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Januar 1549.
jedes Ort zu einer Antwort von sich aus verfaßt gewesen sei und entgegnet habe, es werde bald eineEntscheidung erfolgen, nachdem man die Sache weiter überlegt haben werde, so haben sich die drei Städteund auch die von Basel, welche die Sache auch angehe, zweimal in Zürich und einmal zu Basel über dieAngelegenheit berathen. Die bezügliche Antwort sei nur wegen zufälligen andern Geschäften verzögert worden.Man habe nun gefunden, es sei am Platze, die Antwort ebenfalls durch eine persönliche Botschaft ertheilenzu lassen, mit Ausnahme derer von Basel, die aus besondern Gründen schriftlich sich erklärt haben. Dieverordneten Boten sollen nun im Namen der drei Städte vor die Räthe der VII Orte kehren und auf derenVortrag Folgendes erwiedern: Den drei Städten seien die gefährlichen Zeitläufe und „in was ufsatz undfindschaft" die Eidgenossenschaft zu dieser Zeit stehe, wohl bekannt und sie seien daher bereit, zu guterEinigkeit das Mögliche beizutragen. Im Einzelnen sei Folgeudes zu erklären: 1. Was das Concil anbelange,so haben die Städte vor Jahren freie Gespräche und Disputationen gehalten und ihre Glaubensbekenntnisseim Druck und sonst ausgehen lasse», und sich dabei erboten, wenn man sie eines Bessern belehren könne, sowollen sie Gott und seinem heiligen Wort demüthig gehorchen. Hiezu sei man jetzt noch entschlossen; wenndurch die Gnade Gottes zu Erfindung göttlicher Wahrheit ein allgemeines, freies, sicheres, christliches Concilgehalten werde, wolle man das, was hier durch die Anleitung des heiligen Geistes, „allein" mit rechter,heiliger, biblischer Schrift christlich erkennt und beschlossen werde, gehorsam annehmen und sich von derKirche Christi gar nicht söndern. 2. Was das Rechtgeben und Rechtnehmen anbelange, so haben die dreiStädte bisher niemand das Recht versagt, sondern gegen Fremde und Heimische solches ergehen lassen. Sieerbieten sich daher auch fernerhin, wenn sie hierum angegangen werden, mit gebührender Antwort zu begegnen,gemäß der Vorschrift der Bünde und des Landfriedens und der Freiheiten und dem alten Herkommen derStädte; in der Meinung, daß niemand sie hievon drängen werde. 3. In Betreff der Schmütz- undSchmachreden, so sei es wahr, daß solche, anbelangend das kaiserliche Geld, ausgegangen seien; diesen habeman aber keinen Glauben geschenkt, sondern den VII Orten Besseres zugetraut. An einigen Orten habe mauauch einzelne Personen, die diesfalls verzeigt worden seien, ins Gefängniß gelegt und sonst der Sachenachgefragt, aber nichts Anderes vernommen, als, es seien solche erdichtete Rede» in den VII Orten selbstund hin und wieder zu Tagen gehört worden; wäre etwas Anderes geschehen, so wäre den drei Städtenhiemit gar nicht gedient worden. Sie haben auch bei ihren Gelehrten bezüglich ihrer Versammlungen undsonst bei den Ihrigen ernstlich fürgesorgt, daß dergleichen Schmütz- und Schmachreden verhütet und dieUebertreter bestraft werden, in der Hoffnung, daß bei den VII Orten ohne Ansehen der Person das Gleichegeschehe. Da diese Antwort von keiner Feindseligkeit der drei Städte zeuge, so sollen die Gesandten dieVII Orte freundlich bitten, dieselbe guter Meinung, daß man nur Ehre und Nutzen der Eidgenossenschaftfördern wolle, aufzunehmen und sich damit zu befriedigen, wobei man ihnen auch vertraue, sie werden Bünde,Landfrieden und was sie schuldig seien, halten.
St. A. Bern: Evangelische Abschiede f. K6, mit dem Datum: Zürich, 2. Januar (Mittwoch) 154».
Die Instruction scheint ein Entwurf von Zürich zu sein, der dann als allgemeine Instruction adoptirtund formell für solche hergestellt wurde. Eine bezügliche Instruction von Bern für diesen Tag, St. A. Bern:Jnstructionsbuch v. I. 454, welche als Gesandte von Bern die gleichen aufzählt, wie die vorstehende Instructionfür die Sendung an die VII Orte, bezeichnet für unfern Tag als Versammlungsort Zofingen und als Datumden 6. Januar. An einen besondern Tag zu Zürich vom 2. Januar ist daher nicht zu denken. Manvergleiche die angeführte Zürcher Missive vom 31.Dccember 1548 (Abschied Band IV, 1. ck. S. 1074).
2. 1549, 7. Januar. Bernhard von Cham und Hans Bleuler an Zürich. Den gestern erhaltenenschriftlichen Auftrag von Zürich habe man vollzogen. Heute seien nun die Boten der drei Städte zusammen-gekommen. Da haben die von Zürich die ihnen übergebene Instruction vorgelesen, welche den Gesandtender genannten beiden Städte zum höchsten gefallen habe, so daß sie nichts daran geändert haben. Dannhaben die Boten sich vereinbart, sich nicht zu söndern, sondern gemeinschaftlich miteinander nach Lucern unddann nach Zug, Schwpz, Uri, Unterwalden, Freiburg und Solothurn zu reiten. Die Boten von Bern