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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1549.

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Herzogs Karl von Savoyen, begehrt, die Bote» mögen die von Bern, Freibnrg und Wallis vermögen, Landund Leute, die sie dem Herzog eingenommen, wieder zu erstatten. Als die Gesandten erklären, ohneInstruction zu sein, eröffnen die von Bernfür sich selbs uf beger der andern", wie der herzogliche Bot-schafter vor ihren Herren ans einen Brief hingewiesen habe, in welchem seinem Fürsten diebekerung" desLandes zugesagt worden sei. Man habe dann verlangt, daß er diesen Brief darlege und dann die weitereAntwort erwarte. Man habe nun geglaubt, er begnüge sich hiemit und würde nicht nach Baden (!) kommen;weiter wissen die Boten nichts zur Sache zu reden. Auch die Gesandten von Freiburg haben nur Austraganzuhören. Der Handel wird nun in den Abschied genommen. I». Auf den Anzug des Landvogts zuBaden betreffend den Friedrich Spät, der ein fremder argwöhnischer Mensch sei, sich nicht einesnamens",wohl aber verdächtiger Kriegspractiken mit Hin- und Herschreiben bediene und sich kürzlich zu Mellingenniedergelassen habe, wird dem Landvogt befohlen, diesen Mann ans der Eidgenossenschaft zu verweisen.I. Als auch in Betreff des Grafen von Öttingen, der unlängst nach Zürich gekommen ist, geredet wurde,berichtete Hans Escher, Stadtschreiber und Bote von Zürich, er stehe einiger Massen in der Ungnade desKaisers, sei aber, wie er sage, weder in Acht noch Bann. Als ihm vorgehalten worden sei, er stehe mitdem genannten Spät in einiger Gemeinsame, habe er vor dem Rath zu Zürichhoch versprochen", daß erauf kein Kriegsgeschrei, Geläuf noch Dienst warte, sondern nur in die Eidgenossenschaft gekommen sei, umsich da aufzuhalten, bis er auf sügliche Weise die Gnade des Kaisers erlangen und wieder zu dem Seineukommen möge. Man nimmt den Handel in den Abschied, um auf dem nächsten Tage darüber zu verhandeln,ob er länger zu gedulden sei. Ii. In Betreff der Hütli zu Constanz schreibt man ihrer Gegenpartei, demBischof daselbst, er solle sie für die Kosten, die sie mit Recht gegen ihn gewonnen haben, wie die vom Land-vogt im Thurgau taxirt worden sind, gütlich befriedigen und dem Rechtsspruch, den die X Orte auf demWege der Appellation gegeben haben, statt thnn, andernfalls werde der Landvogt im Thurgau durch Hüfteauf die bischöflichen Güter dem klagenden Theile zum Austrag der Sache verhelfen. I. Gesandte der Land-schaft Greyerz im Namen ihrer selbst und ihrer Mithaften danken für die ihnen bisher erwiesene Gnade undGunst und bitten, den König von Frankreich zu vermögen, daß er dein Grafen von Greyerz in Betreff dessenAnsprache zu Peterlingcn auf der March Rede und Antwort gebe. Die Gesandten des Königs erwiedcrnhierauf, der König könne nicht dahin gewiesen werden. Gemäß einer auf dem letzten hier gehaltenen Tagean die Boten der Eidgenossen gerichteten Missive habe der König sich erboten und sei des Willens noch, mitdem Grafen, sobald er zu ihm komme, in aller Billigkeit einig zu werden. Der frühere Marchtag seiangesetzt worden, ohne daß dieses Erbieten bekannt war. Solcher sei aus angegebener Ursache nicht mehrnöthig. Die Unterthanen von Greyerz hätten ihren Sold betreffend Cerisole nur deswegen noch nicht erhalten,weil sie diesen ihren Handel unter der Ansprache^ihres Herrn gehen lassen; wenn sie ihre Forderung getrenntdein König vorlegen, werden sie ohne Zweifel beförderlich befriedigt werden. Hierauf erscheint der Graf vonGreyerz auch selbst; man verlangt von ihm zu vernehmen, ob er sich nicht entschließen könne, mit demKönig zu unterhandeln. Er verweigert dieses gänzlich und dringt nur auf das Recht, mit dem Beifügen,wenn er nicht beförderlich dazu gelangen könne, so begehre er, daß die Eidgenossen zwei Boten ernennen, diein seinen Kosteil mit einem Edelmann, den er nach Frankreich abordne, dahingehen, zu sehen und zu hören,wie er, der Graf, von dem König Urlaub begehren und nehmen lasse; die Eidgenossen wollen auch nichtzürnen, wenn er dann unterstehe, sein und seiner Unterthanen Blut an dein König zu rächen. Danebeilverlange» die Gesandten des Königs Antwort ans ihren früher» Vortrag betreffend die Ausrichtung einer

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