde, ob sie sich nicht darin begeben würden;ferner, wenn jemand Rechts begehrte oder die Orte Recht verlangen müssen, daß man sich dessen bedienenwolle; und endlich, daß man die Schmütz- und Schmachreden der Prädicanten und Anderer abstelle. Danebenwolle man die Bünde, Burgrechte und den Landfrieden halten; das werde den Eidgenossen zum Gutengereichen. Die Boten der VII Orte haben hierauf eine Antwort begehrt. Die Obern der Gesandten glauben,dieses sei aus treuer eidgenössischer Meinung geschehen. Ihre Antwort sei nicht arglistig verzogen worden.Sie haben sich nebst Basel versammelt und sich zum zweiten Male zu Zürich und Basel zusammenverfügtund sich auf eine Antwort entschlossen. Da die VII Orte eine Botschaft zu ihnen geschickt haben, so wollensie auch durch eine solche erwiedern; Basel werde indessen schriftlich antworten. Ihre Obern haben die Zeit-läufe auch in Betracht gezogen und wollen gerne diesfalls das Mögliche thun. Anbelangend den Glauben,so haben die Städte vor Jahren einige Gespräche gehalten und ihren Glauben (im Druck) ausgehen lassenund sich erboten, wenn jemand durch die heilige biblische und evangelische Schrift des alten und neuenTestamentes etwas Anderes erweise, so wollen sie dieses gehorsam annehmen. In Betreff des Rechts, sohaben sie dasselbe bisher niemand abgeschlagen, und wenn jemand sie darum anrufe, werden sie solcheserstatten in der Hoffnung, man werde auch sie wider Recht nicht drängen, gemäß der Bünde. Wegen derSchmützworte, namentlich daß in den V Orten Geld ausgetheilt worden sei, haben ihre Obern Einige verhaftetund verhört und auch sonst nachgefragt, aber nicht entdecken können, woher die Sache entsprungen sei; siehaben aber auch dieser Rede keinen Glauben geschenkt. Bei den Prädicanten habe man ein Einsehen gethan;namentlich zu Schaffhausen, wo ein Prädicant auf der Kanzel Bezügliches geredet haben soll, habe manernstlich nachgeforscht, aber nichts gefunden; es müsse also den V Orten Unrichtiges vorgegeben worden sein.Da auch Alexander Gigris (?) Schmützreden gebraucht haben solle, so habe man Alle, die dabei gewesenseien, bei Eiden befragt, die aber geantwortet haben, er habe weder über die sechs (sie) noch die VII Orteetwas geredet. Sie verlangen auch zum höchsten, Frieden und Ruhe zu erhalten, und bitten, sich mit dieserAntwort zu begnügen und Bund und Landfriede an ihnen zu halten, wogegen sie auch Leib, Gut und Blutzur Erhaltung der Eidgenossenschaft einsetzen wollen. 2. Die Boten von Bern eröffnen insbesondere, derArtikel wegen des Rechtens betreffe sie eigens wegen des neugewonnenen Landes, von dem gesagt werde, siehätten es ohne Recht eingenommen, wie denn auch der Herr Vondan dasselbe im Namen des Herzogs vonSavopen zurückgefordert und angezeigt habe, er wolle von Ort zu Ort reiten. Das veranlasse die von Bern,die Ursache der Einnahme wieder in Erinnerung zu bringen. Hätte der Herzog ihre Bnrger von Genfgemäß dem Urtheil zu Peterlingen und dein Abschied ruhig gelassen, so wäre Alles vermieden geblieben; aberer habe diese nicht gehalten. Wiederholt habe man zu ihm geschickt und gesehen, wie er die armen Leute bedränge;