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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Zosingen. 1549, 7. Januar.

Verhandlung der Städte Zürich, Bern und Schaphausen über die von den VII Orten an dievier evangelischen Städte am 22. bis 27. October 1548 erfolgte Botschaft und das Verhältniß Berns zuSavoyen.

Abgesehen von dein Schreiben von Zürich an Bern vom 31.December 1548 (Abschiede Band IV, 1 «I,Seite 1074) ergicbt sich der Tag aus folgenden Acten.

1.Instruction und bevelch, was unser burgermeistern, schultheißen, klein und großer reten der dryenstetten Zürich, Bern und Schaffhusen verordnete ratsanwült, nämlich von Zürich Junker Bernhard vonCham, Seckelmeister, und Meister Hans Blüwler, von Bern Her Wolfgang von Wingarten, alt-Venner, undHer Antoni Tillier, jetziger Venner, von Schaffhusen Her Alexander Peyer, Burgermeister, und Her UlrichAberli, Pannerher, in unserm namen by unfern getrüwen lieben Eidgnossen den syben orten (genannt),jedem ort besonders vor iren klein und großen oder zwyfachen raten und vollkommnen gmelten, so sy diserzyt gehaben mögent, fürtragen und handlen söllent." Nach Vermeldung freundlicheie Grußes sollen sie ihnensagen: Die VII Orte haben in letzter Zeit ihre Botschaftabgetheilt" vor den Rüthen der Städte gehabtund da vortragen lassen: man möge betrachten die obschwebenden Practiken und wie die Reichsständedurch Uneinigkeit in großen Schaden gekommen seien; wie man anderseits von befreundeten Fürsten undHerren gewarnt werde, sich mit Hinsicht auf die Religion nicht trennen zu lassen. Man wäre daher, derMeinung, in friedlicher Zeit sich hierüber zu vergleichen und schlage diesfalls als gemeinsame EinungspunkteFolgendes vor: 1. Wenn an die Eidgenossenschaft in Betreff der Religion eine Anfrage geschehen sollte, sosoll man antworten: wenn ein allgemeines, freies, christliches Concil gehalten werde, so wolle man das, wasda aus dem heiligen Geist beschlossen werde, annehmen. 2. Wenn jemand, wer immer es sei, an die dreiStädte gemeinsam oder an einzelne, oder diese gegeninen", es seie Fremden oder Heimischen, Forderungenhabe, so wolle man ziemliches und gebührliches Recht ergehen lassen. 3. Die VII Orte beklagen sich, wieSchmütz- und Schmachworte von den Prädicanten und Andern auf den Kanzeln und sonst gegen sie aus-gehe», namentlich auch, sie hätten kürzlich Geld genommen und mit den Kaiserlichen zum Nachtheil derEidgenossenschaft practicirt. Mit solchen Reden geschehe ihnen unbillig; man solle solchen Acußcrungenkeinen Glauben schenken, solche abstellen und bestrafen, sie seien des Willens, den Landfrieden und was sieden Städten zu leisten schuldig seien, zu erfüllen. Sie verlangen von jedem Ort willfährige Antwort.Die Städte nehme» diesen Vortrag, weil in guter Meinung gethan mit Dank entgegen. Da aber nicht

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