14 Januar 1549.
Bußnang habe einen Todtschlag begangen; der sei dann gefangen worden und zu Constanz im Gefängnißgelegen und dann um 6V oder 70 Gulden bestraft worden. In den vier Jahren, während welchen erObcrvogt zu Constanz gewesen sei, habe er diese Buße und noch 7 Gulden an die Rechnung gebracht; vonGeboten und Verboten wisse er nichts; denn wie die Eidgenossen „boten thäten," darin verwilligten die vonConstanz und wegen der Niedern Gerichte haben letztere keine Kosten gehabt. 2. Hans von Landenbergsagt: Die eidgenössischen Landvögte haben stets das Kriegslaufen verboten und die Leute bestraft. Alsaber Einer zu Steckborn einen Andern über Frieden mit einem Beimesser gestochen habe, haben erstern die vonConstanz zu Händen genommen und ihm den Kopf abhauen lassen. Das haben sie in einem ähnlichen Falleauch einem Andern gethan. 3. Schultheiß Federli sagt: Der Erzinger von Wagenhusen habe vier FaßWein gehabt und zu diesen soviel Wasser gethan, daß es fünf Faß gegeben habe. Federli sei damalsLandammann gewesen. Der Landvogt habe dann den Erzinger gefangen genommen und ihn um 60 Guldenbestraft. Da haben die Constanzer beglaubt, „er habe ein falsch brucht und gehöre inen zu," und habensich diesfalls bei den Eidgenossen beklagt; dem Landvogt sei aber nie befohlen worden, denen von Constanzetwas herauszugeben. Einst habe auch Einer von Märstette» mit einem Siegel unrecht gehandelt; den habeder Landvogt ebenfalls um 60 Gulden bestraft. Dann sei er nach Constanz geführt und dort auch bestraftworden. Der Landvogt habe stets das Kriegslanfen verboten und die Uebertreter bestraft. 4. Heinrich Her (Feer?)Ammann des Gotteshauses Au („Ouw"), sagt: Die Landvögte haben immerhin das Kriegslaufen verbotenund bestraft. 5. Hans Werli, alt-Landweibel, sagt: Er sei Knecht derer von Constanz für das Landgerichtgewesen bevor dasselbe an die Eidgenossen gekommen sei. Damals habe der Landvogt stets das Kriegslanfenverboten und bestraft; er wisse aber nicht, ob die von Constanz diesfalls mit dem Landvogt eine Theilunggehabt haben oder nicht. Dagegen wisse er wohl, daß die von Constanz Einen von Märstetten, der miteinem Siegel etwas gethan hatte, gefangen genommen und um eine merkliche Summe Geldes bestraft haben.Die Knechte von Constanz haben auch oft Leute in der Landgrafschaft Thurgau gefangen und nach Constanzgeführt. Der Landweibel von Constanz sei auch oft in die Grafschaft geschickt worden und habe da imerforderlichen Falle Friede geboten. Es sei aber auch vorgekommen, daß die Knechte von Constanz nicht Briefe indas Thurgau tragen durften, „dann man wöllt innen die brief zu frcßcn geben." Die hohen und NiedernGerichte zu Frauenfeld, am Dutwylerberg und an andern Orten in der Landgrafschaft Thurgau haben derGrafschaft zugehört, „das ein vogt zu Costanz, was an denselben enden gefrevelt wurde, gestraft unddie büßen inzoge» hett." 6. Rudolf Federli sagt: Er sei vor dem schwäbischen und Constanzer-Krieg einmalbei zehn Wochen derer von Constanz Statthalter der Vogtei gewesen. Da haben die hohen und NiedernGerichte zu Frauenfeld und am Dutwylerberg der Landgrafschaft gehört. Vor dem Krieg sei einige Jahrezu Eschlikon und am Dntwylerberg kein Gericht gewesen; aber Hans Ammann, Vogt derer von Constanz,habe dann ein Gericht daselbst besetzt; er, Federli, sei damals mit jenem dahin gekommen und habe dasGericht zu Eschlikon im Anfang fertigen geholfen. 7. Heini Kauf sagt: Der Landvogt habe im Namender Eidgenossen das Kriegslanfen verboten und von den Uebertreter» die Strafe bezogen. Diebstahl, überoffene Märchen schneiden und ehren und dergleichen böse Händel haben die von Constanz bestraft. 8. JacobLocher, Landschreiber, sagt: Soweit er wisse gehöre das hohe und niedere Gericht zu Frauenfeld, am Dut-wylerberg und an einigen andern Orten der Grafschaft und dem Landgericht und habe die daselbst verschuldetenBußen ein Vogt von Constanz bezogen, wie ihm gebührte. Er, Locher, sei auch mehr als ein Mal beimObervogt von Constanz als Schreiber am Rechten gesessen, da über das Blut gerichtet wurde. Das Kriegs-laufen aber habe immer der Landvogt im Namen der Eidgenossen verboten, gemäß dein Eidzedel, und dieStrafen bezogen, wie er mochte, vom Einen viel, vom Andern weniger. Zu Pfingsten seien zwei und dreißigJahre verflossen, seitdem er Stadtschreiber zu Frauenfeld geworden sei; auch sei er Schreiber des Landvogtsgewesen. 9. Heinrich Rosenegger, Landammann „alle bürgere zu Frouwenfeld" sagt: Das hohe und niedereGericht zu Frauenfeld und an einigen andern Orten gehöre der Grafschaft. Das Kriegslanfen habe derLandvogt verboten und die daherigen Buße» bezogen. Alle diese Zeugen haben ihre Aussagen bei gcschwornemEide gethan, ausgenommen Hans von Landenberg, der nicht beim Eide aufgefordert wurde. „Harnach stand