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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1549.

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ihrer Güter angehalten werde», müsse daran erinnert werden, daß in den mit dem Herzog Franz errichtetenCapitelu nur jene Güter befreit worden seien, welche die Betreffenden im Jahre 1521 im HerzogthumMailand besessen haben und worüber ein Verzeichniß erstellt worden sei. 5. Die Fürbote oder Commandamente,welche den eidgenössischen Unterthanen, welche Güter im Herzogthum Mailand haben, geschickt worden seien,damit sie das Maß (die Zahl?) der Jncharten oder Pertica der genannten Güter angeben, seien erfolgt,weil der Kaiser die ganze Ordnung des gemeinen Zehntens im Herzogthum Mailand reformiren wolle,damit die täglichen Beschwerden gleicher und gerechter vertheilt werden. Bei Aufstellung der Capitcl werdesich eine Form finden lassen, wodurch die eidgenössischen Angehörigen in Betreff des Salzkaufes zufrieden gestelltwerde», lieber alles Obige werde der Gesandte an den Gubernator berichten und dessen Antwort mittheilen.

K. A. Frciburg: Nneingebundcne Abschiede, bei diesem Abschied. K. A. Solothmn: Abschiede Band 23.

Zu II Kl Die Luccrner Sammlung I. 22 enthält das Concept eines Schreibens von Schultheiß,Laudnmmanu und Rüthen der V Orte, d. d. Lucern 13. Februar (Mittwoch vor Valentin) (an die französischeGesandtschaft), in welchem das Gesuch enthalten ist, jene möchte sich verwenden, daß dem Bartholom» vonCastelmur, Domdechant zu Chur, dem die Abtei St. Lucieu verliehen worden, seine Einkünfte auf dem dortigen(französischen) Gebiet ungehindert verabfolgt werden. Besiegelt von Lucern. Man sehe e«;.

Zu II jj. 1549, 14. Januar ' (Montags). Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen an Bischof,Hauptmann und die Räthe der sieben Zehnten zu Wallis. Vor Kurzein seien von denen aus Wallis zweiSchreiben vom 14. December 1548, eines an die XIII Orte, das andere an die vier Städte gerichtet,angelangt, handelnd über eine Entzweiung, die unter den Eidgenossen entstanden sein soll. Man verdankedie getreue Obsorge und ernstliche Warnung. Von der Zwietracht aber, wie sie denen im Wallis gemeldetworden sei, wisse man nichts. Wahrscheinlich vermmhe man einen solchen Span von daher, weil die VIIOrte wegen der Religion und anderer Sachen den vier Städten einiges vorgebracht haben. Man habe nunaber auf den freundlichen Vortrag der VII Orte eine so gebührliche Antwort bereitet, die jetzt durch dieRathsbotschaften der Städte den VII Orten mitgetheilt werde, daß man annehmen dürfe, letztere werdenhiemit vollständig befriedigt sein. Wenn die Eidgenossen zu gemeinen Tagen zusammenkommen, werden siewohl in ähnlichem Sinne antworten. Es siegelt im Namen Aller die Stadt Zürich.

St. A. Bern: Evangelische Abschiede ^ k. 7t.

Das Datum dieser Missive stimmt mit dem Tag vom 14. Januar überein; die Besiegelung durchZürich und die letzte Bemerkung der Missive läßt indessen vermuthen, die Boten der vier Städte hätten sichunmittelbar vor dem Zusammentritt in Zofingen zu Zürich versammelt.

3.

Sieben katholische Hrte. 1549, 19. bis 22. Januar :c.

Verhandlung von Boten der Städte Zürich, Be r n und Sch affh aus en an jedem der genannten Orte.

Verhandlung zu Solothnrn am 19. und 20. Januar (Samstag vor Sebastiani und SonntagSebastian!).

I. (19. Januar.) 1. Vor dem Nathe zu Solothnrn eröffnen Gesandte von Zürich-. (Bernhard) vonCham, Seckelmeister, und Pannerherr Plumcll (Bleuler?); Bern: (Wolfgang) von Weingarten, Venner,und (Anton) Tilger, Venner; Schaphausen:Burgermeister und...": Sie haben sich über eine Antwortauf den von den VII Orten gethanen Vortrag entschlossen, und wünschen dieselbe vor Rüth und Burgerzu eröffnen. 2. Die Boten von Bern tragen insbesondere vor: In Betreff des Artikels wegen Nechtgeben