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Januar 1549,
Zu II 1». 1549, 3. Januar, Solothuru. Dangerant an gemeine Eidgenossen. Da er wögen seinergeschwächten Kräfte den Dienst in diesen Landen nicht mehr zu versehen vermöge, so habe ihn der Königauf sein Ansuchen zurückberufen. Er nehme freundlichen Urlaub. Empfehlung der Erneuerung der Vereinung.
Staatsarchiv Bern: Evangelische Abschiede f. 76.
Daneben scheint Dangerant (Boisrigault) auch noch bei jedem Ort einzeln sich beurlaubt zu haben.Das bezügliche Schreiben an Luc er» z. B. datirt vom 6. Januar (St. A. Lucern i Acten Frankreich,Gesandte). Bei Solothuru geschah die Verabschiedung in persönlicher Audienz vor dem Rath daselbstam 4. Januar. Der scheidende Gesandte erbietet denen von Solothuru seine Dienste für sein Leben langund bittet, ihn für empfohlen zu halten. Auch den Maillard bittet er für empfohlen zu haben, so wie auchdie beiden Boten und die Angelegenheit des Königs betreffend die Erneuerung der Vereinung, die unverzögerterrichtet Werden sollte. Ter Rath verdankt dem Gesandten sein Erbieten; wenn ihm etwas Widrigesgeschehen wäre, so wäre es dem Ruthe leid. (K. A. Solothuru, Rathsbuch No. 47, toi. 4.)
Zu II v. 1549, 14. Januar, Münster im Aargau. Hieronymus Franck, apostolischer Nuntius, andie im Namen der Eidgenossen zu Zofingen versammelten Rathsboten der X Orte. Auf den 28. September1548 haben die XIII Orte von Baden aus ihm geschrieben, er habe auf einer frühern Tagleistung eröffnet,als er nach Baden reiten wollte, habe er Bericht erhalten, wie der Kaiser Geld ausgebe, um in der Eid-genossenschaft eine Trennung zu bewirken; er möge daher anzeigen, wer solches geäußert habe, oder wo undvon wem solches Geld ausgegeben werde. Er habe bisher die Antwort verzögert, weil er ans eine gemein-eidgenössische Tagsatzung gewartet habe, um sich da vor den XIII Orten zu verantworten. Er erkläre nunseine Verwunderung über solche Reden, diese werde man nirgens in seinen schriftlichen Vorträgen finden,noch daß er sonst solches geäußert hätte. Wenn aber andere Leute solches über ihn ausgegeben habensollten, so hätte er, wenn er dieselben kennte, allen Grund über sie zu klagen, da er sich solcher Aeußerungenin keiner Weise bewußt sei. Er sei auch vom Papst, dem heiligen Collegium und dem Fürsten und CardinalFarnese angewiesen worden, mit Reden und Handeln besorgsam zu sein, wessen er sich beflissen habe. Erbitte, diese seine Antwort in den Abschied zu nehmen; wenn er den hier, zu Zofingen, nicht anwesendenOrten sie mittheilen soll, sei er hiezu geneigt.
St. A. Zürich: A. Papst; St. A. Bern: Evangelische Abschiede, /i. f. 78; L. A. Schmyz: A. Kirchenstaat; K. A. Freiburg, beim Abschied vom4. September 1549. Eine gleiche Vertheidignng sendet der Nuntins unter gleichem Datum an Schasfhansen (und die übrigen abwesendenOrte). K. A. Schaffhausen: Correspondenzen.
Zu II «1. 1548, 14. December, Sitten. Bischof, Hauptmann und die Rathsboten der sieben Zehntenzu Wallis an die XIII Orte. Man vernehme vielfältig, wie unter den Eidgenossen großer Span undZwietracht walte, was man sehr bedauere. Wenn dem so sein sollte, so bitte man mit allem Ernste und aufdas freundlichste, die gefahrvollen Zeitumstände zu bedenken und sich nicht durch arglistige Einbildungenentzweien zu lassen oder etwas Unfreundliches gegen einander vorzunehmen, die uralte wohlhergebrachteFreiheit und den löblichen „Stand" nicht selbst zu trennen, sondern zur Erhaltung gemeiner Eidgenossenschaftvereinigt zu bleiben. Letztere habe vielleicht gegenwärtig nicht viele guten Freunde, wohl aber gebe es Leute,die auf ihre Uneinigkeit begierliche Hoffnungen bauen. Wenn wirklich einiger Zwiespalt vorhanden sei, somögen die Eidgenossen denselben denen im Wallis anzeigen, wodann dieselben behufs der Beilegung einessolchen Spans Weder Mühe Noch Kosten scheuen werden. Staatsarchiv Born t Evangelische Abschiede t. «7.
Zu II «. Kaiser Karl an die Eidgenosse», d. d. Brüssel 29. October 1548. Sie werden bereitserfahren haben, wie die Stadt Constanz vor wenigen Tagen durch göttliche Verleihung ohne ferneres Blut-vergießen wieder zu gebührendem Gehorsam gebracht worden sei, worüber sie als gute Nachbaren nichtweniger Freude haben werden, als er, vornänilich weil sie Beschädigung ihres umliegenden Landes befürchtethaben, wenn die Execution mit Gewalt geschehen würde, wiewohl er auch für diesen Fall Anstalt getroffenhätte, sie völlig zu verschonen. Daneben wolle er nicht verbergen, daß bei der Einnahme der Stadt einigeBriefe von Sebastian Schärtlin an die von Constanz gefunden worden, worin er sie hoch ermahnt habe,