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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1549.

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Graf von Greyerz erscheint nochmals und bittet ganz dringend, seine vorhin im Ilnmnlh gethanen Redennicht wörtlich aufzunehmen; er sei stets der Meinung gewesen und noch, die Eidgenossen als seine Väter undRathgeber zu betrachten, bei denen er sterben und leben wolle. 2. Sodann ersucht der Graf, es möchte dieErläuterung, auf deren Einholung Anunanu Brügger und Ulrich Nix ihr Urtheil eingestellt haben, gegebenund dann in seinem Handel mit Recht fürgefahren werden. (Folgt eine Reassummntion des Bescheides derangeführten Nichter aus dem Abschied vom 17. und 18. December 1548, I.) In Betracht, daß späterähnliche Fälle sich zutragen mögen, hat man den Handel in den Abschied genommen. Derselbe soll auch denabwesenden Orten zugeschrieben werden, damit man auf nächsten Tag mit Vollmacht erscheine. ,. Der Herrvon Rolle ersucht durch eine Missive und in seinem Namen der Graf von Greyerz mündlich, in seinemEhehandel und wegen derentfürten" jungen Gräfin von Varrax beim König von Frankreich mit einer Fürschrifteinzukommen, um ihn der Ungnade, in die er diesfalls gekommen, zu entheben. Dagegen verlangt der Gesandtedes Königs (Kaisers?), Johann Carondelet, es möge der Graf angewiesen werden, sich des von Nolle zueinschlagen, und der letztere verhalten werden, die entführte Gräsin ihrer Mutler wieder zu überantworten,wie das der König selbst in einem Schreiben verlange; er fügt bei, der alten Gräfin sei es nicht genehm,das Recht bei dein Grafen von Greyerz zu sucheil, weil er und der von Rolle sich Brüder nennen und aufgroße Verwandtschaft hindeuteil. Darauf bemerkt der Graf von Greyerz, er wollte wohlußerthalb demrechteil" Leib und Leben zu dem von Nolle setzen, wobei er aber nicht unterlasse, jedem Gericht und Rechtgegen ihn zu halten. Da die Gesandten hierüber ohne Instruction sind, wird die Sache in den Abschied genoinme».

Auf das vorerwähnte Schreiben derRegenten" der Landschaft Wallis betreffend die Veredlung ist das, was mandiesfalls verabschiedet hat, ihnen zugeschrieben worden, t. Jedem Boten wird eine Copie des Schreibens derer vonSt. Gallen au Zürich mitgetheilt. Es betrifft dasselbe den Kreistag zu Ulm, auf den der Bischof von Consta»; undder Herzog von Würtembcrg die Stadt St. Gallen eitirt haben, und Anderes. Alle Orte sollen für dennächsten Tag Vollmacht geben, zu bedenken, was in diesen sür gemeine Eidgenossenschaft schweren Läufenvom Guten sei. Und da früher verabschiedet worden ist, daß die Eidgenossen solche ausländische Tagsatzungeilweder besuchen sollen noch wollen, so sollen die von Zürich denen zu St. Gallen schreiben, sie sollen dermalendaheim bleiben. Die Boten wissen, wie sich Francisco Maltarill von der Treis lind Andere beklagenwegen einiger Teilen, die durch die mailändischen Amtleute auf ihre Güter und Gemeinden enuet dem Gebirg,auch auf Salz und andern Kaufmannsschatz gelegt werden, und was der Bote von Mailand hierüber schriftlichgeantwortet hat; ebenso wie man dem Landvogt zu Lauis geschriebeil hat, sowohl diesfalls, als auch überZuredeil eines gewissen Orlando gegen gemeine Eidgenossen Erkundigungen einzuziehen, jener Zurede wegeilKundschaften einzunehmen und auf den nächsten Tag an gemeine Eidgenossen zu berichten, v. Ebenfallsweiß jeder Bote, wie derWortzank" zwischen dem Grafen von Greyerz und dem Herrn von Mesnaigebeigelegt worden, wie ihnen Copieu des Spruchs gegeben worden sind, um sich bis zum nächsten Tag zubedenken und dann zu erklären, ob sie den Spruch annehmen wollen. H». Auf den Vortrag des Herrnvon Tuiguis im Namen des Kaisers betreffend den Herrn von Rolle wird geantwortet, er möge den Vortragjedem Boten schriftlich geben oder alleil Orteil zuschreiben oder, wem, ihm das nicht gelegeil sei, den nächstellTag erwarten, x. Da viele unerledigte Gegenstände vorhandeil sind, so habeil die Boten der X Orte einenTag auf den 24. Februar, Nachts zu Baden an der Herberg zu sein, augesetzt. (Verhandlungen derVII Orte), z. Schultheiß Bircher von Lucern legt etil Schreiben vor, welches seinen Obern von deinKaiser in Betreff des Kaufs und der Schuld des Sebastian Schärtlin an Hans Kirab zugekommen ist. In